Hallo Niggo96,

ich kann dir nur aus meinen Erfahrungen aus Bayern berichten. Die Aufstiegsmöglichkeiten als Rechtspfleger sind sehr übersichtlich, das Feld würde ich nicht empfehlen, wenn es für dich tatsächlich vorrangig um den Aufstieg geht. Hier wird im Finanzbereich mehr geboten.

Fachlich gibt es gravierende Unterschiede, aber auch einige Gemeinsamkeiten. In der Praxis wirst du am Finanzamt im gehobenen Dienst meist als Betriebsprüfer eingesetzt - du überprüfst also die Kassenbücher der Unternehmen. Außerdem bist du für die "schwierigeren" Einkommensteuerfälle zuständig.

Als Rechtspfleger bist du hauptsächlich für die Kostenprüfung in gerichtlichen Verfahren zuständig. Hier kommt es auch zu abteilungsbedingten Abweichungen im Gericht selbst.

Die Schwierigkeit eines Studium lässt sich nie pauschalisieren. Sofern du Interesse am Tätigkeitsfeld und einen Lernwillen hast, ist das Studium machbar.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo Loyaltyyy,

die Aufhebung der gesetzlichen Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht (oder in deinem Fall Notariat, ich gehe davon aus, dass du aus BaWü kommst) schriftlich oder per Protokoll auf der Geschäftsstelle beantragt.

Das Gericht wird diesen Antrag dann in aller Regel dem Betreuer zur Kenntnis- und evtl. Stellungnahme, sowie der zuständigen Betreuungsstelle zur Sachverhaltsermittlung zugesandt.

Die Betreuungsstelle wird sich mit dir in Verbindung setzen und sich auch die Seite des Betreuers anhören. Sollte die Betreuungsstelle zu dem Ergebnis kommen, dass die in § 1896 BGB genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, wird diese die Aufhebung der Betreuung vorschlagen.

Eine Betreuung gegen deinen freien Willen - sofern du geschäftsfähig bist (das wird am Anfang der Betreuung durch einen gerichtlich beauftragten Gutachter attestiert, oder eben nicht) - ist übrigens nach § 1896 Abs. 1a BGB nichtig. Wenn du geschäftsfähig bist kannst du auch eine Vorsorgevollmacht an eine Person deines Vertrauens ausstellen, diese macht die Betreuung ebenso unnötig. Ein Formblatt zur Vorsorgevollmacht findest du im Internet.

Ob die Betreuung dann tatsächlich aufgehoben wird, entscheidet dann letzten Endes der Richter - hier kommt es drauf an, auf wen man trifft. Ein Richter nimmt die Stellungnahme der Betreuungsstelle allein für bare Münze, ein anderer wiederum hört dich vorab erst nochmal an.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo LadyHuhu,

du suchst sicher den zeitlosen Klassiker "Die Verurteilten (The Shawshank Redemption)" aus dem Jahre 1994.

Ich hoffe ich konnte helfen.

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Hallo Anakin13,

die Lageengergie wird üblicherweise als potenzielle Energie (Epot), die Bewegungsenergie als kinetische Energie (Ekin) bezeichnet.

Die Berechnungsformeln hierfür lauten:

Epot = m (Masse des Objekts) * g (Fallbeschleunigung im System, auf der Erde ca. 9,81 m/s²) * h (Höhe)

Ekin = 1/2 * m * v² (Geschwindigkeit)

Die erste Frage lässt sich durch die erste Formel begründen: Je länger die Fallstrecker, desto größer h, desto größer auch Epot.

Bei diesen Berechnungen wird grundsätzlich Reibung, Wärmeverlust, etc. des Falls vernachlässigt, weshalb gilt:

Epot = Ekin

Daraus lässt sich die zweite Frage klären:

m * g * h = 1/2 m * v²

durch beidseitiges Kürzen von m erhält man:

g * h *= 1/2 * v²

g * h * 2 = v²

v = Wurzel (g * h * 2)

Da g eine Konstante ist, und die Wurzel aus 2 auch stets gleich ist, folgt, dass die Geschwindigkeit mit der Wurzel aus der Höhe wächst.

Ich hoffe ich konnte helfen.

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Hallo MJ1998,

die Preise in der Therme sind schon deutlich teurer als in der Erdinger Innenstadt beispielsweise. Allerdings kann man auch Essen mit in die Therme mitnehmen.

Genau, Bargeld wird in der Therme nicht benötigt, du erhälst am Anfang deines Besuchs einen Chip und beim Verlassen wird abgerechnet.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo Stellaherz,

wie Sie richtig geschrieben haben beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB 3 Jahre ab dem 01.01. des Folgejahres der Forderung.

Teilzahlungen hemmen die Verjährung und führt zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Dies sei mal grundsätzlich zu beachten.

