DM - Markt ist das kleinere Übel als Schlecker. Schlecker-Arbeitsbedingungen und Gehalt werden nur noch von Schlecker XXL unterboten...
natürlich NICHT ! Es ist eine Menschenrechtsverletzung. Das Recht auf eine unantastbare Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit ist in den Grundgesetzen aller europäischen Staaten so verankert.
Natürlich dürfen die Gefängnisswärter "unmittelbaren Zwang" anwenden oder sich bei Angriffen wehren. Aber jmd. in`s Koma zu prügeln hat aber nichts mehr mit "unmittelbaren Zwang" oder "Notwehr" zu tun und ist innerhalb eines Gefängnisses (KEIN rechtsfreier Raum !!!) genauso strafbar wie "draussen". Evtl. kann Dich "amnesty international" oder das türkische Konsulat in Dänemark unterstützen ein Strafverfolgung des Täters bzw. ein Schmerzensgeld für Deinen Großcousin durchzusetzen.
der Airport London-Stansted ist am A... der Heide, die Express-S-Bahn für die 40 km nach London ist entsprechend teuer :-(
Ich würde euch empfehlen, den Flughafen-Transfer nur auf dem Hinweg zu buchen. In London gibt es so viele Fish-and-Chips-Läden, Asia-Imbisse etc. die auch (!) Flughafentransfer London nach Airport Stansted anbieten mit ihrem PKW/Kleinbus und entsprechende Werbeschilder draussen am Imbiss haben. Gerade wenn ihr eine kleine Gruppe seid, könnt ihr statt jeder ein sehr, sehr teures S-Bahn-Ticket pro Nase euch billiger mit dem Auto zum Airport rausfahren lassen auf dem Rückweg :-)
ich würde dir eher empfehlen was persönliches über dich selbst (z.B. Hobbys, Interesse für Politik o.ä.) in die Bewerbung reinzuschreiben statt mit Selbstverständlichkeiten wie "Belasbarkeit" und "Pünklichkeit" für dich zu werben.
Bei Bewerbungen kommt es immer besser an, wenn der Empfänger sieht dass die Bewerbung speziell und individuell für sein Unternehmen verfasst wurde. Lange, "verschachtelte" Sätze die von der Grammatik und Wortwahl so klingen als hätte irgendein ein Rechtsanwalt diesen Text verfasst kommen nicht so gut an...
zu 2.) klar können kannst Du vieles. Der Ärger mit dem zu schnellen Mofa bleibt Dir zumindest solang erspart wie Du keinen Unfall baust und das zu schnelle Mofa entdeckt/beschlagnahmt wird. Schlecht ist halt, wenn Du z.B. einer älteren Dame mit deinem Mofa übern Fuss fährst und die Mofa-Versicherung von Dir dann später die Kohle für die Arztkosten der verletzten älteren Dame zurückhaben will. Der Versicherungsschutz beim Mofa endet leider auch bei 25 km/h....
zu prüfen wäre, ob eine Arbeitslosmeldung für die 3 Leer-Lauf-Monate zwischen Zivildiennstende und Studienbeginn Sinn macht. Durch die Zivildienstzeit entsteht vermögensunabhängiger ALG1-Anspruch, den Sie in Anspruch nehmen können, solange Sie nicht offiziell immatrikuliert sind.
ein Autokennzeichen gilt rechtlich als eine Urkunde. Ob gültig oder nicht. Wenn Du eine ungültige Urkunde (hier DDR-Autokennzeichen)zur Kennzeichnung deines Autos verwendest, bzw. mißbrauchst darfst Du dich nicht wundern dass dein Verhalten den Ordnungshütern immer wieder sauer aufstossen wird... LKW-Fahrer haben übrigens genau den gleichen Ärger wenn sie Deko-US-Kennzeichen (aus dem Raststättensouvenirshop) an ihrem LKW befestigen. Es reicht bereits eine abstrakt denkbare Verwechselungsgefahr / Ähnlichkeit mit einem echten (ausländischen) Nummernschild dass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige möglich ist...
Hängdas Nostalgie-DDR-NUmmernschild lieber über
s Sofa... ;-)
guck mal unter: http://fit-star.de/rw_e13v/main.asp?WebID=fitstar&PageID=70
Du musst damit rechnen, daß dieser Verrechnungsscheck "leider, leider irgendwie auf dem Postweg verloren gegangen sein muß und man dir leider, leider aber keinen zweiten neuen V-Scheck zuschicken kann weil der Scheck ja eventuell doch angekommen ist und irgendwann eingelöst wird und du angeblich Märchen erzählst..."
