Der VORmieter hat gar nicht zu bestimmen ob du die Wohnung bekommst oder nicht. Das entscheidet alleine der Vermieter und der wird wohl kaum dadrauf bestehen das du die Möbel des Vormieters übernimmst.

...zur Antwort

Die Kosten müsst ihr schon tragen. Eine Spülmaschine ist Luxus und es muss kein Anschluss dafür vorhanden sein. Der Vermieter trägt die Kosten nur dann wenn schon ein Anschluss vorhanden ist und dieser kaputt ist. Also die Reperatur

...zur Antwort

was steht denn im Mietvertrag zwecks Winterdienst? wenn dort etwas anderes steht z.B. "der Vermieter kümmert sich durch Dritte um das Schneeschippen" (sprich durch eine Firma), könnt ihr euch dadrauf berufen. Auch wennd er vermieter neu ist bleibt der Mietvertrag bestehen, da ist es egal ob durch Erbe oder Verkauf.

...zur Antwort

Nicht zahlen! das ist eine Abo-Falle (hast du sicher schonmal gehört). Ich würde an deiner Stelle sowieso hellhörig werden wenn die deine Adresse für eine Registrierung brauchen die kostenlos ist. Auf seriösen Seiten gibst du nen Nick+Passwort+Email an mehr auch nicht. Jede Seite die mehr als diese 3 Sachen erfordert, solltest du in zukunft sofort schließen, egal wie verlockend das angebot ist.

...zur Antwort

Da bleibt dir nur, dir einen Anwalt zu nehmen. Du hast ein Recht dadrauf dein Kind zu sehen und aufwachsen zu sehen. Kontakt verbieten kann deine Ex Freundin dir nicht.

...zur Antwort

Die Arge übernimmt das nur wenn du im Leistungsbezug warst als du die Abrechnung bekommen hast. Solltest du jetzt aber H4 bekommen (alleine schon wegen der Trennung) könntest du ein Darlehen beantragen oder du redest mit dem Vermieter zweck Ratenzahlung

...zur Antwort
Wie blind darf man sein wenn man Auto fährt?

Ich hab da mal ne Frage und es geht mir nur um die rechtliche Seite, dass es dämlich ist blind Auto zu fahren ist mir auch klar... Es geht um einen Fall eines Bekannten. Er hat ein kompliziertes Krankheitsbild und hat lange darum gekämpft einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Nun ist anerkannt worden, dass er 80% blind ist (so hab ich das jedenfalls verstanden...). Zugegebenermaßen ist er blind in dem Sinne wie wir blind verstehen... Er hat einen Blindenstock und kann nicht alleine einkaufen gehen... Jetzt hat er aber wieder angefangen Auto zu fahren und ich weiß, dass er das nur tut wenn es ihm gut genug geht (und sein Zustand Verändert sich sehr stark manchmal...). Die Sache ist die, dass ich mich die ganze Zeit frage was die Versicherung dazu sagen würde, immerhin kann er kostenlos im Nahverkehr fahren und bekommt glaub in jedem Fernverkehrszug etc einen Platz kostenlos reserviert, also er hat aufgrund seines Schwerbehindertenausweises Vorteile die ihm in diesem System zuerkannt werden WEIL er keine Möglichkeit hat Auto zu fahren oder? Ich würde gerne wissen ob er Auto fahren DARF? Ich habe auch einen Bekannten mit plötzlichen Lähmungserscheinungen der auch noch Auto fährt, aber bis heute keinen Behindertenausweis beantragt hat... Bei ihm denke ich mir auch oft "das ist irre, da fahr ich nicht mit" aber ich weiß dass er offiziell Auto fahren darf...

Also falls ihr was dazu wisst freue ich mich über eure Antworten, aber bitte verschont mich mit "völlig egal ob er das darf, er sollte es nicht tun" antworten... Übrigens: den Vertrag mit der KfZ-Versicherung für sein derzeitiges Auto hat er erst gemacht als er schon als schwer behindert galt...

