es hört sich schon so sehr unkoscher an. hast du eine rechtsschutzversicherung ?

Ich bin kein jurist, würde aber nach den Angaben die sie angeben sagen, dass sie im recht sind. Diese aussage wird sie nicht weiterbringen, über recht und unrecht würde ich demnach eine höhere instanz entscheiden lassen.

eine erstberatung beim anwalt ist meist kostenfrei, und wenn sie zuspruch vom anwalt erhalten müsste bei einem gerichtlichen urteil zu ihrem gunsten der käufer die dadurch entstehenden kosten tragen.

https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/

Kein Widerrufsrecht beim Privatverkauf

Ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses hat der Käufer beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Verkäufer als Unternehmer gewerblich handelt und ein Fernabsatzgeschäft (z.B. online-Kauf) oder ein Haustürgeschäft vorliegt. Ansonsten bleibt der Käufer beim Privatverkauf auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen (freiwillige Rücknahme, Umtausch).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.