Er kann seinen Schaden 3 Jahre lang geltend machen, dies ist die rechtliche Seite, erst dann wäre sein Schadensersatzanspruch verjährt. Es kann gut sein, dass er den Schaden jetzt erst beim Gutachter schätzen lässt und dich dann auffordert, den Schaden auszugleichen.

...zur Antwort

Nein, diese Urteile der Amts- oder Landgerichte sind nicht bindend für andere Gerichte, egal ob im selben Bundesland oder in einem anderen Bundesland, der Richter kann sich aber bei seiner Entscheidung an diesem Urteil anlehnen, falls er es kennt oder die beteiligten Rechtsanwälte ihn auf das Urteil aufmerksam machen.

...zur Antwort

Unsere Tochter hat rund 5 Monate auf Dingen rumgekaut, bis der erste Zahn kam, es kann daran liegen, muss aber nicht.

...zur Antwort

Ja, das geht, das Scheidungsurteil wird dann -da es dem anderen ja nicht zugestellt werden kann- öffentlich im Gericht ausgehangen, damit gilt es als zugestellt und das Scheidungsurteil kann auch rechtskräftig werden. Es müssen dem Richter hierfür aber ausreichende Anhaltspunkte dafür geliefert werden, dass der Partner wirklich nicht auffindbar ist.

...zur Antwort

Nein, das kann er auf keinen Fall, denn er ist im Unrecht!!! Das Gegenteil ist der Fall. Wenn man auf einer solchen Fahrspur unterwegs ist, sollte man laut Straßenverkehrsordnung bis zum Beginn der Verengung fahren und erst dann einfädeln. Fahrern, die das für unfair halten und die deshalb beim Einfädeln den Verkehr blockieren, droht ein Verwarnungsgeld bis zu 30 Euro. Man muss also gerade nicht so früh wie möglich die Spur wechseln, sondern erst kurz vor der Verengung/Sperrung der eigenen Spur, dies soll den ungestörten Verkehrsfluss begünstigen und Staus verhindern, die anderen Fahrer müssen einen auch reinlassen!

...zur Antwort

Ja, der Webmaster haftet neben dem Eigentümer der homepage für wettbewerbswidrige Aussagen, er kann dann auch zusamen mit dem Auftraggeber oder alleine abgemahnt werden. Der Bekannte sollte die Sache einem Anwalt geben.

...zur Antwort

Hierzu gibt es keine eindeutige Regelung, die Gerichte sagen, dass Werbung -egal ob per mail oder Telefon- zulässig ist, wenn ein Geschäftskontakt besteht. Man geht so grob davon aus, dass ein Jahr nach dem letzten Bestellvorgang jedenfalls kein Geschäftskontakt mehr besteht.

...zur Antwort

Die AGBs müssen auf jeden Fall zur Kenntnis genommen werden können, sonst sind sie nichtig. Der Hinweis auf die AGB muss so gestaltet sein, dass ein Durchschnittskunde diese erkennen kann. Ein unklarer Hinweis kann dazu führen, dass die AGB nicht einbezogen werden und dementsprechend die für den Unternehmer oft ungünstigeren Regelungen das BGB gelten. Am sichersten für die Einbeziehung ist es, den Kunden vor Abschluss der Bestellung zwingend mit den AGB zu konfrontieren. Dies kann dadurch geschehen, dass der Kunde vor der Bestellung die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf seinem Bildschirm zu Gesicht bekommt und die Kenntnisnahme auch bestätigen muss. Möglich ist auch, die Bestellung erst dann absenden zu können, nachdem die AGB komplett durchgescrollt werden. Auch ein deutlicher Hinweis auf der Angebotsseite "Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen" verbunden mit einem direkten Link auf die AGB reichen für die wirksame Einbeziehung aus.

...zur Antwort

Inzwischen ist das möglich. Der Gesetzgeber ist dem Verlangen hiernach nun gefolgt und hat weitreichende Änderungen in das neue Telemediengesetz aufgenommen. In Zukunft haben Verwertungsgesellschaften und Privatpersonen bei der Verfolgung von Verletzungen ihres geistigen Eigentums bzw. der eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechte einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber den Providern. Zu beachten ist dabei, dass die Auskunftsansprüche nun nicht mehr von vorne herein durch Vorschriften des Datenschutzes gesperrt sind.