...zum Beitrag

Ich gehe mal davon aus das dein Bekannter seinen Führerschein gemacht hat und danach erst "blind" wurde. Sonst würde ich doch an dem Sehtest zweifeln der noch vor den Prüfungen gemacht wird. Bei einem Unfall ist dein Freund wahrscheinlich nur nicht mitverantwortlich, sondern die Versicherung sagt gleich "sie hätten wissen müssen das sie nicht verkehrstauglich sind", kommt halt auf den Unfallhergang an. Im Zweifel zahlt die Versicherung eben nicht. Den Fahrschein den du meinst für die ÖVP kostet übrigens 60€ im ganzen Jahr. Die Ausrede ich will aber Mobil sein, zählt also schonmal nicht die 60€ sollte jeder haben. Soviel kostet ja normalerweise schon fast eine Monatskarte.

...zur Antwort

Üblich, eigentlich nicht aber diese Masche der "Überwachung" (Angst vor Messies z.B.) wird bei privaten Vermietern leider immer beliebter. Rechtlich gesehen darf der Vermieter einen Schlüssel behalten allerdings nur unter der verraussetzung das der Mieter damit einverstanden ist. Heimlich einen behalten geht also nicht. Möchte der Mieter nicht das der Vermieter einen Schlüssel hat dann muss der Vermieter den Schlüssel aushändigen. Weigert er sich kannst du das Schloss auf seine Kosten austauschen lassen.

...zur Antwort

Wechsel am besten das Schloss aus, zur "Not" (sollte er mal dahinter kommen9 sagste einfach das du deinen Schlüssel verloren hast und deswegen etwas "unruhig" bist und Angst hast das ihn jemand gefunden hat der weiß wo du wohnst. Oder du gibst ihm gleich das alte Schloss und erzählst ihm von dem "verlorenen" Schlüssel. Such dir einfach was netets aus :D

...zur Antwort

meinst du mit neu auch NEU oder kann es auch gebraucht sein? Die meisten Städte haben ein Sozialkaufhaus dort gibt es günstig gebrauchte Möbel. Was mir dabei imemr gut gefällt ist, das es dort alte (sagen wir mal 20 Jahre alte) Möbel gibt die aber aussehen wie frisch aus der fabrik. Bedeutet ihr habt da auch eine Weile was von da sich die Sachen länger halten als die "Pralinen" die heutzutage verkauft werden. Alternativ könntet ihr eine anzeige bei ebay kleinanzeigen schalten das ihr Möbel sucht gegen Abholung. Der Umzug ist halt das teuerste. Hat deine Mutter einen Klasse B führerschein? Dann könnte sie sich einen kleinen Transporter mieten z.B. bei max Bahr oder Obi. Da ihr die Möbel ja nicht mit nehmt sollte das sicher mit einer fahrt erledigt werden, das würde also richtig günstig werden. Alternativ einen Fahrer (über kleinanzeigen suchen) selbst wenn ihr den noch bezahlt kostet der Umzug sicher nichtmal 100€

...zur Antwort

Schau mal bei rewe nach die haben wieder einiges an Backzubehör im Sortiment und das ist sicher günstiger

...zur Antwort

Warum ich nicht ebay erfunden habe dadrüber habe ich schon oft nachgedact. Zumal würde ich einiges verbessern. Das traurige an diesen überlegungen ist das ich (bevor es ebay gab) diese Idee (ebay) schonmal hatte, wenn auch nur in meinem Kopf aber ich dachte mir "hey so ein online Auktionshaus hätte schon was"

...zur Antwort

Mach dir mal keine sorgen, aus Eigenbedarf wirst du so schnell nicht gekündigt werden. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht so einfach, nach so kurzer Zeit schonmal gar nicht. Das dein gehalt evtl. zu wenig ist hätte er sich auch vorher überlegen können, nun ist der Vertrag unterschrieben und der Vermieter hat Pech gehabt. Er wird dich aber sicher rausekeln wollen und schickt dir alle paar tage eine Abmahnung, wiederspreche denen einfach, sollte es mal zum Rechtsstreit kommen müssen die Abmahnungen eh belegt und der Grund nachgewiesen werden.

