Ist natürlich umgekehrt: B fordert den Schadenersatz von A ;-)
Würd' ich auch so sehen: Dachfenster offen dürfte als grob fahrlässig gelten!
6 Wochen lang zahlt der Arbeitgeber (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), danach die Krankenkasse!
Hast du in deiner Auktion die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen?? Wenn ja, bist du auf der sicheren Seite (siehe Ratschläge meiner Vorgänger). Wenn nein, ist es komplizierter und der Käufer könnte von dir z.B. Reparatur verlangen. Die könntest du ja aber über die Garantie abwickeln!
30 Jahre sind eigentlich die längste Verjährungsfrist, die es im deutschen Recht gibt. Ich könnte mir vorstellen, dass auch dein Anspruch nach Ablauf dieser 30 Jahre verjährt ist. Allerdings beginnt und endet meines Wissen die Verjährungsfrist immer zum Ende des Jahres, in deinem Fall also 31.12.2008, wenn man den letzten Eintrag im Sparbuch als Grundlage nimmt.
Wenn du nur 42 Std. im Monat arbeitest kriegst du auf jeden Fall Elterngeld. Nur wenn du mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten würdest, würde der Elterngeldanspruch komplett wegfallen.
Zur Kürzung des Elterngeldes heißt es auf http://www.schwanger-in-goettingen.de/erz_geld.htm: Das Einkommen aus Teilzeitarbeit (maximal 30 Std. pro Woche) wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, so dass 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich erzielten Einkommen nach der Geburt gezahlt werden.
Der Käse bekommt natürlich Schimmel
Meines Wissens musst du keine Beiträge gezahlt haben, um ALG II zu bekommen. Du musst lediglich erwerbsfähig und hilfebedürftig sein. Bei der Hilfebdürftigkeit wird dein Vermögen und das Vermögen und Einkommen deiner Bedarfsgemeinschaft (z.B. Partner) geprüft. Habt ihr/verdient er zu viel, kriegst du nichts!
Wenn du Mieteinnahmen hättest, könntest du bei der Versteuerung von den Einnahmen die Ausgaben (z.B. Renovierungskosten) abziehen, d.h. das Finanzamt würde einen Teil z.B. der Renovierung zahlen.
Leere Wohnung = Keine Einnahmen = Keine Versteuerung = Renovierung zahlst du selbst!
Kleine Anmerkung: "kostenfrei vermieten" gibt es nicht - bei der Miete fällt per Definition immer der Mietzins, also Mietzahlungen an!
Du musste deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen, übrig bleibt der Gewinn. Den musst du versteuern! Sind dann wohl Einkünfte aus selbstständiger Arbeit!
Versteuert wird das dann jeweils im nächsten Jahr mit der ESt-Erklärung!
Prinzipiell ein Fall für die Haftpflicht! Aber: Könnte sein, dass die Versicherung nicht zahlt, da dich ein Mitverschulden trifft. Kaffee neben den Laptop stellen könnte man als (grob?) fahrlässig ansehen, zumal wenn ein Kind mit dabei ist. Ist evtl. eine Frage, wie man den Fall der Versicherung schildert!
Die Arbeitslosenquote wird nach einer Formel ausgerechnet (kannst du bestimmt nach-googlen), die nicht alle erfasst, die tatsächlich OHNE ARBEIT sind, sondern nur die, die als arbeitslos definiert werden. Außerdem können nur die als arbeitslos Gemeldeten erfasst werden, nicht also die sog. versteckte Arbeitslosigkeit. Wie meine Vorredner schon festgestellt haben erfasst die Quote auch nur die Nachfrage nach Arbeit (Arbeitssuchende) und nicht das Angebot (offene Stellen)
Steigt das Wirtschaftswachstum, steigt auch die Beschäftigung. Denn mehr Wachstum bedeutet mehr Nachfrage, und es werden mehr Menschen in den Betrieben gebraucht, um die steigende Nachfrage zu erfüllen. Es kommt also zu Neueinstellungen und die Beschäftigungsrate steigt.
Gib bei google mal "Gerichtsurteile" ein - da kriegst du jede Menge Treffer, auch zu kostenlosen Urteilssammlungen!
- Möglichst große Festplatte!
- Möglichkeit, Sendungen zeitverschoben zu gucken, d.h. eine Sendung, die man gerade aufnimmt, gleich zu gucken (z.B. wenn man zum Fußballspiel 10 Min. zu spät kommt)
- Wenn man viel auf DVD brennen will, Hochgeschwindigkeitsmodus beim Brennen
"Bis 8.4." ist hier zu verstehen als "bis einschließlich 8.4."! Sind dann ja auch 2 Tage: 7.4. und 8.4., oder?
NEIN! Einen Zwangsumgang, z.B. gerichtlich erzwungen gibt es nicht. Da gab es doch erst jetzt ein Urteil der BVerG zu einem ähnlichen Sachverhalt, oder?
Hausrat: vor allem bei hochwertiger Wohnungseinrichtung
Haftpflicht: wenn die Kinder die Sachen anderer beschädigen
Risikolebensversicherung: zur Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall; wichtig falls das Haus noch nicht abbezahlt ist
Unfall: für den Invaliditätsfall
Evtl. Erwerbsunfähigkeitsversicherung: zum Schließen von Versorgungslücken im Fall einer Berufsunfähigkeit
Die Rechtslage ist zumindest theoretisch recht eindeutig:
Gewerbliche Verkäufer müssen immer eine Garantie von 2 Jahren geben, Verkürzung auf 1 Jahr bei Gebrauchtartikeln möglich!
Privatverkäufer müssen Gewährleistungsansprüche ausdrücklich ausschließen (in der ebay-Auktion), dann müssen sie auch keine Gewährleistung (z.B. Rücknahme, Reparatur) leisten.
Versäumt eine Privatverkäufer diesen Ausschluss, dann gelten die gesetzlichen Regelungen, d.h. man muss 2 Jahre lang für den verkauften Artikel gerade stehen und evtl. nachbessern, umtauschen oder den Artikel zurücknehmen.