Hallo! Ja, ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Frage durch den Experten beantwortet werden soll, möchte aber dennoch gerne meinen Senf dazu geben, da mich das Thema "Riester" in meinem täglichen Arbeitsalltag begleitet.
Nicht schön aber leider wahr ist, dass die Riester-Rente während der Auszahlphase im Alter zu den anrechenbaren Einkommen zählen und somit auf die Grundsicherung angerechnet werden. Somit schmälert sich die Grundsicherung. D.h., dass die Grundsicherung und die Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag den festgestellten Bedarf decken müssen und die Riester-Rente nicht als "kleiner" Zuschuss zusätzlich dazu kommt.
Sorry...
Ein Riestervertrag kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden (Kündigungsschreiben an den Versicherer) ist aber nicht unbedingt zu empfehlen, da die Versicherer immer noch einen Abschlag machen. Heißt letztendlich, dass man seine eingezahlten Beiträge nicht zu 100% zurückgezahlt bekommt und die schon gutgeschriebenen Zulagen wieder an den Staat zurückgezahlt werden müssen. Besser ist es, den Vertrag einfach stillzulegen und nicht weiter zu besparen. So bekommt man am Ende der Laufzeit seine eingezahlten Beiträge inkl. der Zulagen als lebenslange (Mini-) Rente und man kann sich bei Renteneintritt bis zu 30% des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen.
Ich hoffe damit ein wenig geholfen zu haben und wünsche einen schönen Sonntag.
VG
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/04_in_der_rente/04_grundsicherung_bei_kleinstrenten/00_02_grundsicherung_anrechnung.html