Ich habe diesen prozess hinter mir, bin auch nach USA aber für immer. Damals sagte mir mein anwalt ihr könnt ruhig gehen da das aufenthaltsbestimmungs recht bei mir liegt. Ganz ehrlich die aussage kam mir komisch vor also bin ich zur polizei stelle und habe mich genaustens informiert. Die aus sagen vom anwalt kannst du vergessen, wenn du wirklich einfach so gehen tust, hat dein ex 3 monate zeit dich wegen kindesentzug an zu zeigen egal ob er sich vorher um sein sohn gekümmert hat oder nicht, und du müsstes wieder zurück nach Deutschland, verliest dein sorgerecht und nur mit glück bleibt dir das gefängnis erspart !!! Wenn mutter und vater sich nicht einig sind bleibt nur der weg durch das gericht ! Bei unserem gericht termin wurde der vater und das kind (3) angehört. Wir bekamen nur das recht auf umzug nach USA mit der vorraussetzung der kleine fliegt einmal im jahr nach Deutschland und das müssen wir bezahlen. Und ein bis zweimal im jahr kommt der vater ihn hier besuchen, auch für diesen besuch muss ich kosten tragen, aber nur für die unterbringung des vaters. Aber jedes gericht entscheidet anders. Kenne sogar ein fall wo der vater so oft er will / kann kommen darf und die mutter muss sämtliche kosten dafür tragen !! Mein rat überlegt euch sehr genau on ihr für 2-3 jahre solchen stress dem kind zu muten möchtet
Ja reicht vollkommen aus,will ihm nichts unterstellen, aber vorsicht wenn sein heimatland nicht unter das haager abkommen fällt kann er ohne probleme mit dem kind unter tauchen und du siehst es nicht wieder ( auch wenn es ein land ist welches das haager abkommen unterzeichnet hat, brauchst du viel geld und gute nerven um dein kind wieder zu bekommen ). Noch schlimmer wird es wenn das kind auch noch die staatsbürgerschaft desen landes hat
Wenn deine ex mit unterschrieben hat, kannst du versuchen die hälfte bei ihr ein zu klagen. Lebt sie aber von hartz4 oder ist nicht leistungsfähig dann kannst du es vergessen
Ja man kann es von dem scheidungsprozess abtrennen. Ihr müsst einfach ein schreiben an euer gericht schicken, bzw an den richter, in dem ihr das beantragen tut. Der richter ist letztlich der jenige welcher entscheidet ob euer antrag auf abtrennung des versorgungsausgleiches genehmigt wird
So weit ich weis darf ein 15 jähriger selbst bestimmen wo er wohnen möchte. Wie ich es verstanden habe, wurde das per gericht beschlossen ? Wenn dem so ist, gleich einspruch erheben und den sohn beim jugendamt vorstellen, das er dann rechtlich gesehen auch per gericht gehört wird. So lange keine kindeswohl gefährdung bei euch vorliegt, wird der wille des kindes bei gericht auch gehört und so entschieden
Da du das alleinige sorge-/aufenthaltsbestimmungs-recht hast kannst du problemlos umziehen. Habt ihr schon die green card für dich und das kind beantragt ? Wenn ihr damit noch nicht angefangen habt, dann würde ich dies schnellst möglich machen, weil das konsulat auch darauf achten tut ob es einen laufenden prozess wegen dem sorgerecht gibt. Bei meiner schwester hatte der gericht entschieden, die kinder bei ihr zu lassen weil ein kind nicht aus einer normalen familie herraus gerissen wird. Sie muss sich aber an den fligkosten beteiligen Und eine freundin von uns hat erst alles mit dem konsulat erledigt bevor sie es dem KV erzählt hat. KV konnte nichts dagegen machen und sieht seine kinder nur noch 2 mal im jahr
Geh bitte schnell zum artz, ich bin beinah an einer eileiterschwangerschaft gestorben, da mein eileiter geplatzt war und der bauch voll lief mit blut
Sie muss es ihm nicht geben, mein ex wollte auch die geburtsurkunde Von den kindern, und mein anwalt sagte mir, wenn er es haben will soll er es sich selbst besorgen
Er kann dir das nicht verbieten, wenn er den reisepass für dir kinder nicht unterschreibt, kannst du seine unterschrift durchs jugendamt oder gericht ersetzen lassen
Kann nur aus meiner Erfahrung sagen, das einzige was ihr machen könnt, da der Vater nicht unterschreiben will, ist seine Unterschrift durch das Jugendamt ersetzen zu lassen. Zum wohle des Kindes kann man über Jugendamt und Gericht deinen Nachnamen ändern, natürlich müssen gute grüde vorliegen, aber wenn du denen erklärst das du es FREIWILLIG und auf einigen Wunsch willst, wird es auch gemacht.
