Das muss man nicht mehr mit reinschreiben. Interessiert auch keinen. Das hat man früher gemacht.
Ihr seid wahrscheinlich eine Bedarfsgemeinschaft. Es werden alle Einkommen mit eingerechnet. Wenn du dein Geld für dich behalten möchtest, musst du dir eine eigene Wohnung suchen.
Das ist wirklich nicht die richtige Stelle, um solche Fragen zu stellen. Wege- bzw. Durchgangsrecht ist immer Mist. Eine nette Einladung an die eventuell neuen Nachbarn geben und mal zusammen darüber sprechen, wie es bisher war. Dann sollte man ein Bauchgefühl bekommen, ob es sich richtig oder falsch anfühlt.
Habe auch Schilddrüsenunterfunktion. Zufallsbefund. Wurde auf L-TYROXIN 50 eingestellt. Da fingen meine Beschwerden erst an. Massiver Haarausfall, Gewichtszunahme, schlechte Haut. Wurde dann auf L-TYROXIN 75 umgestellt. Keine Besserung. In Absprache mit meinem Arzt konnte ich erstmal die Medis weglassen. Ohne geht es mir besser. Jetzt versuchen wir eine andere "Baustelle" (Darm) in den Griff zu bekommen. Wird einige Zeit dauern. Ich hoffe, dass sich dadurch vielleicht auch das Schilddrüsenproblem reduziert. Wird alles engmaschig vom Arzt kontrolliert.
Oberfläche nur anschleifen, am besten ohne Maschine. Mit trockenem Lappen abwischen, dann kannst du streichen.
Klingt wirklich blöd.
Du musst das Auto selbst abmelden oder abmelden lassen (mit Nachweis). Neuanmeldung für Käufer geht dich nichts mehr an. Nach Abmeldung bei der Versicherung bekommst du die zuviel gezahlte Prämie zurück.
Schau in deinen Arbeitsvertrag.
Abmahnung
In der alten Wohnung Stromzähler ablesen und eventuell ein Foto machen. Mit dem Stand wird dann abgerechnet. Volle Mietzahlung für alte Wohnung.
Wenn ein vernünftiger Untermietvertrag vorliegt mit Kündigungsfrist ect. kann man zivilrechtlich vorgehen.
Du wirst in deinem beruflichen Leben noch oft diese Entscheidung treffen müssen. Es wird dir kaum ein Chef danken, dass du eventuell einen besseren Job abgelehnt hast. Diese Erfahrungen wirst du sicher noch öfter machen. Spielhalle klingt auch nicht nach Traumjob. Entscheide, was für DICH am Besten ist.
Zusammen reißen und den Job beginnen. Ansonsten kannst du dir sicher einen neuen Job suchen, da die Kündigung eventuell gleich folgen wird. Wenn dein Eintritt in den Job doch später sein sollte, bist du nicht krankenversichert.
Siehe nächste Telefonrechnung. Es steht überall in den Medien, dass man bei solchen Anrufen nicht zurück rufen soll. Es sei denn, du hast Bekanntschaft in der afrikanischen Republik. Telefonnummer blockieren und der Bundesnetzagentur melden.
Mir ist nicht bekannt, dass Autismus durch eine Krankheit ausgelöst wird. Ab ca. dem 5. Lebensjahr kann "leichter" Autismus diagnostiziert werden. Bei uns wurde Asperger mit fünf festgestellt. Wikipedia ist kein Ratgeber für solche Sachen. Autismus sollte man nicht als Krankheit sehen. Es ist halt eine Besonderheit und nicht heilbar. Man kann sich als Familie damit arrangieren.
Dann fahr einfach mal in den Osten und rede mit den Leuten. Die beißen nicht.
Ein mündlich geschlossener AV ist auch gültig. Jedoch hätte der Vertrag vor Aufnahme der Tätigkeit besprochen und unterschrieben werden müssen. Wenn du mit dem dir vorliegenden Vertrag schlechter gestellt bist, suche so schnell wie möglich das Gespräch mit dem verantwortlichen Personaler oder Chef, damit der Arbeitsbeginn nicht gleich auf Missverständnissen aufgebaut wird.
Zahlfrist bis 25.09. heißt, dass es bei der Gegenseite auf dem Konto sein muss, nicht wann du es überwiesen hast. Wenn du Pech hast, bekommst du trotzdem eine Rechnung für die Stromabschaltung, da ein Techniker bereits für den Auftrag eingeplant wurde.
Nur von Stütze leben? Klasse. Wo ist deine Motivation eine Ausbildung zu machen oder arbeiten zu gehen und Geld für deinen Lebensunterhalt zu verdienen? Du solltest jetzt! zusehen, noch eine Ausbildung zu machen. Warum kommst du nicht selbst auf die Idee? Den meisten Leuten hat niemand was geschenkt.
https://www.afa-anwalt.de/kuendigungsfristenrechner/
Man kann innerhalb der Probezeit zu jeder Zeit unter Einhaltung der Zweiwochenfrist kündigen. Auch der Arbeitgeber kann dies.