Die Scheck-Versand des 100 EUR - Gutscheinwerts macht doch gar keinen Sinn - ausser dem Sinn, daß Du erstmal die Reise buchst und bezahlst... ;-) Eine seriöse Firma würde die 100 EUR Gutscheinwert GLEICH vom Reisepreis abziehen, bzw. mit dem Reiseveranstalter verrechnen....
Reinhard Fendrich hat mal ein Lied komponiert mit dem Titel "Nix ist fix !"
Bei der männlichen Sexualität ist genauso "nix fix" - also auch ein Hetero kann mal; z.B. aus Neugier; mal einen "Ausflug in die schwule Welt" gemacht haben, ohne daß sich dadurch gleich seine sexuelle Orientierung ändert...
Gerade das Dein Freund die sms seines "schwulen Bekannten" nicht zeitnah oder gar nicht liest/beantwortet spricht aber stark dafür, das das Interesse Deines Freundes an "dem schwulen Typen" nicht all zu groß ist.
Ein getextetes "Schatz ich vermisse Dich" kann sowohl ironisch gemeint sein oder ein Hinweis auf eine "einseitige Liebe" des Schwulen zu Deinem Freund sein... ;-) Heteros oder "Bi-Leute" sind für Schwule oftmals interessanter als andere Schwule. Zwei
reine Schwule unter sind oftmals wie "zwei linke Schuhe" - mehr schreib`ich dazu nicht, weil GF kein Erotik-Chat ist ... ;-)
denkbar wäre hier eine Infektion mit dem Herpes-Zoster-Virus, der einen ringförmig verlaufenden Nerv in Höhe des Zwerchfells (Höhe über dem Bauchnabel) geschädigt hat. Das Zwerchfell kann in manchen Fällen als Komplikation wiederum mitbetroffen sein von der Infektion/peripheren Nervenschädigung und die zeitweisen Atemprobleme - auch in Ruheposition - verursachen. Ihre Frage kann per Ferndiagnose niemand seriös beantworten....
alternativ zu einem Haus mit 2 Wohneinheiten wär` für euch ja auch ein größeres Mehrfamilienhaus interessant in dem - mit etwas Glück/Geduld - jeweils eine kleine und eine größere Wohnung anmietbar sind. So lassen sich Nähe, Distanz und Privatsphäre ganz gut unter einen Hut bringen und ihr könnt euch ja trotzdem problemlos täglich sehen und euch gegenseitig Schlüssel geben, wenn eine "Partei" mal nix mehr im Kühlschrank hat z.B. ... ;-)
junge Mädchen sind - nicht nur im Internet - sehr begehrt. Das dieses Mädl. dich jetzt einfach im facebook-chat weggeklickt oder "vergessen" hat solltest Du nicht überbewerten und (zu) persönlich nehmen. Manche Chatterinnen chatten gleichzeitig mit 5 Jungs, suchen "nebenbei" noch bei youtube nach einem ganz bestimmten Musikvideo und telefonieren "nebenbei" noch mit ihrer besten Freundin ;-) Da kann ein Freund/Mitschüler der grade nicht real und persönlich sondern nur virtuell zugegen ist schon mal vergessen werden... Mach`Dir desweigen "keinen Kopf" ;-)
naja, solang ihr alle noch unter 18 seid, könnt ihr nicht rechtsverbindlich Mietverträge abschliessen. Mietverträge sind sog. Dauerschuldverhältnisse, die nicht unter den Taschengeldparagraph fallen, auch wenn eure Eltern einem derartigen Mietvertrag zustimmen.
Einzige Möglichkeit: eure Eltern mieten (und haften !) selbst FÜR euch eine Ferienwohnung / Mobilhome.
Anders schauts aus auf Campingplätzen; i.d.R. ist für einen Campingplatzpächter kein Problem, wenn Jugendliche dort eine Parzelle bezahlen um dort ihre Zelte aufzustellen...ist halt nicht so komfortabel und am Bodensee gibt
s im Sommer Stechmücken ohne Ende.... ;-)
ich würde Ihnen dringend eine Grundierung (und ggfls. auch ein finish !) mit einem durchsichtigen Lack/Primer (z.B. auf Acrylbasis) empfehlen. Anderenfalls besteht die Gefahr das der Untergrund einen Teil der Airbrush-Farbe regelrecht "aufsaugt" (!) und das Airbruch-Kunstwerk längst nicht so schön wird, wie Sie und Ihre Freundin sich das wünschen.
hängt vom Veranstalter der Green-Card-Lotterie ab: es gibt gewerbliche Unternehmen, die Ihnen die Teilnahme an der Green-Card-Verlosung gegen Entgelt anbieten. Dieses vereinbarte Entgelt zahlen Sie dann (unabhängig vom Erfolg) allein für die Dienstleistung des Unternehmens Ihnen den Papierkram für Green-Card-Lotterie abzunehmen.
