Guten Tag, ich habe eine Frage zum Grundbucheintrag im LASTEN und Beschränkungen des Grundbuches (Abt.II) Es ist eingetragen: Bebauungsverbot und Verbot, den vorhandenen Baumbestand zu ändern.

Wir interessieren uns für eine Immobilie die die zwei Flurstücke beinhaltet, in dem das kleinere Grundstück ( ca. 200qm) ein Bestand mit einigen Laub- sowie Nadelbäumen und eben diesen oben genannten Eintrag im Grundbuch Abt.II hat. Auf dem größerem Grundstück steht das Haus mit Garten und ebenfalls einigen Bäumen. Nun wollen wir ein Teil des kleinen Grundstücks als zusätzlichen Stellplatz für PKWs nutzen. Welche Möglichkeit hat man in diese Sache eine Löschung im Grundbuch bewilligt zu bekommen oder ist das gar nicht mehr möglich?