Manche Menschen bringen nichts weiter auf die Reihe als Kinder zu zeugen. Das Produkt ihrer erfolgreichen Bemühungen, soll dann vom Rest der Welt auf Facebook bewundert werden. Damit wird fehlendes Selbstbewusstsein kompensiert. Leider auf Kosten der Persönlichkeitsrechte der Kinder, die noch in 20 Jahren Fotos von sich selbst im Internet bewundern können, obwohl sie das vllt. gar nicht wollen. Fishing for compliments...für die herausragende Leistung sich besamen zu lassen und ein Kind auf die Welt zu bringen....mir wird grad schlecht...
Wenn Sie nicht beweisen können, dass das Kind während des Drogendeals anwesend war, können sie sich den Anwalt sparen. Ich habe viele derartige Verhandlungen miterlebt. Oft ist es so, dass selbst ein Verurteilter Straftäter weiterhin die gemeinsame Sorge behält und unbegleiteten Umgang hat, wenn nicht bewiesen werden konnte, dass das Kind anwesend war. Die Kosten für ein derartiges Mandat hängt vom Schriftverkehr und den eingereichten Anträgen ab. Unmöglich hier eine Schätzung abzugeben.
Ich würde an ihrer Stelle den Gerichtstermin abwarten. Wenn er wirklich verurteilt wird, haben sie ein Aktenzeichen, auf das sie verweisen können.
Oft wird so ein Verdacht auch einfach erfunden, um den Umgang zu verweigern, oder das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass sie die für das alleinige Sorgerecht unbedingt notwendige "Gefährdung des Kindeswohls" auch beweisen können.
Bis die Sachlage geklärt ist, können Sie den Umgang vorübergehend in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt begleiten lassen. Dafür wird jeder Richter Verständnis haben.
Nüx. Abwarten. Wenn deine Eltern ein Problem damit haben, werden sie auf dich zukommen. Deine Sexualität ist deine Privatsache, e basta.
Jo, MR ist mittlere Reife. HSR Hochschulreife, FHSR Fachhochschulreife.
Das ist ne stinknormale Litze mit einer bestimmten Länge. Ihr könnt einfach eine neue anlöten, die genauso lang ist und in etwa den selben Durchmesser hat.
Warum das so ist, kann ich euch auf die Schnelle nicht erklären. Es hat mit Trägerfrequenzen, Modulation, Funkbändern und Wellenlängen zu tun. Davon abhängig ist die Länge der Litze.
Eimer mit heissem Wasser, Spülmittel rein, Steine rein. Eine Nacht warten, Fettschicht mit dem Wasser abschütten, Steine abspülen, fertig.
Wer sich nicht wehrt...landet am Herd.
Mal abgesehen davon dass er nicht kocht und putzt...KEIN SEX geht gar nicht.
Also weg mit der ollen Flitzpiepe und einen jungen attraktiven Mann geangelt, der weiss wie Mann Frau befriedigt.
Wenn sie sowieso schon fremd gegangen ist, hat das Weiterführen der Ehe eh keinen Wert mehr, oder?
Jaja, das stimmt zu 100%.
Dagegen gibts nur ein Mittel. Bevor du Sex hast, musst du bei mir vorbeikommen damit ich dir per Handauflegung auf die Brüste helfen kann. Das schüttet nämlich "Brustwachstumshormone" aus und ausserdem wird dabei Hüft- und Bauchfett verbrannt. Es hilft auch gegen Halsschmerzen und gegen Müdigkeit. Ausserdem ist der Mond eigentlich gar nicht weiss, sondern grau.
Hallo Milena, herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Mach dir keine Sorgen, dein Dad wird es erst erfahren, wenn du schon im Mutter-Kind Heim bist. Vergiss nicht gleich Hartz4 für dich und das Kind zu beantragen...wir Steuerzahler freuen uns schon darauf, euch ein Leben lang finanziell unterstützen zu dürfen. Schliesslich sind die Geburtenraten ja rückläufig und da sind wir ja froh um jedes Kind...