In Ihrem explizitem Fall spielt es ohnehin keine Rolle, ob es eine Teilzahlung gab, oder nicht, da die Verjährungsfrist in beiden Fällen am 01.01.2016 beginnt am 31.12.2018, 24:00 Uhr endet.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo Capokao,

inwieweit Sie im Recht sind wird das Gericht von Amts wegen überprüfen. Prinzipiell sollten Sie den gerichtlichen Weg wählen, da Sie nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch ggf. Arbeitsausfallentschädigung einklagen können.

Ich würde Ihnen raten einen Anwalt aufzusuchen. Anwaltszwang besteht ab Verfahren vor dem Landgericht (§ 78 ZPO), ob ein Prozess vor dem Amts- oder Landgericht verhandelt wird ist abhängig vom Streitwert (also der Summe, die Sie einklagen). Aus meiner Erfahrung als Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei wird der Streitwert in Ihrer Sache höchstwahrscheinlich größer als 5.000 € sein, weshalb vor dem Landgericht verhandelt wird (§ 23 Nr. 1 GVG).

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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Hallo yatoliefergott,

sofern Sie nicht persönlich im Markt erscheinen können ist es zunächst mal sinnvoll dort erstmal anzurufen. Ohne weitere Informationen wirdischen Ihnen das Telefon im besten Fall unbearbeitet zurückgeschickt.

Der Kassenbeleg benötigen Sie in jedem Fall - der Markt hat zwar eine Umsatz- und Bestandliste, aber Sie als Käufer müssen anhand der Quittung anzeigen, dass Sie nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer der Sache sind.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo AhmedBircanZecP,

die Förderung von Ausbildungen richtet sich nach dem SGB III. Nach § 57 Abs. 1 SGB III sind lediglich staatlich anerkannte (und damit nicht private) Ausbildungen förderungsfähig. In Ihrem Falle kann also keine Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo ColorSplashez,

Ihr Bruder hat eine künstliche Intelligenz bekommen? Was war denn verkehrt mit seiner natürlichen Intelligenz?

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Hallo Actros1954,

kurze Antwort: Ja.

Lange Erklärung: So wie Sie es beschreiben gab es in diesem Fall kein Testament, in keinem der beiden Erbfälle.

Somit tritt die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 1924 bis 1936 BGB ein. Der Erbe erbt nicht nur das aktive und passive Vermögen, sonder ist auch Rechtsnachfolger der verstorbenen Person.

Somit tritt der Sohn an Stelle des Firmengründers (sofern er das Erbe angenommen hat) und hat auch die Aufbewahrungsfristen zu wahren. Die Haftung geht ebenso auf ihn über.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo VeganeKlobrille,

da keine Probezeit vereinbart wurde gilt das Arbeitsverhältnis als Festeinstellung. Bezüglich der Kündigungsfrist greift der § 622 Abs. 1 BGB: 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende des Kalendermonats.

Wenn Sie also heute Ihrem Arbeitgeber also kündigen, greift diese zum 31.05.2017.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo irrelevantttt,

wenn du krank bist, musst du dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber melden. Die Arbeitsunfähigsbescheinigung muss spätestens am 4. Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen.

Allerdings besagt der § 5 Abs. 3 AU-RL, dass eine Krankmeldung i. d. R. Maximal zwei Tage zurückdatiert werden kann. Du musst also unbedingt heute noch zum Arzt. Üblicherweise gibt es in jeder Stadt am Wochenende einen Bereitschaftsarzt, der dich untersuchen kann.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo Kev1701,

die Periode einer Frau ist nicht tagesgebunden und kann durchaus um ein paar Tage schwanken. Auch müssen nicht zwangsläufig vorab Symptome auftreten.

Neben einer Schwangerschaft können auch diverse Krankheiten (z. B. PCO) für Unregelmäßigkeiten beim Zyklus sorgen. Sollten die Unregelmäßigkeiten öfter vorkommen wäre ein Besuch beim FA anzuraten.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo Dustin1990,

wie wäre es denn mit einer klassischen Alliteration? "DustinDrehtDasDing - DDDD" zum Beispiel.

Aber ganz ehrlich - wenn du beim Namen schon nicht kreativ bist....wie soll das dann mit den Videos klappen?

Viel Erfolg mit deinem Channel!

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Hallo bbbppp,

ich habe selbst die Ausbildung zum ReFa absolviert und kann sagen: Es kommt auf den Anwalt an. Die meisten meiner ehemaligen Klassenkameradinnen und -kameraden waren nicht nur für Kaffe kochen zuständig.

Allen voran geht es darum den Anwalt in seinen täglichen Belangen zu unterstützen, dazu zählen vor allem das Vorbereiten von Terminen, Fristenkontrolle, Telefondienst, das Betreuen der Mandanten, das Stellen der Rechnungen, usw.

