Einzelgänger wäre die logische antwort
@kennie, meine Hündin hat 41 cm risthöhe und ist gerade 18 kg, einen Leinenzwang ist bei uns nicht pflicht und das grundstück wäre im übrigen noch privatgrundbesitz, dessen besitzer hat noch vor 2 jahren offizielle hundetrainingsplätze und Agilityplätze erstellt. Er durfte aber das ganze grundstück nicht einzäunen da es sich um landwirtschaftszone handelt. ich habe heute noch bei der polizei nachgefragt was ich machen kann, diese hat mir gesagt dass es sich hierbei um einen sehr bekannten jogger handelt, der auch keine bewilligung hat den pfefferspray auf sich zu halten, denn bei diesem spray handelt es sich um reizspray der giftklasse 3 und für diese braucht er eine bewilligung und einen waffenschein, was er beides nicht besitzt. nun ok meiner hündin geht es wieder besser und das auge ist auch wieder normal. mal schauen ob es bleibende schäden hat.