Ganz schön dumm, was er da macht.
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet eigentlich nur, dass man möchte, dass die Eltern alles einvernehmlich regeln. Alltagsentscheidungen werden immer von dem Elternteil getroffen, bei dem das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt hat. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht, das sich aus praktischen Erwägungen immer dem Urteil des betreuenden Elternteils anschließt.
Das ist eine Erkenntnis, die man, wenn man einen Moment in sich geht und den gesunden Menschenverstand werkeln lässt auch selber gewinnen kann.
Trotzdem besteht hier die Gefahr einer Eskalation, der Ex Deiner Freundin scheint es darauf anzulegen.
Die Angelegenheit ist sehr knapp. Es besteht die Möglichkeit das Familiengericht anzurufen und zu versuchen im Wege einer einstweiligen Verfügung am Kommunionstag das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Kindsmutter zu übertragen. Das ist eilbedürftig, der Vater droht ja die Kinder gegen Deinen Willen von der Kommunionsfeier fernzuhalten. Die ursprüngliche Regelung, Mittag bei ihr, Kaffee bei ihm entspricht dem Kindeswohl am besten (eine gemeinsame Feier wäre natürlich noch besser), vor allem auch weil die Kinder sich darauf eingestellt haben. Ob die Mutter so flux noch eine Entscheidung ohne Anhörung des Vaters bekommt ist fraglich, sie muss in jedem Fall den Sachverhalt und die Drohung des Vaters eidesstattlich versichern. Im Hauptsacheverfahren sollte beantragt werden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht dauerhaft auf die Mutter zu übertragen um solche Konflikte für die Zukunft zu vermeiden.
Mit dieser Möglichkeit würde ich den Vater konfrontieren, vielleicht ist er venünftig und lenkt ein.
Die Absicht, den Konflikt von den Kindern fernzuhalten ist richtig und auch bei einem familiengerichtlichen Verfahren von Vorteil, das bedeutet aber leider auch, dass man nichts weiter machen kann, wenn der Vater die Kinder einfach mitnimmt. Es muss dann dabei bleiben, den Vater deutlich darauf hinzuweisen, dass diese Vorgehensweise Konsequnzen haben wird und dass sie nicht dem Kindeswohl entspricht. Ich würde trotzdem den Kindern vorher den Ablauf erklären, sie darauf hinweisen, dass sie beim Vater zum Kaffee sind und dass sie mit der Familie zum Mittagessen gehen. Im Nachlauf sollte Deine Freundin dann aber in jedem Fall das alleinige Aufenhaltsbestimmungrecht auf sich übertragen lassen, damit es zum Wohle der Kinder eine solche Auseinandersetzung nicht mehr gibt. Das bekommt man auch schon für sehr viel weniger, man hätte es wahrscheinlich mit genügend Voralaufzeit schon im Vorfeld bekommen können.
Sowas ist nur schwer rückgängig zu machen, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht erstmal weg, bleibt es auch so.
Der Ex Deiner Freundin ist auf dem besten Weg, sich sehr viel Kummmer einzuhandeln, er könnte froh sein, dass seine Ex so nachsichtig ist. Meine hat mir einfach aus verletzter Eitelkeit das Leben schwer gemacht und dabei mein Kind massiv ihren psychischen und physischen Druckmitteln ausgesetzt. Trotzdem hat es 10 Jahre gedauert, bis ein vom Gericht bestellter Verfahrenspfleger dem ein Ende gemacht hat und mit Unterstützung von Psychologen und Jugendamt vor Gericht erwirkt hat, dass das alleinige Sorgerecht auf mich übertragen wird.