Hallo,
ich habe vor einer Woche meinen Gebrauchtwagen beim VW Händler abgeholt. Gestern Nachmittag ist mir aufgefallen das die Sitzheizung beim Fahrersitz nur im Lehnenbereich funktioniert. Ist das ein Fall für die Gewährleistung oder muss ich das über die Garatie abwickeln?
Mit freundlichen Grüßen