würde dich sofort einstellen.

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Welche "Note" ergibt sich aus meinem Arbeitszeugnis?

Hallo zusammen,

ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber nun endlich mein Arbeitszeugnis erhalten. Da ich das Gefühl hatte, dass mein Vorgesetzter mich aus dem Betrieb ekeln wollte, habe ich mit einem recht schlechten Arbeitszeugnis gerechnet. Jetzt wirkt es für mich aber auf den ersten Blick doch relativ gut, aber ich kenne mich in der Arbeitszeugnis-Geheimsprache leider nicht so gut aus.

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch mein Zeugnis übersetzten... Ich danke jedenfalls schon mal im Voraus!!

Zeugnis: Nach Angabe der Person, der Beschreibung des Betriebes und den Aufgabenschwerpunkten kommt folgender Text:

Alle genannten Arbeiten erledigte Frau XXX vollkommen selbstständig. Frau XXX besitzt eine gute Menschenkenntnis und löste selbst schwierige Aufgaben souverän.

XXX zeigte Eigeninitiative und beeindruckte durch ihre Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit. Die ausgezeichneten Leistungen von Frau XXX haben unseren Ansprüchen jederzeit entsprochen.

Als teamorientierte und hilfsbereite Mitarbeiterin trug sie wesentlich zu einem harmonischen Arbeitsklima bei. Aufgrund ihres freundlichen und aufgeschlossenen Wesens, ihrer Loyalität und ihres jederzeit einwandfreien Verhaltens wurde Frau XXX von Gästen, Mitarbeitern und Vorgesetzten gleichermaßen geschätzt.

Gerne bestätigen wir, dass XXX ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt hat.

Frau XXX verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum "Datum". Wir bedauern dies, danken ihr für ihren Einsatz und wünschen ihr für ihre weitere berufliche und private Zukunft alles Gute.

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Ich würde insgesamt auf drei tippen. Die besten Stellen sind Absatz 4. ICh glaube nicht, dass das Ausscheiden wirklich bedauert wird, denn dann würde "wir bedauern das sehr". Aber immerhin wurde sich bedankt. Aber ich würde mal im Internet schauen wegen Muster für Beurteilungen. Ansonsten wirklich mal Anwalt draufschauen lassen oder gar erweitertes Arbeitszeugnis verlangen. Steht dir zu. Das "einfache" Zeugnis muss der AG schreiben das erweiterte auf Wunsch

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so ein Problem hatte meine Enkeltochter 13 Jahre alt auch. Im JAnuar. Beim Arzt wurde Voltaren usw. verwendet. MAn hat ein Röntgenbild gemacht auf dem man nichts sah usw. Weil der Schmerz nicht nachließ ist sie zur Uniklinik . Dort erst das übliche röntgen und weil der Schmerz so stark war bekam sie die Aussage na dann musst du statinär aufgenommen werden. War gut so, denn ein MRT ergab Bruch an der Fußwurzel oder so. Leider ist der nicht richtig ausgeheilt und sie hat nun 3 neue Brüche. Nun hat sie einen "Plasteschuh an. 4 Wochen sind rum umd sie geht nächste Woche zur MRT Auswertung. Na mal sehen. Die alles Gute und mehr Glück.

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Minijob zählt nicht zum ALG 1 Anspruch. Nur da wo du auch Abzüger für die Arbeitslosenversicherung zahlst ist für neuen Anspruch relevant. Also meiner Meinung nach noch keinen neuen Anspruch auf ALG1.

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