Der Paul Schreiber ist ja wie ein Sammelbegriff. Davon gibt es zu viele. Die Frage die mich beschäftigt, ist der Name des Instrumentes. Nur zu Beginn,von 1844-1860 hießen diese Instrumente "Band-onion" mit "i" im Original. Und was mich daran fasziniert, ist das Metallschild auf dem Instrument. Aus sprachlichen Gründen machte man dann "Band-oneon" mit "e" daraus. Kann es sein, das das Instrument wirklich so alt ist? Ich kann auch mal ein Bild senden. War es nicht üblich, die Instrument irgend wie zu kennzeichnen? Gibt es da einen Tipp?

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Du solltest zuerst Einspruch einlegen. Dafür hast Du 4 Wochen nach Eingang des Bescheids Zeit. Dann in Deiner Argumentation unbedingt die 2 Einkünfte nochmals darlegen und nachweisen anhand der Steuerbescheinigung von den beiden Arbeitgebern. Dazu die gefahrenen Kilometer zur Arbeit aufschlüsseln und Deine Ausgaben für Kfz. u.s.w. Wenn Du die ESt. mit einem Programm gemacht hast, kannst Du auch Deine Berechnung ausdrucken (obwohl nicht für das Finanzamt bestimmt) alles was fehlt rot anmarkern und noch mal einreichen, mit der Bitte um Korrektur. Sollte dann problemlos korrigiert werden.

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Also bis zu einem Einkommen von 1.475,00 Euro ist das Einkommen steuerfrei im Monat. Dazu gehören aber auch Zinseinkünfte, Mieteinnahmen und andere Einkünfte. Abziehen kann Deine Oma alle Ausgabe für die Gesundheit, Arztkosten, Medizien und alle Kosten für das Haus. Die Kosten für einen Steuerberater können auch abgezogen werden. Diese stehen aber in keinem Verhältnis. Kauf Dir das Wiso Steuerprogramm für 29,00 Euro und dann kannst Du alle Belege selber eingeben. Ist sehr einfach.

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MHD ist eine Erfindung der Lebensmittelindustrie. Einfach kosten. Trinken kannst Du es auf jeden Fall - nur der Geschmack?

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Von den 400,00 Euro wird nach Abzug der Steuern nicht viel übrig bleiben. Aber - Deine Rentenbeiträge erhöhen sich. Da Du über Deinen regulären Job versichert bist, würde ich die 400,00 Euro so mitnehmen. Bei Deiner Steuererklärung muss Du sie auch angeben. Wenn Du Pech hast, musst Du das Geld nachversteuern, wenn Du nicht genug Ausgaben dagegensetzen kannst.

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P-Konto (pfändungsfreies Konto) kostet bei einigen Banken enorm hohe Gebühren. Die werden mit höheren Kosten in der Bearbeitung und Verwaltung begründet. Aber der Vorteil, der Pfändungsfreibetrag steht immer zur Verfügung. Bei der V+R Bank kostet so ein Konto um die 12,00 Euro pro Monat. Ob sich das ein ALG II Bezieher leisten kann, ist fraglich.

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Hartz IV bzw. ALG II ist 7 Tage pfändungsfrei. Kann nur am Schalter geholt werden. Dann dringend beim Gläubiger (nicht beim Gericht) einen Antrag auf Bereitstellung des Geldes in Höhe des Pfändungfreibetrages stellen. Den Betrag muss man Dir gewähren. Dem Gläubiger die Familienmitgliederanzahl mitteilen z.B. 1 Kind, dadurch erhöst Du den Pfändungsfreibetrag. Bei Sonderausgaben (z.B. Arzeneimittel) auch eingehen, aber der Regelsatz von ALG II ist pfändungsfrei. Der Gläubiger wird die Pfändung nicht zurück nehmen.

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Geh auf Kleinanzeigen bei ebay. Dort findet sicher jemand aus Deiner unmittelbaren Umgebung Dein Angebot. Du kannst aber auch in ein Sozialkaufhaus gehen und Deine Kleidung dort abgeben. Oder Du gehst zur Tafel und bietest dort Deine Kleidung direkt an. Biete es jemandem an, der wirklich bedürftig ist und suche Dir niemanden, der noch damit Geld verdienen will.

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Also bei guter Pflege sollte er die 500.000 KM erreichen. Achte auf das Öl. Krankheiten bei BMW ist der Lack an der Heckklappe. Häufig sind auch die Meldungen vom Bordcomputer falsch. Leider kann man das nicht ändern. Habe dadurch oft beim TÜV Probleme, weil er mir immer eine kaputte Heckleuchte anzeigt. Stimmt aber nicht. Und ganz wichtig - immer auf eine gute Batterie achten. Dann sollte das gute Stück lange halten. Habe 430.000 auf dem Tacho.

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Wenn sie Dir nur 300,00 Euro zahlt und 400,00 Euro auf den Lohnzettel schreibt, betrügt sie in erster Linie Dich. Falls Du Deine Einnhamen einmal beim Arbeitsamt beweisen musst, stimmt der Lohnzettel nicht mit den tatsächlichen Einnahmen überein. Resultat = weniger ALGII oder ALGI. Da bei 400,00 Euro auch ein höherer Betrag an die Knappschaft abgeführt werden muss, betrügt sie sich selbst. Da der Betrag für 400,00 Euro logischer Weise höher ist als bei 300,00 Euro. Das hat aber nichts mit der Polizei zu tun. In diesem Falle wird es sich um eine andere Angelegenheit handeln.

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Das interessiert das Finanzamt nicht wirklich. Nur die Rentenstelle, eine doppelte Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge ist nicht möglich und wird gekürzt. Die schreiben dann beide Arbeitgeber an, ob die Daten wirklich stimmen und dann bekommst Du Ärger. Entweder Du zahlst das erhaltenen Krankengeld von Deinem jetztigen Arbeitgeber zurück oder Dein neuer Arbeitgeber kündigt Dir wegen falscher Angaben. Du bist in jedem Fall der Dumme.

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Eindeutige Durchblutungsstörungen. Rauchen, Bewegungsmangel, Übergewicht und noch mehr kann dafür die Ursache sein. Wechselbäder - kalt und warm im Wechsel auch für die Hände. Sauna, viel Bewegung, nicht Rauchen, Füße beim Sitzen nicht übereinander schlagen - ganz schädlich, drückt den Blutfluß ab. Im Sommer viel Barfuß laufen - bei jedem Wetter.

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Wenn sie zusammen wohnen oder heiraten, sind sie eine Bedarfsgemeinschaft. Zwei Personen x 359,00 Euro ist 718,00 Euro + anteilige Kosten für die Miete + Nebenkosten. Und dann wird das Einkommen gegengerechnet. Bei beiden.

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