Wenn ich einige antworten hier lese wird mir schlecht . Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vorsichtig sein , gerade bei elektrik . Also bei gleicher Spannung ist ein tausch problemlos möglich , solange das Netzteil genügend Strom liefern kann. Aber Achtung : ausgangsspannung am Netzteil unbedingt messen , sonst kanns schnell knallen ...
Der RCD fungiert als Personen Schutz . Der LS schützt die Leitung vor zu großen Strömen. Brauchst also beides . Stromfluss : Zuleitung --RCD --LS -- Verbraucher ...
Wenn ich mich richtig entsinne, solltest du nach "Neuer Norm" wenn dann mit 10A absichern, oder passt das mit der Stromaufnahme vom Herd nicht mehr?
Nur zur Info, 16A pro Leiter war einmal....Bei Neuinstalationen ist heutzutage nur noch mit C10 bzw C10 Automat abzusichern, also dürfen nur noch 10A den Leiter belasten....
Wenn ich hier einige Antworten lese wird mir schlecht. Ich nenne das Gefährliches Halbwissen.Bei sowenig Ahnung kann ich dir nur dazu raten einen Fachmann ins Haus zu holen, ist dann auch später wenn´s doch mal brennen sollte das beste für dich....
Also @ Trollhasser99 , Urlaubsgeld kann eine freiwillige Leistung sein, muß jedoch nicht. Als erstes würde ich den Arbeitsvertrag studieren. Sind dort die Leistungen des Arbeitgebers klar geregelt, hat dieser keine Handhabe das Urlaubsgeld zu kürzen, da in Deutschland immer noch Vertragsfreiheit herscht.Danach wäre die Betriebsvereinbahrung bezüglich des Urlaubsgeldes interessant.Wenn dort nichts geregelt ist, und du Tarifgebunden bist, schau mal in den Tarifvertrag der Zuständigen Gewerkschaft.Tarifverträge bzw. Tarifparteien sind nämlich (so war es zumindest ursrünglich geplant) nichts anderes als vom Staat dazu ermächtigt Tarifverträge zu schließen, die nichts anderes sind als Gesetzte. Nur auf einer anderen Ebene halt. Das es einen Gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, wäre mir aber neu.Hier mal die Hirachie nach der bei sowas entschieden wird:
§ IHK-Bildungsinstitut Hellweg-Sauerland GmbH 1. Europäisches Gemeinschaftsrecht (EG Recht) 2. Verfassung (GG) 3. Zwingend anzuwendende Gesetze 4. Tarifvertrag 5. Betriebsvereinbarung 6. Arbeitsvertrag Insbesondere zu beachten: - Allgemeine Arbeitsbedingungen - Betriebliche Übung (Gewohnheitsrecht) - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 7. Dispositives Gesetzesrecht und dispositive Kollektivvereinbarungen 8. Direktionsrecht des Arbeitgebers
Also wie du siehst, ist es leider nicht ganz so einfach jemanden so eine Frage zu beantworten, hoffe aber dir die Richtige Richtung geben zu können.