...zur Antwort

Der Versorgungsfreibetrag wird gewährt z.B. für Witwengeld, dass aufgrund des Todesfalls gezahlt wird. Die Berechnung des ganzen ist nicht ganz einfach. Der Jahresbetrag der Hinterbliebenenversorgung wird mit dem nach Alter und Geschlecht zu bestimmenden Bewertungsfaktor aus versch. Verordnungen multipliziert. Der Versorgungsfreibetrag wird anschließend um das so ermittelte Ergebnis gekürzt. Der Versorgungsfreibetrag, der Teil, der also nicht versteuert werden muss, beträgt bei Ehegatten z.Zt. 256.000 €.

...zur Antwort

Das kommt drauf an. Bei Immobilien wird in diesem Fall nur die deutsche Erbschaftssteuer gezahlt. Bei allen anderen Erbschaftsgegenständen gilt folgendes:

Unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien bedeutet, dass der gesamte Nachlass der spanischen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt -mit Ausnahme von Immobilien-, also sowohl das in Spanien als auch das in Deutschland belegene Vermögen. Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht in Spanien, wenn der Erbwerber -also deine Eltern-in Spanien mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Dies ist nicht gleichbedeutend mit der „Residencia“. Im geschilderten Fall wo deine Eltern ihren Lebensabend in Spanien verbringen wollen, würde also alles -auch das deutsche Vermögen- der spanischen Erbschaftssteuer unterliegen und die deutschen Freibeträge fallen tatsächlich weg. Es gibt aber noch die beschränkte Steuerpflicht in Spanien. Haben deine Eltern keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, so wären sie nur beschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall unterliegt nur das spanische Vermögen (Inlandsvermögen) der spanischen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.

...zur Antwort

Das richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Trinidad. Bei einjähriger Tätigkeit dort für eine deutsche Firma müsste die Einkommenssteuer auf Trinidad zu zahlen sein, die Firma deines Freundes sollte sich da schlau machen, denn entsprechend müssen ja auch die mtl. Lohnabrechnungen aussehen!

...zur Antwort

Es soll dem Schutz des Schuldners dienen, vor allem kommt es den Selbständigen zugute. Wird ein Konto gepfändet, ist es bislang automatisch gesperrt. Nur wenn der Kontoinhaber das Vollstreckungsgericht einschaltet, kann er zumindest einen Teil seines gesetzlich geschützten Guthabens -also das was nicht gepfändet werden darf, was er gesetzlich als Minimum zum Leben behalten darf- vor dem Zugriff des Gläubigers retten. Nicht immer reicht hierfür ein Gerichtsverfahren aus. Häufig kündigen die Banken die Kontoverbindungen dann auch noch, weil sie nicht mehr rentabel sind. Im bargeldlosen Zeitalter ist ein Konto aber unverzichtbar. Mit dem Entwurf des Gesetzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhalten soll. Es dient also nur dem Schutz des Schuldners, diesen Mindestbetrag darf der Gläubiger eh nicht vollstrecken.

...zur Antwort

Haben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt (das ist immer dann der Fall, wenn sie nichts anderes vereinbart haben), bestehen im Erbfall Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten. Diese Zugewinnausgleich-Forderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes und und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer.

...zur Antwort

Es muss folgendes tun: alle Einkünfte offen legen , den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder abführen, Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder leisten, d.h. keinen Gläubiger bevorzugen, dem Treuhänder und dem Gericht Mitteilung über jeden Arbeitsplatz- oder Wohnungswechsel machen, im Falle von Arbeitslosigkeit sich um Arbeit bemühen und jede zumutbaren Arbeit annehmen, ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder abführen.

Verletzt der Schuldner eine der aufgeführten Pflichten, kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers, die Restschuldbefreiung verweigern. Weiterhin kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn in dieser Zeit eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat erfolgt.

...zur Antwort

Du musst hierzu eine sog. Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt, wo das Grundstück eingetragen ist, abgeben und der Eigentümer der Grundschuld muss notariell der Löschung zustimmen und den Vollzug gegenüber dem Grundbuchamt schriftlich beantragen.

...zur Antwort