hi jason,
spätestens ab 18 hast Du das selbstbestimmugsrecht über Dich, was operative eingriffe anbelangt. grudsätzlich können geschlechtsangleichende operationen auch früher durchgeführt werden, vorausgesetzt, Deine eltern stimmen zu. wenn sie das nicht tun, kannst Du Dir hife beim zuständigen jugendamt holen und ggf. die entscheidung Deiner eltern durch einen gerichtsbeschluss ersetzen lassen.
wenn Du alles aus eigener tasche bezahlen kannst und willst, steht einer OP nichts mehr im wege. jedoch wollen die operateurInnen in aller regel zu ihrer eigenen absicherung eine bescheinigung von psychologischer seite, dass Du auch wirklich transsexuell bist (diagnose nach ICD).
die meisten operateurInnen in deutschland werden jedoch erwarten, dass Du vor einer OP die vornamensänderung nach dem TSG (transsexuellengesetz) hast machen lassen, einfach um sicherheit zu haben, dass Du es ernst meinst mit dem geschlechtlichen seitenwechsel.
willst Du jedoch, dass die krankenkasse die kosten für die OP übernimmt, brauchst Du zusätzlich eine bescheinigung von psychiatrischer seite, dass bei Dir wegen der transsexualität ein solcher leidensdruck vorhanden ist, der anders als durch eine geschlechtsangleichende operation nicht zu beheben ist. die diagnose, dass Du transsexuell bist, reicht allein nicht aus. Du brauchst übrigens keine wartezeit, wie eine der antworten auf Deine frage behauptet. die beschaffung der indikation für die geschlechtsangleichende OP ist die einzige und auch lösbare aufgabe.
zur vornamensänderung: die musst Du beim dafür zuständigen amtsgericht beantragen. der richter oder die richterin wird mit Dir ein kurzes gespräch führen, um sich ein bild von der plausibiltät Deines wunsches nach vornamenesänderung zu machen. dann bestimmt das gericht 2 gutachterInnen, die länger oder auch kürzer sprechen, um das gutachten schreiben zu können. die gutachterInnen müssen 3 fragen beantworten, die das TSG vorgibt:
liegt bei Dir transsexualität vor?
besteht der wunsch, im anderen geschlecht zu leben, seit mindestens drei jahren?
wird sich an Deinem wunsch aller voraussicht nach nichts ändern?
stimmen beide gutachterInnen Deinem antrag auf vornamensänderung zu, wird das amtsgericht in aller regel Deinem antrag zustimmen. das ganze procedere dauert im günstigsten fall 6 monate, im ungünstigsten mehr als ein jahr. es kommen auch kosten auf Dich zu, denn Du must die gutachterInnen bezahlen. das kann einige hundert euro ausmachen, aber auch deutlich über tausend euro kosten. wenn Du berechtigt bist, prozesskostenhife zu bekommen, musst Du nichts bezahlen.
alles gute!