Dein Opa (oder Betreuer) hat einen Pflegevertrag abgeschlossen, darin ist geregelt, wie lange weitergezahlt werden muss. Einen ganzen Monat bestimmt nicht. Die in der Pflegeakte genannte Ansprechperson erhält eine Endabrechnung. Erst dann kann man sehen, ob richtig abgerechnet wurde. Wurde das Geld für den ganzen Monat in Rechnung gestellt, ist Hilfe von einen Rechtsanwalt angebracht.
Hier ist die Liste der einzelnen Leistungen mit einem Beispiel zur Umrechnung auf einen Tag. http://www.umsorgt-wohnen.de/index.php/Pflegeversicherung/Pflegegutachten
Hier finden Sie erste Informationen mit Tipps zum Umgang mit Angehörigen. http://www.umsorgt-wohnen.de/index.php/Demenz
Richtwerte für Pflegezeiten. Neben den Pflegetätigkeiten werden auch Zeiten anerkannt, in denen der Pflegebedürftige angeleitet wird.Unter folgendem Link findest du Richtzeiten zur Bewilligung einer Pflegestufe. Sie entsprechen aber nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand. www.umsorgt-wohnen.de/index.php/Pflegeversicherung/Pflegegutachten
Wenn ein Testament notarielle beglaubigt wurde, hat der Notar sich einen Eindruck verschafft, ob der Erblasser geistig fit ist. Der Erblasser will mit seinem Testament den Erben etwas hinterlassen, also einen Vorteil gewähren. Genau für diesen Fall, dass man irgendwann nicht mehr entscheiden kann und ein Betreuer erforderlich wird, ist es gut, rechtzeitig ein Testament zu schreiben.
Die Preise der Pflegeeinrichtungen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Über die Pflegekosten muss du dir keine große Gedanken machen. Wenn das Vermögen und die Rente deiner Oma nicht für die Pflege ausreichen, springt das Sozialamt ein. Als Enkelin musst du dich nicht an den Kosten beteiligen. Die Kinder deiner Oma können zur Finanzierung herangezogen werden. Es gibt hohe Selbstbehalte. unter http://www.umsorgt-wohnen.de/index.php/Sozialhilfe gibt es weitere Informationen.
Hast du den Angehörigen gefragt, warum er die Lose kauft? Handelt der Angehörige ansonsten "normal"? Wenn ja, kannst du nichts unternehmen, da jeder sein Geld ausgeben kann, wie er will. Wenn nein, wende dich an die Sozialberatung der Stadt oder der Gemeinde, die wissen was genau zu tun ist.
Du bist in einer guten Position. Pflegekräfte werden überall gesucht. Bewerbe dich einfach bei mehreren Diensten von verschiedenen Trägern. Neben privaten Pflegediensten gibt es auch Pflegedienste der Diakonie und von der Caritas. Wenn Du Vollzeit arbeiten möchtest, dann mache keine Kompromisse.
Bewerbe dich einfach bei Einrichtungen verschiedener Träger. Diakonie, Caritas, Private Einrichtungen. Du wirst sehen es gibt große Unterscheide in der Bezahlung.
Stelle doch deine Frage an den Bundestagsabgeordneten aus deinem Wahlkreis. Das Gutachten zur Pflegereform wird erst in dieser Woche veröffentlicht. Vielleicht gibt es dort eine Begründung.
www.umsorgt-wohnen.de/Sozialhilfe hier gibt es Antworten zur Kostenbeteiligung der Kinder.
www.umsorgt-wohnen.de/Pflegeversicherung hier findest du alles in einzelnen Schritten erklärt.
Jeder Mensch, der klar bei Verstand ist, kann selbst bestimmen was er tut. Da Sie über ihre Tante gut informiert sind, warten sie den Zeitpunkt ab, wenn ihre Tante nicht mehr allein zurechtkommt. Dann beantragen Sie die Betreuung, und regeln was zu regeln ist. Vielleicht unterschreibt ihre Tante ja eine Betreuungsverfügung für Sie. Argument: Damit keine Fremden über dich bestimmen können. Wenn die Tante das auch nicht will, heißt abwarten und für den Notfall bereit stehen. Weitere Informationen gibt es auf www.umsorgt-wohnen.de unter dem Stichwort Betreuungsrecht.
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht um die Pflegekosten zu bezahlen, dann müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kinder an den fehlenden Pflegekosten zum Teil beteiligen. Bei den Kindern wird das Familieneinkommen geprüft, ob eine Kostenbeteiligung zumutbar ist. Es gibt aber hohe Freibeträge. Eine Eigentumswohnung muss nicht verkauft werden. Detail-Informationen gibt es auf www.umsorgt-wohnen.de unter dem Stichwort Sozialhilfe.
Alle Arbeitnehmer und Rentner die in der gesetzlichen (staatlichen) Krankenversicherung versichert sind, zahlen auch Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Arbeitnehmer und Rentner die eine private Krankenversicherung haben, müssen auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Leistungen aus diesen Pflegeversicherungen sind gleich. Zahlungen erhält man erst, wenn ein Gutachter eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Wie hoch die einzelnen Zahlungen sind, wer wie viel zahlen muss, wenn das Geld dann doch nicht ausreicht findest du auf der Seite www.umsorgt-wohnen.de Zusätzlich können alle noch eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Hier sind die Leistungen abhängig von der Art der Zusatzversicherung, der Versicherungssumme und den Beiträgen die man eingezahlt hat.
Du musst dir einen Steuerberater suchen, der für dich die Fakten prüft und dich berät. Ruf einfach bei der Anwaltskammer an und lass dir drei Steuerberater in deiner Nähe nennen. Aus Erfahrung kann ich sagen: Das ist gut angelegtes Geld.
Damit Sie den Behinderten Pauschbetrag von € 570,--bekommen, müssen Sie im Hauptformular Ihrer Steuererklärung auf Seite 3 unter den "außergewöhnlichen Belastungen" den Grad der Behinderung angeben. Die Pflegekosten können durch die Originalrechnungen, auf denen auch die Erstattung der Pflegekasse berücksichtigt ist, nachgewiesen werden. Wenn das Finanzamt nicht alles anerkennen will, kürzt es die angegebenen Kosten .
Auf www.umsorgt-wohnen.de findest du alle aktuellen Werte.Viel Spaß beim Lesen und ausarbeiten.
Bei der Beantragung einer Pflegestufe müssen die Kinder keine Angaben zu ihrem Einkommen machen. Übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung und sind die Kosten höher als der Zuschuss aus der Pflegeversicherung übernimmt zuerst das Sozialamt zusätzlich zur Grundsicherung die Kosten. Jetzt erst wendet sich das Amt an die Kinder und prüft, in wieweit sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Ob und wie viel die Kinder übernehmen müssen, wird auf www.umsorgt-wohnen.de unter dem Suchbegriff Sozialhilfe ausführlich erläutert.
Wenn die Mutter zurzeit weniger als € 1600,-- Sparguthaben hat, und dass Sozialamt sich an der Pflegekosten beteiligt, wird sie das Geld behalten dürfen. Denn € 2600,-- darf sie eigene Rücklagen haben. Davon muss später die Beerdigung bezahlt werden. Ein Erbe wird wohl kaum ausgezahlt werden. Weitere Infos auf www.umsorgt-wohnen.de