Hi! Ich habe eine Frage an euch. Zur Vorgeschichte:
Vor ein paar Tagen war ich in einem Waffengeschäft um die Ecke, um mir CS-Gas zu kaufen. Das habe ich dann auch getan.
Aber beim Rausgehen ist mir ein ziemlich cooles Bowie-Messer augefallen, was ich dann auch noch gekauft habe.
Jetzt weiß man ja, dass man in Deutschland fast keine Stich- oder Schlagwaffe in der Öffentlichkeit führen darf, außer einem Kubotan oder eben kleinen Taschenmessern.
Wenn ich doch aber ein unzulässiges Bowie-Messer kaufe, muss ich es doch irgenwie in der Öffentlichkeit führen, um nach Hause zu kommen...?
Weil ich ja nur CS-Gas wollte, hatte ich auch keinen Rucksack oderso dabei, weswegen ich eben mit der Bowie-Scheide am Gürtel nach Hause gelaufen bin?
Wie verträgt sich diese Situation mit dem Deutschen Waffengesetz?