Hallo,

sorry, aber die Aussage ist so falsch und unsinnig.

Bei der privaten Krankenversicherung besteht in Fällen der Arbeitslosigkeit ein Sonderkündigungsrecht.

Dieses ist an Fristen gebunden, die einzuhalten sind. Eine Beendigung der PKV ist somit zum Wirksamwerden der Pflichtversicherung möglich und zwar UNABHÄNGIG von Mindestvertragslaufzeiten etc.

Auch die "länger als 4 Jahre versichert" Frist ist Unsinn. Es besteht gem. §8 SGB V eine Befreiiungsmöglichkeit für den Arbeitslosen udn somit die Möglichkeit in der PKV zu bleiben (WENN ER DAS DENN WILL und bereits 5 Jahre privat versichert war)

Mehr und ausführliche infos hier im Blog: http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitslosigkeit-und-die-private-krankenversicherung-pkv/

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Hier der Link.

da kannst Du durch das Klicken auf den Play Pfeil unten in der Liedliste die Titel kurz reinhören.

Da solltest Du den finden.

http://www.amazon.de/Keinohrhasen-Various/dp/B000YKOPAW

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Hallo,

Unterschiedlich.

Einfach den PC zusammenstellen im normalen Apple Online Store und dann im Store für den Bildungsbereich.

http://store.apple.com/de/browse/home/education_routing

Dann ist der Unterschied direkt ersichtlich

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Hallo,

ja, da die Untenehmen diese erheben können, aber nicht müssen.

Siehe auch http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungspflicht-strafbeitraege-und-warum-man-diese-auch-mal-nicht-zahlen-muss/

Verzichtet der Versicherer auf die Beitreibung, so drohen ihm (lt. Verband) keine Sanktionen. Meiner Meinung ist hier eine andere. Wenn es dem Versicherer freisteht diesen Betrag einzutreiben und er es nicht tut, so schädigt er die Versichertengemeinschaft (der steht ja ein Großteil des Betrages zu).

Spannend ist es aber er bei der Frage wie die Nichtversicherten behandelt werden. Hier stellt der Verstoß gegen die Pflicht zur Versicherung keine Ordnungswidrigkeit gem. OWiG dar und ist also nicht bußgeldbewehrt. Anders ist es bei der Pflegepflichtversicherung. Hier handelt es sich um einen bußgeldbewährten Umstand.

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Hallo,

wir haben gem. SGB V und VVG eine Versicherungspflicht. Das bedeutet Du musst eine Versicherung nachweisen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Aber:

> (3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland > ist verpflichtet, bei einem in > Deutschland zum Geschäftsbetrieb > zugelassenen Versicherungsunternehmen > für sich selbst und für die von ihr > gesetzlich vertretenen Personen, > soweit diese nicht selbst Verträge > abschließen können, eine > Krankheitskostenversicherung, die > mindestens eine Kostenerstattung für > ambulante und stationäre > Heilbehandlung umfasst und bei der die > für tariflich vorgesehene Leistungen > vereinbarten absoluten und > prozentualen Selbstbehalte für > ambulante und stationäre > Heilbehandlung für jede zu > versichernde Person auf eine > betragsmäßige Auswirkung von > kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt > ist, abzuschließen und > aufrechtzuerhalten; für > Beihilfeberechtigte ergeben sich die > möglichen Selbstbehalte durch eine > sinngemäße Anwendung des durch den > Beihilfesatz nicht gedeckten > Vom-Hundert-Anteils auf den > Höchstbetrag von 5.000 Euro.

Somit könntest Du max. einen Tarif mit sehr hoher Selbstbeteiligung wählen und den zahnbereich weglassen. Für diesen besteht keine Versicherungspflicht.

Dennoch bedenke bitte deinen Leistungsanspruch und das die Versicherung alles das zahlen sollte, was Du Dir selbst nicht leisten kannst.

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Generell können Sie den Schaden mit einem Gutachten feststellen lassen. Sprechen Sie aber vorher mit der Gesellschaft. Aufgrund der Schadenhöhe kann das Gutachten "unverhältnismäßig" sein und Sie bleiben vielleicht auf den Kosten sitzen.

Meist reicht in solchen Fällen der Besuch in der Werkstatt und ein Kostenvoranschlag + Fotos.

Nachdem das alles da ist können Sie die Reperatung auch selbst machen, bekommen aber nur Nettozahlungen, will heißen die Mehrwertsteuer nicht bezahlt.

Diese nur für den Teil (Material) für den Sie Rechnungen nachweisen können.

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Hallo,

heute kannst Du die Änderung immer noch vornehmen.

Die Unterschiede der Anwartschaften siehtst Du hier:

http://www.online-pkv.de/26-0-Glossar.html#48

Weiterhin ist zu berücksichtigen das es i.d.R. nicht rückwirkend geht sondern eben nur mit dem Eintrittsalter heute eine große Anwartschaft möglich ist.

Ob der Versicherer diese anbietet und zu welchen Konditionen am besten bei dem Unternehmen erfragen.

Wann wirst Du Beamter?

Ggf. gibt es andere Lösungen

Zu Beamtenfragen frag mal meinen Kollegen als Spezi für Beamte etc.

Infos zu ihm unter luhv.de

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Hallo,

wir bräuchten einige Infos zu der Situation.

Seit wann bist Du PKV Versichert?

Warum willst DU aus der zurück in die GKV und zu wann?

Gesetzliche Grundlagen findest Du unter anderem in den §5 SGB V.

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Hallo,

meine private Meinung:

Wenn nichts von deutschem Menü oder so stand, dann wirst Du schlechte Karten haben- warum?

Du hättest vor Gebotsabgabe eine Frage an den Verkäufer stellen können.

Anders sähe es nur aus (meine Meinung) wenn der Verkäufer ausdrücklich ein Deutsches System angeboten hat und Du nur daher geboten hast, dann könnte man versuchen den Artikel wegen Abweichung zurück zu geben.

Ich würde den Verkäufer um Kulanz bitten.

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ebay.de oder ricardo.de

Klar musst Du was zahlen. Gebühren bei den Anbietern,

Verpacken und Verschicken natürlich auch.

Wenn Dir das zu viel ist, such dir einen ebayShop, der macht das.

http://pages.ebay.de/tradingassistants/hire-trading-assistant.html

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Hallo,

zuerst musst Du Doch bei McD registrieren.

Hier steht wie es geht: http://www.mcdonalds.de/unternehmen/restaurants/wlan.html

Ihre kostenlose „Happy Hour“ in der W-LAN-Lounge*

  1. Das drahtlose Netzwerk "tmobile" im Gerät auswählen
  2. Eine beliebige Internetadresse im Browser eingeben
  3. Das HotSpot-Portal wird automatisch geöffnet
  4. Das Formular ausfüllen, dann senden wir per SMS eine Zugangs-PIN an Ihre Handynummer (gültige Nummer eines deutschen Mobilfunkbetreibers). Nach Ablauf der ersten Stunde kann das Netz natürlich zum angebotenen Tarif weiter genutzt werden.

Viel Spaß!

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