Ein Wasserzähler kann nur laufen wenn Wasser fließt.

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Ein Wasserzähler kann nicht laufen, wenn kein Wasser strömt. Test: Absperrhahn am Zähler zudrehen.

Der Fall ist typisch für einen undichten Spülkasten oder ein undichtes Überdruckventil am Warmwasserboiler. Drehe die abgehenden Stränge am Kaltwasserverteiler einzeln zu um das einzugrenzen.


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Es gibt keine "Wasseruhren", nur "Wasserzähler"

Wie jedes technische Gerät kann auch ein Wasserzähler defekt sein, meist durch Ablagerungen oder Fremdkörper.

Nur sehr selten führt das dazu, dass der Zähler MEHR zeigt und wenn, dann nur in geringem Umfang (einige Prozent). Viel häufiger ist, dass ein Zähler langsamer geht oder stehen bleibt.

Fragliche Messgeräte können bei jeder Prüfstelle für Wasser nachgeprüft werden (Befundprüfung), dies muss der Messgeräteverwender (meist Stadtwerke oder Vermieter) veranlassen. Kosten rund 100 EUR. In 95% der Fälle zeigt sich dabei, dass die Zähler in Ordnung sind.

(Erfahrung aus über 5000 einzeln untersuchten Zählern)

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Temperatur hat mit dem Luftdruck nichts zu tun, jedoch ist der Siedepunkt von Wasser luftdruckabhängig (Meereshöhe). z.B. in 300 m Meereshöhe beträgt der Siedepunkt 99°C

Wenn man verschiedene Thermometer in ein Wasserbad stellt sollten sie im Rahmen der zulässigen Messabweichung alle den selben Wert anzeigen.

Geeichte Thermometer findet man nur im Industrie- und Laborbereich. Das was man als Verbraucher kauft ist immer ungeeicht. Ob ein Messgerät geeicht ist ('Normalthermometer') erkennt man an der Zulassung und dem Eichstempel bzw. an der Bauartzulassung und der Konformitätsbezeichnung (CE-M17-xxxx). Z.B. müssen Fieberthermometer geeicht bzw. MID-konform sein.

Für die Messabweichungen aller anderen, ungeeichten Messgeräte gibt es keine Grenzwerte. Die Qualität chinesischer Billigprodukte ist im Allgemeinen schlecht.

Ein Bratenthermometer kann man in kochendem Wasser leicht selbst prüfen und muss dann je nach Anzeige immer die Messabweichung (paar Grad mehr oder weniger) beim Ablesen berücksichtigen.

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Der Wasserzähler und das davor liegende Rohrnetz sind Eigentum des Netzbetreibers. Hier darf man nichts verändern. Auch müsste man für diese Arbeiten den Abzweig an der Hauptleitung abstellen. Ruf beim Versorger an und veranlasse die Verlegung des Zählerplatzes. Meist macht das ein lokaler Handwerker, danach kommt der Netzbetreiber und setzt einen neuen Zähler.

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Die schwarzen Ziffern zeigen den Verbrauch in m³.

Die roten sind für die Ablesung nicht relevant.

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Bei Zweifel an der Messrichtigkeit von Wasserzählern kann man das Gerät amtlich prüfen lassen. Kostet etwa 100 EUR. Dass ein Zähler wesentlich zu viel anzeigt ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Näheres zum Verfahren siehe z.B. http://fahrbach-gmbh.de/1-4-3.html

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Bei mechanischen Wasserzählern ist eine Manipulation fast ausgeschlossen. Manche Modelle kann man zum Stehen bringen, aber nicht dazu, schneller zu laufen.

Eine häufige Ursache für hohe Verbräuche sind undichte Spülkästen, da sind schnell ein paarhundert Liter pro Tag verloren.

Mit den Verbrauchsangeben 90 kb komme ich nicht klar. Sind hier m³ gemeint oder Kilobyte?

Bei Zweifeln an der Messrichtigkeit kann man den Zähler amtlich prüfen lassen, das kostet etwa 100 EUR. Info dazu z.B. bei http://fahrbach-gmbh.de/1-4-3.html

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Das Eichjahr steht bei Wohnungswasserzählern meist auf einem kleinen gelben Kleber; bei Hauswasserzählern auf der Plombe.

Neuere Zähler zeigen das Jahr der Konformitätserklärung (entspricht Eichjahr) auf dem Zifferblatt in einem Rechteck mit vorangestelltem "M", also z.B. "M12".

Kaltwasserzähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren, d.h. sie sind nach Ende des Eichjahres noch weitere volle 6 Jahre geeicht.

Bei Warmwasserzählern nur 5 Jahre.

