Hey :)
Die Frage ist jetzt schon ein paar Wochen alt, aber ich mag dir noch kurz etwas dazu erzählen.
Also, Arbeitslosigkeit wird teilweise auf diese 2 Jahre angerechnet. Auch andere Gründe, weshalb du keine Ausbildung / Berufserfahrung hast, können u.U. berücksichtigt werden, sofern du ehrlich bist und dich auch traust, mehr zu sagen als "Ich weiß nicht, warum das so gelaufen ist." Außerdem musst du gut begründen können, warum du dein Abitur noch nachholen willst.
Dass Problem ist, dass du einen solchen Ausnahmeantrag direkt bei der zuständigen Schulbehörde stellen musst, die Schule kann das nicht entscheiden. Genehmigen sie dir aber diese Ausnahme, kannst du dich damit landesweit (in deinem Fall Hessen) auf einem Kolleg anmelden.
Im Zweifelsfall frag direkt beim Hessenkolleg bzw. der Schulbehörde nach.
Auf einem Kolleg bekommst du auf jeden Fall elternunabhängiges Bafög, sofern du vor der Vollendung deines 30. Lebensjahres beginnst. Allerdings wird Nebenverdienst ab einer bestimmten Grenze angerechnet (ca. 400 Euro sind anrechnungsfrei).
Viel Glück!