Vermutlich wirst du dich bei deinem ersten Sex ohnehin in einer Bahnhofstoilette aufhalten. Mach es wie die anderen in deinem Alter und besorge dir vorher ne Flasche Korn vom Kiosk. Dann tuts auch nicht mehr so weh...
www.babynamen.de
Ich kann dir das gut nachempfinden. Ich bin selbst Vater von 2 Töchtern. Eine davon lebt bei ihrer Mutter, eine bei mir.
Die Vorstellung, dass meine Töchter Sex mit einem Jungen haben könnten, lässt mich intuitiv darüber nachdenken, ob ich ihre Vagina mit Bauschaum ausschäumen soll, bevor es zu spät ist.
Ich fände das extrem peinlich. Für mich sind meine Kinder allenfalls asexuell. Ich mag gar nicht darüber nachdenken, dass sie Geschlechtsteile besitzen.
Machen kannst du da wohl gar nichts. Ich ja auch nicht. Wir müssen uns wohl damit abfinden und so tun, als würden wir das völlig normal finden. Alles andere macht uns in den Augen unserer Kinder zu doofen Eltern...
Wenn es keine Unterhaltsvereinbarung oder einen titulierten Unterhaltsanspruch gibt, bezahlt ihr Exmann was er will und wie oft er will.
So ist das aber im deutschen Gesetz nicht vorgesehen.
Ihrem Sohn steht ein fester Betrag zu. Dieser lässt sich anhand des Einkommens ihres Exmannes, sowie am Alter des Kindes errechnen. Über den ermittelten Betrag können Sie sich von ihrem Exmann eine Zahlungsverpflichtungsurkunde ausstellen lassen. Das nennt sich "Unterhaltstitel". Ihr Exmann ist gesetzlich VERPFLICHTET diesen Titel zu unterschreiben.
Von dem im Titel vereinbarten Betrag darf nicht abgewichen werden. Auch nicht, um irgendwelche Sonderzahlungen zu kompensieren.
Ich kann ihnen nur raten, einen deutschen Anwalt mit der Wahrung ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.
Du hast einen dummen Fehler gemacht: Du hast die falsche Person verhauen! Dein Mann hätte das verdient, nicht die Frau. Wer weiss schon, was er ihr erzählt hat?!
Einspruch einlegen kannst du dir sparen. Wenn du kein Einkommen hast, wird Ratenzahlung vereinbart. Ich würde das deinem Mann hinlegen und ihm erklären, dass er das zu zahlen hat.
Ich hoffe du hast dich von der Flitzpiepe getrennt? Das ist doch kein Mann, sondern ein Waschlappen...
Es spielt keine Rolle, ob sie das möchten, oder nicht.
Es spielt keine Rolle, ob der Vater in einer JVA sitzt, oder nicht.
Es spielt keine Rolle, wie oft er sich meldet.
Er hat das Recht, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Daran kann niemand etwas ändern. Ob seinem Antrag unter den gegebenen Umständen stattgegeben wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nur schlecht beurteilen.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich das Gericht schwer damit tut, einem rechtskräftig verurteilten Gewaltstraftäter das Sorgerecht zuzusprechen. Es wäre denkbar, dass das Gericht die Entscheidung hinauszögert um Zeit zu gewinnen um zu sehen, wie er sich macht. Findet er Arbeit, eine Wohnung, usw...?
Einen Rat kann ihnen da keiner geben, sie können gegen das was jetzt kommt gar nichts tun. Arbeiten sie mit dem Jugendamt zusammen. Machen sie klar, dass sie nicht grundsätzlich gegen einen Umgang sind, jedoch aus verständlichen Gründen "besorgt" sind. Bitten Sie darum, eine Umgangsanbahnung AUSSCHLIESSLICH in Begleitung einer neutralen Person durchzuführen.
Mehr können sie eigentlich nicht tun.
Hier erst mal ein paar Satzzeichen, die sie vielleicht bei ihrer nächsten Frage verwenden können. Die Satzzeichen sind kostenfrei.
