Das Vermessungsamt beschäftigt sich in der Regelhauptsächlich mit Grundstücksvermessungen. Das heißt, Das Amt führt das Liegenschaftskataster, ein Verzeichnis aller Grundstücke (eigentlich Flurstücke), Grenzpunkte, Gebäude etc. Wenn nun jemand einen Teil seines Grundstücks besispielsweise verkaufen will, kann das Vermessungsamt das Grundstück zerlegen und zu zwei Grundstücken machen, sodass eins davon erkauft werden kann. Wenn ein Haus gebaut wird, kann das vermessunsamt das Haus aufnehmen, um es auch ins Liegenschaftskataster zu integrieren. Es gibt in den Ämtern Innen- und Außendienst. DU kannst also im Büro mit diesen Geometriedaten arbeiten oder draußen praktisch vermessen. Je nach Bundesland und Amt kommen noch viele weitere Aufgaben dazu, Bauvermessung, Absteckung von Baugruben (Schnurgerüst), Ingenieurvermessung und vieles mehr. Es ist schwer das hier so alles aufzuzählen. Geh doch einfach mal bei dem Amt vorbei oder ruf an und frag nach dem Ausbildungsbeauftragten, viele Ämter haben Nachwuchsmangel und freuen sich über jeden Interessenten und jeden potentiellen Praktikanten!

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Da haben Sie leider in jedem Fall Pech gehabt. Gebührenschuldner der Gebäudeaufnahme ist in jedem Fall der aktuelle Eigentümer. Sie werden nicht drumherumkommen, die Einmessung zu bezahlen. Eine andere Frage ist, ob Sie eine Chance haben, das Geld auf privatrechtlichem Wege wieder vom Voreigentümer zurückzubekommen. Bezahlen müssen Sie die Aufnahme aber in jedem Fall erst einmal. Auch wenn es Pflicht ist, die Gebäude zeitnah nach Fertigstellung einmessen zu lassen, macht das kaum jemand. Trotzdem ist der aktuelle Eigentümer, auch nach einem Verkauf, der Gebührenschuldner.

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Imp ist ein Unternehmen, das Vermessungsarbeiten und Geoinformationsdienstleistungen anbietet. Das heißt, ja, die vermessen auch neu. Da du das Katasteramt ansprichst: Nicht nur Ämter, auch private Büros können Vermessungen durchführen. Wenn du an Katastervermessungen denkst (->Grundstücke), dann sind das die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV). Die sind berechtigt, solche Sachen zu machen. Außer in Bayern, da machen das die Ämter alleine. Aber auch darüber hinaus gibts ja genug zu vermessen was nicht mit Grundstücken und Grenzen zu tun hat. Das können die dann ja auch machen. Was die Daten betrifft: Private Unternehmen haben nur die Daten die sie für ihre Vermessungen benötigen. Alle Grundstücksinformationen werden bei den Landesvermessungsämtern gespeichert und werden nur zweckgebunden herausgegeben.

Ein GIS ist ein System in dem ortsbezogene Daten verarbeitet werden können. Das heißt du kannst einem Ort Attribute oder Werte zuordnen. Beispiel: In einem System ist eine Ortschaft gespeichert. Alle Straße, Häuser und Gärten sind verzeichnet. Das System weiß nun beispielsweise, dass ein Hausdach eine Regenrinne hat, das Wasser also in den Kanal führt. Ebenso das Wasser auf den Straßen und auf versiegelten Flächen. In den Gärten versickert das Wasser. Wenn das System entsprechend programmiert ist, kannst du nun eine bestimmte Regenmenge simulieren und zum Beispiel so errechnen lassen ab wecher Regenmenge ein Kanal überlastet ist und genau an welcher Stelle. Dazu muss das System natürlich mit bestimmten Daten gefüttert werden, aber vom Prinzip her ist das ein Beispiel. Ein anderes Beispiel: Stell dir vor, in einem System sind von ganz Deutschland adressbezogene Daten vorhanden, wie alt der Bewohner eines jeweiligen Hauses ist. Du kannst nun über bestimmte Abfragefunktionen eine Standortsuche machen, wo du am besten ein Babybekleidungsgeschäft aufmachst oder so. Du kannst beliegbige Kriterien einführen, je nachdem welche Daten im System hinterlegt sind. Auch Hochwassersimulationen kann man in einem GIS machen. Ich hoffe es ist etwas klarer geworden. Wenn du noch Fragen hast dann frag!

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