Es ist durchaus üblich, dass der Bauträger eine Fertigstellungsbürgschaft stellt, übrigens ist es auch üblich, eine Gewährleistungsbürgschaft zu stellen.
Dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erst nach erfolgter, vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt, ist ebenfalls nichts Ungewöhnliches (eine Auflassungsvormerkung wird nach Vertragsabschluss eingetragen). Das spricht aber nicht dagegen, vertraglich zu regeln, dass die Miete Dir nach Vertragsabschluss und Zahlung der ersten Rate zusteht.. Eine entsprechende Regelung sollte der Notar in der Vertrag aufnehmen. Das der Besitz (nicht das Eigentum) einer Wohnung-auch wenn nach MaBV-abgeschlossen wurde bereits vor andgültiger Zahlung und Umschreibung im Grundbuch erfolgt, ist die Regel.