Das wird meiner Erfahrung nach immer alles so ausgelegt, wie man's gerade braucht. In mir bekanntem Fall: geistig behinderte Frau (32)- geistiger Entwicklungsstand 8,6 Jahre, Betreuer - sie darf natürlich Alkohol kaufen - Versicherungen abschließen, über eigenes Konto verfügen, Kaufverträge abschließen, ein 4 jähriges Kind erziehen

ABER sie kann nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen, obwohl sie in ihrer Behindertenwerkstatt 8 Stunden putzt, aber zum arbeiten in einer normalen Firma ist sie zu behindert

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Alle Antworten, die ich hier gelesen habe, gehen in die Richtung, die armen Behinderten... die dürfen auch Kinder haben. Ich find das voll daneben. Ihr habt wahrscheinlich alle kein Praxisbeispiel. Ich kenne einen Fall im Bekanntenkreis, und kann nur sagen, die armen Kinder. Die haben überhaupt keine Chance auf eine normale Entwicklung, die Familienhilfe(im mir bekannten Fall die 4. in 2 Jahren) macht so gut wie gar nichts.Die behinderte Mutter ist nicht in der Lage dem Kind irgendwas beizubringen, vom "Erziehen" kann sowieso keine Rede sein. Meiner Meinung nach dürften geistig Behinderte keine Kinder bekommen. Die können doch nicht mal für sich selber alleine sorgen. Könnt ihr jetzt von mir denken was ihr wollt. Und übrigens die vielen Betreuer und Familienhilfen usw. bezahlen alle wir Steuerzahler.

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