Nach Kirchenaustritt -> Muss ich Bestätigung dem arbeitgeber zeigen?
Hallo,
bin aus der Kirche ausgetreten, mein Arbeitgeber nimmt an dem elektronischen Verfahren Elstam teil. Muss ich die Austrittsbestätigung wirklich dem Arbeitgeber vorlegen? Das meinte der Standesbeamte nämlich, er hat explizit gesagt, wenn der Arbeitgeber am Elstam verfahren teilnimmt, dann muss ich die Bestätigung vorzeigen beim AG. Aber ich hab jetzt im netz gelesen und verstehe dass so, dass das Standesamt die Kirchensteueränderung dem Finanzamt mitteilt und das Finanzamt dass dann automatisch mit dem Arbeitgeber abgleicht. Ist das so ?