das kannst du auch bei der sparkasse machen. ich weiß nicht wie teuer das beim notar ist, hört sich aber schon mal teuer an. ich kann es leider nicht einschätzen
es kommt darauf an welche saat du verwendet hat. normalerweise sollte dies aber kein problem darstellen. eine vegetation ist ab ca 5°C möglich
es hört sich schon so sehr unkoscher an. hast du eine rechtsschutzversicherung ?
Ich bin kein jurist, würde aber nach den Angaben die sie angeben sagen, dass sie im recht sind. Diese aussage wird sie nicht weiterbringen, über recht und unrecht würde ich demnach eine höhere instanz entscheiden lassen.
eine erstberatung beim anwalt ist meist kostenfrei, und wenn sie zuspruch vom anwalt erhalten müsste bei einem gerichtlichen urteil zu ihrem gunsten der käufer die dadurch entstehenden kosten tragen.
https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/
Kein Widerrufsrecht beim PrivatverkaufUngeachtet des Gewährleistungsausschlusses hat der Käufer beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Verkäufer als Unternehmer gewerblich handelt und ein Fernabsatzgeschäft (z.B. online-Kauf) oder ein Haustürgeschäft vorliegt. Ansonsten bleibt der Käufer beim Privatverkauf auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen (freiwillige Rücknahme, Umtausch).