Die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist grundsätzlich unkompliziert, da in vielen Fällen keine speziellen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Trotzdem gibt es einige Punkte, die geprüft werden – je nach Art des Gewerbes.
Was wird grundsätzlich bei der Gewerbeanmeldung geprüft?- Persönliche Daten:
- Deine Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) müssen korrekt und vollständig sein. Dafür wird dein Personalausweis oder Reisepass benötigt.
- Art des Gewerbes:
- Du musst angeben, welche Art von Tätigkeit du ausüben willst. Solange es sich um eine erlaubte, rechtlich unbedenkliche Tätigkeit handelt, wird die Anmeldung in der Regel akzeptiert – selbst kuriose Ideen wie das Verkaufen von "Promi-Luft" könnten möglich sein, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen.
- Erlaubnisfreie vs. erlaubnispflichtige Gewerbe:
- Die meisten Gewerbearten sind erlaubnisfrei. Es gibt jedoch bestimmte Tätigkeiten, bei denen zusätzliche Nachweise erforderlich sind, z. B.:
- Handwerksberufe: Meisterbrief oder Eintragung in die Handwerksrolle.
- Bewachungsgewerbe, Gastronomie, Makler etc.: Hier benötigst du ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis oder andere Genehmigungen.
- Wohnsitz/Niederlassung:
- Du brauchst eine Adresse, an der das Gewerbe gemeldet wird. Das kann deine Privatadresse sein, sofern du keinen separaten Gewerberaum hast.
- Steuerliche Registrierung:
- Nach der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt deine Daten und prüft, ob du steuerlich erfasst bist. Hier werden Fragen zu erwarteten Einnahmen, Gewinn und Umsatzsteuerpflicht gestellt.
- Führungszeugnis:
- Bei bestimmten Gewerben (z. B. Gastronomie, Finanzdienstleistungen) kann ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich sein.
- Gewerbeuntersagung:
- Wenn du in der Vergangenheit wegen schwerer Verstöße gegen die Gewerbeordnung aufgefallen bist, kann die Anmeldung abgelehnt werden.
- Schufa oder Kapitalnachweis:
- Bei der Gewerbeanmeldung selbst wird die Schufa in der Regel nicht geprüft, und ein Startkapital ist ebenfalls keine Voraussetzung. Ausnahme: Bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten oder Unternehmensformen wie einer GmbH muss das Stammkapital nachgewiesen werden.
- Unzulässige oder rechtswidrige Tätigkeiten:
- Gewerbe, die gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. Drogenhandel, illegales Glücksspiel), werden natürlich nicht genehmigt.
Solange du ein legales Gewerbe anmelden willst und keine zusätzlichen Genehmigungen nötig sind, wirst du kaum auf Probleme stoßen. Dein Beispiel mit der "Promi-Luft" klingt ungewöhnlich, aber solange es rechtlich sauber ist, dürfte es zugelassen werden. Bei Unsicherheiten kannst du dich vorab bei deinem Gewerbeamt erkundigen. 😊