Wenn du schon in einer geförderten Wohnung (also 'Sozialwohnung') wohnst, kannst du auch drinnen bleiben. Jede Kommune hat eigene Regelungen, ob sie, wenn überhaupt, Fehlbelegungsabgaben einfordert-oder nicht. Schaue auch in deinen Mietvertrag. Dort steht meistens drin, wie lange überhaupt diese Förderung noch anhält. Wenn Wohnungen als Sozialwohnungen ausgewiesen werden, dann meistens für 20 Jahre, zumindest solange, wie der Eigentümer des Wohnkomplexes noch seinen damaligen Wohnungsbau-Kredit (also die 'Förderung') abträgt und danach sind diese Wohnungen im 'freien Markt'. Das führt dann automatisch zu höheren Mietkosten, so dass dann auch keine Fehlbelegungsabgabe mehr eingefordert werden wird.

Viel Erfolg im Studium, bzw. mit deinem Abschluss!

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Die Arbeitsagenturen stehen dem Steuerzahler, bzw. dem Wähler mit einer Bringeschuld entgegen. Soviel wie möglich die Statistik schönen, bzw. frei halten von Arbeitslosen. Das wird am Besten mit Maßnahmen erreicht, denn dann werden keine arbeitslos gemeldeten Personen als arbeitslos geführt. Toll nicht?

nun sind die Verantwortlichen auf die Idee gekommen, soviel wie möglich 'Maßnahmen' anzubieten. Diese werden von den Agenturen, bzw. Kommunen oder der BA eingekauft von Leuten, die über die Inhalte und die Evaluationsmöglichkeiten derselben Maßnahmen keine Ahnung haben, bzw. nicht die Zeit und die Mittel das durchzusetzen. Die Sachbearbeiter sind nun von deren Vorgesetzten angehalten soundsoviele Arbeitssuchende in vorgefertigte 'Maßnahmen' zu verweisen, damit gefälligst die Statistik der jeweiligen Teams auch stimmt. Dem einzelnen Sachbearbeiter ist es somit nicht möglich, nach eigenem Ermessen die tatsächlich passenden Förderungsmittel durchgehend anzuwenden. Das ist wie Lotto, einzelne bekommen das wirklich Passende, andere eben die Massenware Bildungsmassnahme, die sie aber individuell nicht weiterbringen wird.

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