wenn er zw. 14 u. 18 ist vlt. ein paar sozialstunden und über 18 eine geldstrafe. aber grund für knast ist ein schlagring noch lange nicht

...zur Antwort

der Arbeitgeber kann von dir ein Polizeiliches Führungszeugnis (gibt es bei der Gemeinde) verlangen... Dies ist jedoch selten der fall. Natürlich kann es auch sein das Der Arbeitgeber dich fragt ob du vorbestraft bist. wenn du dann "nein" sagst und die stelle bekommst, kann es ein Grund zur fristlosen Kündigung sein wenn es sich später herraussellt das du gelogen hast. Du musst jedoch die frage nicht beantworten wenn er dich frägt doch dan ist ja sofort klar das du vorbestraft bist. wenn du bei dem Diebstahl unter 14 warst dann bist du nicht vorbestraft

...zur Antwort

die banken haben doch alle kein system

...zur Antwort