Da Dein Mann ein geregeltes Umgangsrecht hat, und dieses auch einhält und darauf besteht,kann es sein,das er Dir "Umgangsverweigerung" vorwirft. Das Beste wird sein, Du fragst das Jugendamt, ob es ohne Schwierigkeiten geht. Namesänderung kann nur mit dem Einverständnis des Vaters geschehen.

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Droh-SMS, und oder Schreiben nie vernichten. Zuerst zur Polizei gehen und ihn anzeigen. SMS und evtl. Schreiben vorlegen.Wenn es per Gericht beschlossen wurde, auch das mitnehmen.

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Wenn Du eine Erwerbsunfähigkeit von 80% hast, besitzt Du sicherlich einen Behinderten Ausweis. Wende Dich an die VDK, die sind für Dich und Deine Probleme da.

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Sie hat eine Wohnung! Wenn der Mann so ist, wie Du ihn schilderst,kann sie ihn von der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen.Das sollte sieaber in dem Augenblick tun, wo er betrunken und gewaltätig ist. Sie hat alle Rechte ,denn sie hat die Kinder. Wenn der Mann der Wohnung verwiesen worden ist, muß sie sofort eine einstweilige Verfügung beim Gericht einholen, das ihm den Zugang zur Wohnung verwehrt. Sie darf ihn dann aber auch nicht wieder reinlassen, und wenn er sie trotzdem belästigt,sofort die Polizei rufen.

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Schweinefleisch ist verboten worden,weil es nicht so lange hält wie Rind oder Schaf. Früher sind die Menschen daran gestorben,weil es schlecht war. Den besten Versuch kannst Du machen, indem Du Schwein,Rind und Schaf in der draußen, wenn es warm ist aufzuhängen. Nach Kurzer Zeit fängt das Schwein furchtbar an zu stinken und ist ungenießbar. Es gibt noch sehr viele Muslime, die Schwein essen. Das hat mit dem Glauben nichts zu tun.

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Wenn Du alles richtig gemacht hast(Zutaten und Backzeit) sollte es nicht passieren. Ein ganz wichtiges Detail steht leider nicht überall: Backofen nach der Backzeit ausstellen und den Kuchen 10-15 Min. im Ofen stehen lassen.

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Deine Freundin hat leider die Arschkarte gezogen. Wenn das Amt ihr sagt, das sie an der Maßnahme teilnehmen muß,ist es ihre Pflicht. Sollte sie das weiterhin ablehnen, wird ihr alles gekürzt. Einer sehr guten Bekannten von mir ist das leider passiert. Ihr wurde unterstellt, das sie eine Arbeit hat, und da sie vom Amt kein Geld, außer Miete und Nebenkosten erhielt. Da sie denen aber nicht beweisen konnte, wie sie ihren Strom und andere wichtige Sachen gezahlt hat, wurde alles abgelehnt und sie ist als Sozialbetrügerin vermerkt worden. Wenn Deine Freundin eine so große Sehschwäche hat, sollte sie einen Behindertenausweis beantragen, und bei der immensen Schwäche wird sie 70 - 80% erhalten und bekommt eine besondere Förderung. Sie sollte es aber schnell tun. Wenn sie keine Kinder hat, sieht es sehr schlecht für sie aus, die Agentur hat die größere Macht.

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Ich habe so ein Problem ganz einfach gelöst. Meine Kleine ist die einzige gewesen, die es mit der Ordnung nicht so hatte. Ich habe einen großen Müllsack genommen und habe es dann einen Tag vor der Abfuhr an die Strasse gestellt. Auf ihre Frage, wo ihr Zeug ist, habe ich ihr nur gesagt, das ich den ganzen Müll an die Strasse gestellt habe. Auf ihre Frage warum: hab ich ihr gesagt, das alles was auf dem Boden liegt und nicht beseitigt wird, Müll ist,also nicht mehr gebraucht wird. Sie hat sich die Tüte wieder rein geholt, und beim zweiten Mal habe ich die Wertsachen in einen Karton gelegt und sie hat es lange Zeit nicht wieder bekommen. Danach war das Zimmer, oder wo sie sich immer aufgehalten hat, Klamottenfrei und sauber. Die Sachen hab ich ihr nach und nach zurück gegeben.

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Er soll zur Deutschen Botschaft gehen.die sagen ihm, welchen Anspruch er hat und welche Anträge gestellt werden müssen. Er muß aber sämtliche Papiere, die die Arbeit betreffen mitnehmen. Das heißt: Verträge und Verdienstbescheinigungen.

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