Gerichtskosten sind die Gebühren, die das Gericht für die Tätigkeit bekommt. Höhe der Gebühr ist nicht von den Aufwendungen abhängig, sondern richtet sich nach dem Streitwert, was idR mit dem Gegenstandswert gleichzusetzen ist. (identisch). Hinzu kommen die Auslagen, die dem Gericht entstanden sind (Zeugenentschädigungskosten/Dolmetscher/Übersetzer/Zeugen/ehrenamtliche Richter etc.) Im Rechtsanwaltsvergütunhdgesetz kannst du dir Beispielsweise mal ausrechenen, wie viel denn zB. eine Einreichung der Klage an Gerichtskosten betragen.

Beispiel: Mandant + Ehefrau klagen wegen Falschanbringung des Zaunes Als Gegenstandswert haben wir €4.000,00 angesetzt. Die außergerichtlichen Kosten, also (nach altem Recht, also vor 1.08.2010)

1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG betragen + Erhöhung 392,00 EURO +Post-und Telekomunikationspauschale + MwSt Summe ** 490,28 EURO** hinzukommen die Gerichtskosten die dem Gericht als "vorschuss" mit Klage zugeschickt wird, diese Betragennach altem Recht 315,00 EURO

Der Anwalt bekomtm dann fürs Verhandeln vor Gericht eine Terminsgebühr, die auch nach dem RVG berechnet wird. Und dann wird eben erstmal der Vorschuss aufgebraucht, wenn dieser nicht reicht, bekommt man vom Gericht eine Aufforderung einen weiteren Vorschuss zu bezahlen. zB. für Zeugenvernehmung € 200,00 (o.ä.!) Dann kommt es auch noch auf die Verhandlungstage drauf an, und in welchem Rechtsgebiet man sich bewegt. (Strafrecht, Gebühren kommen anders zusammen)

Ich hoffe, ich konnte dir das jetzt mal ein wenig näher bringen, ohne dich verwirrt zu haben.

Gruß

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immer wieder blogs verfolgen, die sehr viele follower haben. Man kann sehen, welche Blogs beliebt und nicht beliebt sind. Halte dich an die beliebten Blogs :) Viel Glück. Hier ist meiner:

http://gaensebluemchenliebe.tumblr.com/

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Hm. Kannst ja bei seiner Arbeitsstelle anrufen, falls du weißt, wo er arbeitet. Oder Kollegen fragen, die ebenfalls am Samstag dabei waren.

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Da man meine eigenen Bilder, die ich hochgeladen habe nicht sehen kann (Schade, denn dort sehen die Häuserfassaden etwas anders aus), habe ich ein Link für euch

http://cepolina.com/freifoto/f/Europa.Frankreich.Paris/p/p_Paris.Stadt.Strasse4.jpg

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Ja, du kannst Mascarpone beim Kaufland kaufen, gibts auch beim Lidl! Mascarpone ist ein milder, cremiger Frischkäse aus Sahne, der mit Zitronen- oder Essigsäure dickgelegt wird und Schlagober(in manchen Teilen v. Österreich nennt man die Schlagsahne so) ist Schlagsahne

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  • Das Glück ist eine Baustelle von Sabine Neuffer
  • "Er steht einfach nicht auf dich!". Warum Frauen nie verstehen wollen, was Männer wirklich meinen von Greg Behrendt, Liz Tuccillo
  • Bekenntnisse einer Ex von Lynda Curnyn
  • Das Leben kleben von Marina Lewycka
  • Lass mich niemals gehen von Guillaume Musso

Empfehlenswert sind auch ALLE Bücher von Nicholas Sparks, Nora Roberts, Cecelia Ahern...

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Es war ein Mord, Japan entsetzte: Am Dienstag, dem 1. Juni 2004, schnitt an der Sasebo-Grundschule in Nagasaki in Japan ein elfjähriges Mädchen ihrer ein Jahr älteren Klassenkameradin und Freundin Satomi Miratei mit einem Teppichmesser die Kehle durch.

Da nach japanischer Rechtsprechung der Name von Tatverdächtigen nicht öffentlich genannt werden darf, bezeichneten die japanischen Medien die minderjährige Mörderin "Nevada-tan", weil sie am Tag der Tat ein Sweatshirt mit dem Aufdruck "Nevada" trug. "Tan" - so hört es sich an, wenn ein kleines Kind das japanische Wort "chan" buchstabiert. "Chan" bedeutet "klein" - "Nevada-tan" heißt also "kleine Nevada".

Die Täterin handelte bei ihrer Tat nicht kaltblütig, sondern, wie spätere Untersuchungen zeigten, in einer Art Kurzschlussreaktion - hervorgerufen durch den extrem hohen schulischen Druck und die ständigen Hänseleien ihrer Mitschüler.

Dazu passt auch ihre Aussage, die sie gegenüber ihrer Lehrerin direkt nach der Tat machte: "Ich glaube, ich habe etwas Schlimmes getan." Dass sie kurz zuvor einen Mord begangen hatte, war ihr gar nicht bewusst gewesen.

Soviel zur Geschichte.

Natsumi Tsuji lebt noch! Wird irgendwann im Jahre 2013 aus der "Haft" entlassen. Ich weiß aber nicht, ob die Informationen richtig sind und ob man der Homepage glauben kann. Kannste aber gerne nachlesen.

http://www.encyclopediadramatica.ch/Nevada-tan

Viel kann man über sie nicht erfahren. Ich weiß, dass Sie auf Facebook und MySpace ist. Doch hier stellt sich die Frage, ob sie es wirklich ist oder ob es sich um ein "Fake-Profil" handelt.

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im Grunde kann dich dein Chef nicht Abmahnen, weil du in Facebook "rumgealbert" hast. Das sollte deinen Chef "eigentlich" nicht Interesieren ist also kein Abmahnungsgrund. Währe auch kein Kündigungsgrund falls du das wissen möchtest.

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Du kannst die Zitronensaft in die Haare einmasieren. Die werden dann von der Sonne leicht aufgehellt und vorallem sieht des dann natürlich aus.

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hallo erstmal

wenn du ein Glätteisen mit RUNDEN "rändern/ecken" hast kannst du dir die Locken eindrehen. Falls du keinen Glätteeisen hast kannst du es auch mit einem Fönstab probieren (mach ich auch immer - sieht viel schöner aus als mit Glätteisen) Du drehst Haarsträhne für Haarsträhne zu einer großen Locke wartest einige Sekunden und drehst die Strähne wieder raus. Später kannst du alles mit Haarspray oder Schaumfestiger fixieren. Viel Erfolg!

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