Wenn Du alles richtig gemacht hast(Zutaten und Backzeit) sollte es nicht passieren. Ein ganz wichtiges Detail steht leider nicht überall: Backofen nach der Backzeit ausstellen und den Kuchen 10-15 Min. im Ofen stehen lassen.

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Ich weiß nicht, ob es die noch heute gibt, aber Früher waren das Saunen, wo die Person sich hineinsetzen mußte. Die sahen wie Zelte aus und waren aus Kupfer oder Holz. Wenn man das Teil schloß,war oben nur noch ein Loch, wo der Kopf herausguckte. Die Sauna wurde von aussen verschlossen und im innern befand sich in den Wänden eine Wärmequelle, die dafür sorgte, das man schwitzte. Selber konnte sich die Person nicht befreien. Darum nennt man heute, wenn jemand einen anderen den Arm um den Hals legt und die andere Person sich nicht befreien kann, nennt man das auch Schwitzkasten.

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Solange Du noch verheiratet bist, ist das Kind ehelich und Du mußt dafür aufkommen. Es ist auch egal, ob die Frau sagt, das es nicht Dein Kind ist. Wenn Du aber mit allen Mitteln verhindern willst, dafür zu zahlen, wirst Du wohl die Scheidung einreichen und dann hast Du ab dem Tag der Entbindung des Kindes die Möglichkeit beim Jugendamt anzugeben nicht der Vater zu sein.Die Frist hält 2 Jahre. Mache das aber alles mit Hilfe eines Anwalts. Handel auf gar keinen Fall etwas mit Deiner Noch-Frau aus, denn das kann in die Hose gehen.

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