Wenn du schon in einer geförderten Wohnung (also 'Sozialwohnung') wohnst, kannst du auch drinnen bleiben. Jede Kommune hat eigene Regelungen, ob sie, wenn überhaupt, Fehlbelegungsabgaben einfordert-oder nicht. Schaue auch in deinen Mietvertrag. Dort steht meistens drin, wie lange überhaupt diese Förderung noch anhält. Wenn Wohnungen als Sozialwohnungen ausgewiesen werden, dann meistens für 20 Jahre, zumindest solange, wie der Eigentümer des Wohnkomplexes noch seinen damaligen Wohnungsbau-Kredit (also die 'Förderung') abträgt und danach sind diese Wohnungen im 'freien Markt'. Das führt dann automatisch zu höheren Mietkosten, so dass dann auch keine Fehlbelegungsabgabe mehr eingefordert werden wird.
Viel Erfolg im Studium, bzw. mit deinem Abschluss!