Frage
Antwort
,,Jeder zehnte Patient aber ist so krank, dass er nicht in der Lage ist, zu beurteilen, ob eine Behandlung notwendig ist. In diesen Fällen können Kranke zu ihrem eigenen Schutz – oder zum Schutz Dritter – zwangseingewiesen werden.13.08.2013''
https://www.bild.de/news/inland/psychiatrische-therapieverfahren/serie-psychiatrie-in-deutschland-31804506.bild.html