. . . . . . . . . , , , , , , , , , , ??? !!!
Bezüglich der Wohnung kann ich ihnen keine Hoffnung machen. Die Wohnung ist sowohl zu groß, als auch zu teuer.
Die Allergie der Tochter gegen den Schimmel spielt dabe keine Rolle. Das wäre etwas, das sie mit ihrem derzeitigen Vermieter klären müssten.
Einnistungsblutung nennt sich das...
Ach und hier: www.babynamen.de
Ob sie dagegen sind, ist belanglos und spielt keine Rolle.
Selbstverständlich kann er das.
Ob sie das Kind "entgegenbringen" müssen, kann ebenfalls nur ein Gericht entscheiden. Das wäre z.B. der Fall, wenn sie dem Vater den Umgang erschwert haben, weil sie durch Umzug eine Distanz geschaffen haben.
Massive Belästigung? Wen meinen Sie damit? Das Kind oder sich selbst?
Also sie haben doch nichts zu verbergen. Insofern ist ihre Sorge doch unbegründet? Wenn nichts da ist, wird er nichts finden.
Und das Sorgerecht wird keinesfalls vom Vater oder der Mutter entzogen. Das macht nur ein Gericht. Und da müssen die Vorwürfe schon sehr massiv sein. Und bewiesen.
Also da müssen sie sich nicht die geringsten Sorgen machen. Es wird absolut nichts passieren.
Nein, das bringt nichts. Auch die notariell beglaubigte "Sorgerechtsverfügung" bringt rein gar nichts. Das Sorgerecht ist nichts, das sich im Besitz einer Person befindet. Es ist vielmehr ein Recht, das vom Staat zeitweise an die Eltern übertragen wird. Nur der Staat selbst, kann dieses Recht zusprechen oder verweigern. Es ist NICHT personengebunden.
Also. Diese Verfügung können Sie machen, sie wird im Ernstfall jedoch nichts bewirken, da sie anfechtbar ist.
Sollte der Vater das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die Verfügung von vorneherein rechtsunwirksam. Wenn sie die alleinige Sorge haben, kann der Vater das Sorgerecht beantragen - unabhängig von der Verfügung. Allerdings wird das entscheidende Gericht ihre "Absichtserklärung" berücksichtigen, wenn alles andere dem Kindeswohl schaden würde. Wenn ein 9-jähriges Kind seinen Willen frei äussert und den Umgang verweigert, wird kein Gericht in Deutschland dem Vater das SR zusprechen. Das Kind wird in seiner gewohnten Umgebung bleiben und bei den Großeltern leben.
Ihre negative Einstellung gegenüber dem Vater wird von ihrem gemeinsamen Kind sehr wohl registriert. Um einen sicheren Platz in der Familienstruktur zu bekommen und zu erhalten, wird sich das Kind so verhalten, wie sie es wünschen - auch wenn es anderer Meinung ist. Das nennt sich Loyalitätskonflikt und ist sehr schlecht für die weitere Entwicklung des Kindes.
Auch wenn sie sich das jetzt nicht vorstellen können. Sie sind VERPFLICHTET den Umgang "wohlwollend" zu fördern. Wenn der Vater schlau ist, wird er ein Gutachten von einem Kinderpsychologen einfordern, um ihre erziehungsfähigkeit anzuzweifeln. Sollte sich dabei herausstellen, dass sie ein 9-jähriges Kind dazu ermuntern den Umgang zu verweigern, oder dass sie schlecht über seinen Vater reden um das Kind zu beeinflussen, kann ihnen die Sorge sogar entzogen werden. Das ist nicht übertrieben dargestellt und es wäre auch keinesfalls das erste Mal. Ich kann sie nur warnen.
Nochmal in aller Deutlichkeit: Ihr notarielles Schreiben ist wertlos. Die Meinung und der Wille des Kindes jedoch nicht. Vorausgesetzt der Wille des Kindes wird frei geäussert.