tja wo die liebe nun mal hinfällt.... da ich hier nur eine seite höre bzw lese, würde ich ganz stark vermuten das dein bester freund auch in dich verliebt ist. In meiner Jugend hat sich auch mein bester freund in mich verliebt aber ich wollte nichts von ihm,er hat es akzeptiert, wir sind nach 20 jahren immer noch beste freunde, zwar weis ich das er sich immer noch irgendwo hoffnung macht aber er weis wie ich dazu stehe. Versuch einfach mal mit ihm darüber zu reden
Obwohl du hier etwas leicht durcheinander und unverständlich schreiben tust....... nein er kann dir nichts, ich würde mir da keine sorgen machen, ausser ihm würde vom gericht her Montags ( da Halloween auf Montag gefallen ist ) auch Umgang mit dem Kind zugesprochen. So lange du dich an die Tage welche vom Gericht gereglt worden sind, halten tust kann der Vater dir nicht viel anhaben. Ihr hättet auch gemeinsam mit der Kleinen laufen können, wenn ihr noch normal miteinander auskommt
Habe das hier bei google gefunden, vielleicht hilft es dir
Hierbei muss klar unterschieden werden, ob ihr Kind in einen Vertragsstaat des Haager Abkommen oder in ein Land entführt wurde, welches dieses Abkommen nicht unterzeichnet hat.
Grundlegende Informationen zur Kindesrückführung:
Unsere Erfahrung zeigt, dass die deutschen Behörden sehr zögerlich mit dem Thema Kindesentzug oder Kindesentführung umgehen. Oft werden die Fälle nach kurzer Zeit eingestellt, mit der Begründung, dass Kind hat sich in seiner neuen Heimat sicherlich ein neues soziales Umfeld geschaffen, aus welchem es herauszuholen nicht sinnvoll wäre. Sehr schwer ist es auch einen internationalen Haftbefehl zu erlangen. Nach einem vollendeten Kindesentzug stehen Ihnen trotz allem rechtliche Schritte zu. Hierzu zählt natürlich auch die Stellung eines Strafantrages und einer Strafanzeige nach § 235 StGB evtl. in Verbindung mit einem zu erlassenden Haftbefehl. Da ein solcher Schritt erfahrungsgemäß in einigen Fällen die Situation verschlimmern kann, sollte daher zuerst innerhalb der Familie versucht werden eine Lösung zu finden. Oft sind mit einer Kindesentführung, vor allem mit einer internationalen Kindesentführung Forderungen oder Ziele des Entführers verbunden, welche es zuerst abzuwägen und zu prüfen gilt.
Möglichkeiten zur Unterstützung durch die deutschen Auslandvertretungen wie Botschaften und Konsulate sind sehr begrenzt, bis nahezu nicht vorhanden wenn der Kindesentzug in ein Land vollzogen wurde, dessen Staatsangehörigkeit die Kinderhaben, in welchem sie sich aufhalten. Der dortige Staat sieht die Kinder dann alleine als deren eigene Staatsangehörige an und behandelt diese auch so. Eine zusätzliche deutsche Staatsangehörigkeit ist hierbei völlig belanglos. Einen solchen Anspruch erhebt im Übrigen nahezu jeder Staat für sich, so auch Deutschland.
Zu beachten ist hierbei auch, dass es für einen ausländischen Staatsbürger ein Einfaches ist, die Staatsangehörigkeit für die Kinder, auch ohne Zustimmung der Mutter/Vater in dessen Heimatland zu beantragen.
Wenn eine Mutter weg ziehen tut, schreit jeder gleich " Wie kann sie nur dem Vater das Kind entziehen " und wenn ein Vater sein Leben wieder auf die reihe bekommen will und dafür etwas weiter weg ziehen muss heist es gleich " er denkt nicht an sein Kind und will keine Verantwortung übernehmen " Ich finde solange eine gute regelung für das Kind getroffen wurde und auch eingehalten wird soll jeder das machen was für ihn am besten ist. Der Vater meiner Kinder ist auch weg gezogen, aber ins ausland. Am anfang hat es geklappt mit unsere regelung, ( 1 x im monat komplettes WE, die hälfte der ferien und während seinen urlaub ) aber seit ca 6 monate haben wir nichts mehr von ihm gehört und meine Kinder nehmen das ganze ziemlich locker, muss auch dazu sagen das sie nie so ein enges verhältnis zum Vater hatten, aber ich finde jeder soll das machen was er für richtig halten tut,
Hallo , ich bin zwar kein Anwanlt aber habe mich mit dem ABR sehr vertraut gemacht während meiner Scheidung vor 3 Jahren, kommt drauf an um was es geht um dir genau sagen zu können ob man dir auch helfen kann
Antwort von Sumba ist völlig richtig, du nennst keine gründe weshalb der Vater das Sorgerecht abgenommen oder abgeben sollte. Nur weil das Kind nicht hin will ist kein grund das Alleinige Sorgerecht zu bekommen Mein Sohn ist auch am anfang jedes zweite we von Sa auf So zum Vater bis sich der Vater eines tages nicht mehr für ihn interessiert hat, aber dennoch hat er das halbe Sorgerecht. Falls es dir um Unterschriften geht kannst du diese auch vom Jugendamt ersetzen lassen, und heut zu tage braucht man bei den meisten sachen keine Unterschrift mehr vom Vater man muss ihn aber darüber in kenntnis setzen