Vermieter hat gegen Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, was tun?
Hallo,
ich habe die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erhalten und festgestellt das die Hausmeisterkosten weit über dem Durchschnittswert des Betriebskostenspiegels des Mieterbundes liegen. Als ich den Verwalter um eine Begründung bat schrieb dieser zurück das der Vermieter Ende 2012 einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen hatte der 511 Euro im Monat (Haus mit 6 Wohneinheiten) für Hausmeisterservice und Hausreinigung kostete. Der Verwalter, der erst vor kurzem die Verwaltung übernommen hat, hatte dann von sich aus (weil ihm die Kosten zu hoch vorkamen) im laufenden Jahr (ohne das wir Mieter darüber informiert wurden) auf einen günstigeren Anbieter für nur 220 Euro im Monat gewechselt.
Der Beweis das der Vermieter ursprünglich unwirtschaftlich gehandelt hat erledigt sich damit ja von selbst (da er seinen Fehler ja selber korrigiert hat). Die Frage ist nun was ich als Mieter tun soll?
Ich würde mit dem Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot dem Vermieter den Betrag überweisen der zustande gekommen wäre wenn er von Anfang an den günstigeren Tarif gehabt hätte, also 12x220 = 2640 Euro. Kann ich das so machen ohne Schwierigkeiten zu bekommen?