Betreff: Grundstück/Gartenanlage. zB, dass man doch das Unkraut rupfen, Rasen mähen oder die Hecken schneiden soll. Das ist doch vollkommen dem Mieter überlassen, oder? Übertrieben gesagt, kann er sogar alles zuwachsen lassen und es kann dem Vermieter egal sein, solange das vermietete Grundstück beim Auszug wieder im "Ausgangsstatus" zurückgelassen wird (also alles wieder ordentlich wie zum Anfang ist).