Dass der WW-Zähler jährlich gewechselt wird kann fast nicht sein.

Wasserzähler zeigen auch nach Ende der Eichfrist recht genau, d.h. man braucht sich weder Sorgen noch Hoffnungen machen wenn er mal ein paar Jahre drüber ist.

Verantwortlich für den rechtzeitigen Wechsel ist der Messgerätebesitzer, d.h. i.A. der Vermieter oder die Hausverwaltung.

Die Verwendung ungeeichter (=abgelaufener) Messgeräte ist ordnungswidrig und kann von der Behörde mit Bußgeld belegt werden. Wenn viele Zähler im Haus abgelaufen sind kann das Bußgeld recht hoch werden.

Im Streitfall vor gericht wird oft so verglichen, dass man von dem am ungeeichten Zähler angezeigten Verbrauch pauschal 10-20% abziehen kann.

Infos zum Thema z.B. bei  http://fahrbach-gmbh.de/1-4-0.html

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Das Eichjahr ist auf dem Hauptstempel (meist als Plombe oder als gelber Aufkleber) abgedruckt. Die Eichfrist bei Kaltwasserzählern beträgt 6 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Eichjahres. Die Versorger können die Eichfrist durch das Stichprobenverfahren um 3, ggf. um 6 Jahre verlängern.

Hinweis: Der Begriff "Wasseruhr" existiert nicht, man nennt diese Messgeräte "Wasserzähler". Private Zähler im Haus sind keine "Nebenzähler" sondern "Unterzähler" oder "Zwischenzähler". Auch diese unterliegen der Eichpflicht, wenn sie zu Abrechnungszwecken verwendet werden.

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Für den Einbau von Hauswasserzählern müssen immer Zählerbügel vorhanden sein.

In der Praxis ist das aber oft nicht der Fall und die Versorger bzw. die mit dem Zählerwechsel beauftragten Firmen machen sich dann nicht die Mühe, die Nachrüstung des Zählerbügels einzufordern, also bleibt es dann wie es war: Ohne Zählerbügel.

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Qmax=5000 Liter/h entspricht einer Nennbelastung von Qn=2500 l/h bzw. Qn 2,5. Zähler von 1985 dürfen nicht mehr zu Abrechnungszwecken verwendet werden!

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Prüfe nach ob sich der Wasserzähler langsam dreht, wenn kein Wasser entnommen wird. Mengen von 100 Liter in zwei Wochen sind typisch für undichte Spülkästen. Es bleibt unbemerkt, wenn es ständig ins WC tropft.

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Der Mieter bzw. Eigentümer muss sicherstellen, dass die Rohrleitungen einschließlich Wasserzähler frostfrei gehalten werden.

Selbstverständlich können Armaturen (einschließlich Zähler) einfrieren, der Schaden kann sehr groß werden. Bei Hauswasserzählern bricht zuerst das Schauglas, seltener das Messinggehäuse.

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Es gibt keine Wasseruhren! Die Messgeräte mit denen man den Wasserverbrauch misst nennt man "Wasserzähler".

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Der Begriff "Wasseruhr" existiert nicht,

es gibt nur "Wasserzähler" !

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Es gibt keine Wasseruhren, nur Wasserzähler.

Die SCHWARZEN Ziffern zeigen das Volumen in m³;

die ROTEN (falls vorhanden) sind 100 / 10 /1 Liter.

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Es gibt keine Wasseruhren, nur Wasserzähler!

Die Maßeinheit Kubikliter gibt es auch nicht, höchstens Kubikmeter!

Die SCHWARZEN Ziffern nennen das Volumen in m³.

Bei Wohnungswasserzählern wird das Volumen auch in Liter mit ROTEN Ziffern angegebem. Nur die schwarzen Ziffern sind für die Abrechnung interessant.

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Das Eichjahr ist bei Wasserzählern auf dem sog. Hauptstempel angegeben. Bei Hauswasserzählern ist der üblicherweise als Plombe ausgeführt und hat eine zweistellige Jahreszahl auf der einen Seite der Plombe, meist in einem Sechseck. Wohnungswasserzähler (mit durchsichtigem Plastikgehäuse) tragen den Stempel auf einem gelben rechteckigen Aufkleber. Manchmal ist dieser Aufkleber im eingebauten Zustand schlecht sichtbar (Blende abnehmen!). Das Herstellungsjahr (=meist auch das Eichjahr) steht immer auf dem Zifferblatt, manchmal auch 'versteckt' in der Zählernummer (erste beiden Ziffern = Herstellungsjahr). Bilder dazu bei
http://www.fahrbach-gmbh.de/1-4-6.html

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