Das fachliche dahinter wird in der Berufsschule gelehrt. Hier lernt man das Verfahrensrecht nach der Zivilprozessordnung (ZPO), also wie ein Verfahren zu führen ist. Im allgemeinen Recht beschäftigt man sich hauptsächlich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), während man in Kostenrecht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) durchnimmt. Desweitere hat man die Fächer Buchhaltung, Sozialkunde und evtl. Englisch, Deutsch, Religion und Sport.

Nach der Ausbildung steht übrigens auch die Möglichkeit offen an ein Gericht in den öffentlichen Dienst zu wechseln.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Hallo xxbellaxx01,

tu dir bitte selbst einen Gefallen und geh damit zum Frauenarzt. Du könntest einen Pilz haben, der dich im schlimmsten Fall unfruchtbar macht.

Theoretisch kann es auch zyklusbedingt vorkommen, dass man einen weißlichen Ausfluss hat. Diesen aber auch in jedem Fall mit dem FA abklären!

Ggf. solltest du auch deine Hygienegewohnheiten überdenken (nichts für Ungut).

Ich hoffe ich konnte helfen.

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Gibt es irgendeine Möglichkeit, außerhalb von Bayern eine FOS zu besuchen, ohne extra viel jobben zu müssen oder so?

Hai,

habe die FOS wegen meiner Psyche abgebrochen. Dann ging es mir noch einige Zeit lang echt miserabel, dann besser, besser. Ich habe mich nun aus Mangel an Alternativen (Ausbildung wäre nicht weniger stressig, nur WILL ich Abitur ja eigentlich) ein zweites Mal angemeldet. Bei derselben FOS. In Bayern. Und ich weiß, dass das hier stressiger ist. Anspruchsvoller. Macht mich nicht stolz, lol. So als Typ, der gerade von Steuerngeldern übers Arbeitsamt über Wasser gehalten wird.

Ich habe ja wegen Stress abgebrochen, ich pack das einfach oft nicht, bin nicht allzu belastbar und ab einem gewissen Grad dann so dermaßen selbstzerstörerisch, dass das alles keinen Sinn hat. Nun dachte ich, ich sei kuriert. Pustekuchen, wie ich Tag für Tag mehr fürchte. Pustekuchen.

So kurzfristig eh blöd, oder? Und einen Psychologen kann ich mir ja auch nicht holen, wenn ich über die FOS nur in einem anderen Bundesland wohne. Was eh Wahnsinn wäre, wenn ich dafür auch noch extra jobben müsste.

Ich habe so, so große Angst, dass ich wieder im Winter abbreche und dann gestrandet bin, die zweite Lücke kommt und ich eine Ausbildung suchen muss, die einen doppelten Abbrecher nimmt, der darüber hinaus auch noch zwei, dann ggf. drei oder vier Lücken von vier Monaten hat. Meine Psyche kann ich ja schlecht als Grund nehmen, sonst nehmen die mich erst recht nicht. Ich habe so eine gewaltige Angst, dass alles schief geht, und ja, das liegt stark an meiner Einstellung über mich selbst, aber die ist leider seit jeher negativ. Eines der Kernprobleme. Zwei Monate flammte Entschlossenheit auf, und Ehrgeiz. Dann ... na ja, jetzt wieder weg. Alles.

Aber woanders... hm. Ich kann dann ja gar nicht zum Psychologen, wie geplant. "Geplant". Ich zögere, weil ich meine Probleme nicht wirklich für Psychologen-wert erachte. Aber ich habe Angst, es ohne zu versuchen und wieder abstürzen, einen schwerstdepressionalen Zustand.

Gibt es da einen Weg? Einen "einfachen"? Oder ist der Gedanke so oder so blödsinnig? Ich komme in letzter Zeit oft auf dumme Gedanken. Weiß gar nicht, warum ich mir überhaupt die Mühe mach, wenn ich am Ende eh alles wieder kaputt mache. Mann.

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Hallo Panderos,

meiner Einschätzung nach solltest du den Stress auf jeden Fall vermeiden und dich erstmal mit deiner Krankheit befassen. Dein Denken, dass deine Probleme es nicht Wert wären behandelt zu werden sind genau so typische Symptome wie das stetige Bergauf, Bergab (das für manische Züge spricht).

Begib dich auf jeden Fall in psychiatrische Behandlung und suche einen Arzt deines Vertrauens auf, der dich eventuell auch medikamentös einstellen kann. Psychische Krankheiten sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, auch bei jungen Leuten kommen diese vor. Je früher du hier einlenkst, desto eher können Gegenmaßnahmen ergriffen und die Folge abgebremst werden.

Ich wünsche dir für deinen Weg alles Gute!

Ich hoffe ich konnte helfen.

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