Wenn Sie tatsächlich eine GreenCard gewinnen werden Sie zu einem Interview mit dem "Immigration-Officer" in`s Konsulat vorgeladen. Das kostet, logo + reichlich (!) Nebenkosten für Impfungen / med. Untersuchungen bei Ärzten die dem US-Konsulat genehm sind.
solche verdachtsunabhängigen "Routinekontrollen" müssen Sie leider hinnehmen, die Beamten sind auch nicht verpflichtet, Ihnen den "Anhaltegrund" mitzuteilen. Möglicherweise läuft eine Sachfahndung nach einem ähnlich aussehenden Modell wie eben Ihrer Karre...Künstlerpech ;-)
Ihre Frage ist so leicht nicht beantwortbar - erheblich wäre ein Kausalzusammenhang zwischen Wehrdienst und einem Ereignis (z.B. Unfall, Knalltrauma, ..) welches sich während Ihres Wehrdienstes ereignet hat. Allein das Auftreten einer Erkrankung während der Wehrdienstzeit ist keine "Wehrdienstbeschädigung" solange die Bundeswehr nicht "irgendwie" (mit-)verantwortlich für das Auftreten ihrer Erkrankung ist. Letzteres wäre z.B. denkbar, wenn Ihre Magenprobleme/Erkrankung durch verdorbenes Bundeswehrkantinenessen oder durch Inhalation von Dämpfen/Gasen kausal verursacht wurde wobei Sie anhand von ärztl. Gutachten den Nachweis zu führen hätten, daß zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen direkten Zusammenhang Bundeswehrzeit ./. Erkrankung vorliegt. Die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung setzt voraus, daß eine dauerhafte funktionelle Gesundheitsstörung vorliegt. In Ihrem Fall könnte allenfalls die dauernde Übelkeit mit einer daraus resultierenden Minderbelastbarkeit eine solche funktionelle Gesundheitsstörung (= schöneres Wort für Behinderung)darstellen. Zuständig dafür ist das Versorgungsamt / Amt für Soziales und Familienförderung welches auf Ihren Antrag hin feststellt ob eine "funktionelle Gesundheitsstörung" vorliegt und wenn ja - in welchem Ausmaß (wird in % festgestellt) Denkbar wäre z.B. dass sich zu und als Folge Ihrer körperlichen Erkrankung somatoforme Beschwerden / eine "reaktive Depression" o.ä. "dazugesellt haben. Letzte könnten durchaus sog. "leichte bis mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten" dauerhaft hervorgerufen haben und einen GdS (GdS = Grad der Schädigungsfolgen) von 20 oder 30 verursacht habe. Die Feststellung eines GdS von mindestens 20 % ist neben der Kausalität Bundeswehr-Erkrankung-GdS die formale Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung durch den Staat. Generell werden solche Entschädigungsbegehren mit einem sehr strengen Maßstab geprüft, so daß Sie als Privatperson/Geschädigter ohne Rechtsbeistand und langen Atem für jahrelange Auseinandersetzungen / Gerichtsverfahren kaum Erfolg haben werden.
guck`mal unter http://www.zentradamagazin.de/web/index.cfm/Grosshandel/zentrada-Award:DiebestenGrosshandels-Onlineshops2010_praemiert/:var:site:ausgabe:contentID:22321:katID:15
nimm den schöneren bzw. billigeren Kühlschrank :-) Der Unterschied zwischen A+ und A++ ist nur "marginal". Als die Energieeffizienzklassen von A - E eingeführt wurden, wurde A als das damals technisch bestmögliche erreichbare Standart definiert. Durch immer bessere Isolierungen gelang es den Herstellern dann den besten, definierten Wert "A" noch zu übertreffen - so entstand "A+" . "A++" soll nun verdeutlichen, das selbst der Wert "A+" noch geringfügig verbessert werden konnte. Im Alltag, bzw. auf der Stromrechnung dürfte die Differenz aber nur im cent-Bereich pro Monat liegen....