...zur Antwort

Sprecht mit euren Eltern dadrüber, evtl können die für euch bürgen. Mit bafög alleien könnt ihr aber keine Wohnung finanzieren, mach mal einen Kostenplan dann weißt du was auf euch zukommt.

...zur Antwort
Zugang zum Telefonkasten

Guten Tag alle zusammen, Vorab tut es mir leid falls es so eine frage bereits gab und ich nicht die Suchfunktion nutze aber mit dem Handy ist das etwas umständlich.

Nun zu meiner eigentlichen Situation und Frage:

Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung gezogen, in einem Mehrfamilienhaus, und jetzt haben wir einen Vertrag mit einem hiesigen Telefonanbieter abgeschlossen für Telefon und Internet. Mittlerweile haben wir auch schon den Zettel mit dem Termin bekommen wann der Techniker raus kommt. Wir haben auch sofort den Hausmeister angerufen und Bescheid gegeben, da der Telefonkasten sich in einem abgeschlossenen Raum befindet, Im alten Mehrfamilienhaus befand sich dieser Kasten im Keller für jeden frei zugänglich deswegen ist uns diese Situation neu. Der Hausmeister sagte uns nun aber wir sollten einen festen Termin mit dem Telefonanbieter machen, was wir auch versucht haben aber die können keinen festen Termin machen da der Techniker im Zeitraum von 8-12 mehrere Kunden hat die er abarbeiten muss. Als wir das dem Hausmeister versucht haben zu erklären, sagte er uns nur er kommt nicht zu uns und wartet dort eventuell 4 Stunden aber wenn wir ihm 200€ geben kommt er. Jetzt ist meine Frage, darf der sowas überhaupt? Ich hab mich ein wenig durchs Internet gelesen und da kam oft das der Hausmeister oder Vermieter zu solchen Sachen wie dem Telefonkasten den Zugang gewähren muss. Könnte mir hier bitte jemand etwas genaueres zu sagen? Dafür wäre ich sehr dankbar (^_^)

...zum Beitrag

So eine Forderung ist nicht zulässig, ich würde mich auch direkt beim vermieter beschweren. Es stimmt, das der Hausmeister euch den Zugang gewähren muss, wie er das hinbekommt ist seine Sache. Sollte er übrigens nicht auftauchen könnt ihr auch Schadensersatz geltend machen um entstandene Kosten zu decken. Der Techniker kommt auch nicht umsonst und ein neuer Termin würde kosten. ich würde mit dem Hausmeister auch gar nicht mehr diskutieren sondern mich direkt an den Vermieter wenden und schauen was er davon hällt das der Hausmeister sich weigert 4h zu warten und dann auch noch 200€ haben will.

...zur Antwort

Ich glaube das die bisexuelle Neigung schon immer vorhanden war, nur das outen hat nie geklappt. Grade wenn der Mann schon älter ist, ist das outen nicht so einfach. Es gab ja auch zeiten da wurde bisexualität oder homosexualität gar nicht akzeptiert und es gab auch Zeiten da war es eine Straftat, Sex mit dem selben Geschlecht zu haben.

...zur Antwort

Jedes Parkett kann kratzer bekommen, egal ob versigelt oder nicht. Dazu gibt es aber Urteile, das sowas als normale gebrauchsspuren gewertet werden muss und deswegen nicht die Kaution einbehalten werden darf. Was den Riss angeht der ist Vermieter sache, damit habt ihr wenig zu tun da es icht so einfach ist einen Riss in eine Wand zu machen.

...zur Antwort

Was sollte es deinem Vater bringen geld zu horten? Ich verstehe die Logik deines Bruders nicht. Wenn er nur hortet und keinem was davon erzählt, wird es wohl nie gefunden, es sei denn er versteckt es so offensichtlich das es gefunden wird (vorzugsweise findest du es ich denke mal dein Bruder wil dir unterstellen du weißt von der hortung des Geldes). Das Geld könnte höchstens auf das Erbe angerechnet werden wenn es gefunden wird, dann zählt es zur Erbmasse und jeder bekommt seinen Teil des Geldes.

...zur Antwort