Nein, es bedeutet lediglich, dass das Paket/Päckchen durch den Zoll "gekommen" ist. Es wurde NICHT geprüft, ob der Artikel original ist

==> zollrechtlich abgefertigt bedeutet lediglich, dass die Ware in den freien Verkehr überführt wurde

...zur Antwort

Nachtrag:

Ehrlich gesagt würde ich das Anschreiben nicht so stehen lassen, da doch die eine oder andere Schwachstelle existiert...

Andere Sache: Gehe davon aus, dass du die mittlere Reife hast... Wäre eine ggf. schulische Fortbildung (bspw. 2.jähriges BK) evtl. auch möglich?

==> so würde man die Option haben, evtl. ein Studium zu absolvieren, was in der heutigen Zeit sicherlich kein Fehler ist...

Geld?!

Ja, ich kann mir schon die Antwort vorstellen... "ich will endlich Geld verdienen...". Aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass dies der absolut falsche Weg ist.... Habe selbst die Schule geschmissen, dann eine Ausbildung genossen und dann schnell bemerkt, dass ohne Studium auch kein Geld zu verdienen ist. Aus diesem Grund habe ich alle Abschlüsse (Fachhochschulreife und einen Bachelor-Abschluss - Studium) berufsbegleitend nachgeholt. Inzwischen ist sogar ein Master-Abschluss an einer Universität hinzugekommen...

Lettztendlich kann ich dir sagen, dass ich nun soviel Abgaben (Lohnsteuer,...) zahlen muss, wie ich zuvor als Beamter (netto) verdient habe...

So, nun viel Spaß bei deinen Entscheidungen... ;-)

...zur Antwort

Ob dir das Anschreiben gut und weniger gut gelungen ist, kann hier nicht gesagt werden, da die Stellenanzeige nicht abgebildet wurde.

Tipp 1:

In der Stellenausschreibung (auch bei "Berufsanfänger") sind gewisse Voraussetzungen genannt, welche auf alle Fälle "beantwortet" werden müssen.

Tipp 2: Rufe stets vor dem Absenden der Bewerbung beim zuständigen Fachabteilungsleiter an, so kannst du diesen im Anschreiben direkt benennen.

Tipp 3: Eher "negative" Sachen, wie eine zweite Ausbildung, würde ich grds. nicht in das Anschreiben mit aufnehmen...


Hier ein Beispiel (Auszug) meines Anschreibens:

Sehr geehrter Herr ___________,

ich bedanke mich für das freundliche Telefonat und freue mich über Ihr Interesse an meiner Bewerbung.

Die interessante und anspruchsvolle Position als ________________ mit den Schwerpunkten _____________________ entspricht genau meinen Vorstellungen einer beruflichen Neuorientierung.

Bereits in meiner Ausbildung zum __________ konnte ich mir fundierte Kenntnisse in ________________________ aneignen.

Gegenwärtig bin ich als _________________ ___________ tätig.

Ich bin teamfähig, belastbar, selbstständig, kommunikativ, flexibel, aber auch lernbereit und könnte mich in den neuen Aufgabenbereich rasch einarbeiten.

Ich freue mich auf ein weiteres Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

...zur Antwort

Was für Antworten schon wieder - grausam - !!!

Also, die Thematik ist gar nicht so schwierig...

Du musst eine Einfuhrzuollanmeldung abgeben und dort einige Angaben machen. Grundlage für die Erhebung der Einfuhrabgaben ist die Rechnung und die Rechnung über die Beförderungskosten (oft gibt es nur eine Rechnung). Ein Ursprungszeugnis ist für Waren aus der Schweiz nicht erforderlich. Sofern der Versender aus der Schweiz ein entsprechende Bewilligung besitzt, kann er eine sog. "Invoice Declaration" abgeben (Ursprungserklärung auf der Rechnung) oder er stellt eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 aus. Sofern die Ursprungserklärung oder die EUR.1 vorliegt, so fällt im Regelfall kein Zoll an. Selbst wenn keine "Ursprungsnachweis" vorliegt, so ist es gut möglich, dass die Ware zollfrei ist - hängt vom Produkt ab (ist hier nicht genannt und daher kann keine Prüfung erfolgen).

Auf alle Fälle fallen die 19% Einfuhrumsatzsteuer an. Falls du als Privatperson aufritts, dann musst du tatsächlich die Kosten selbst tragen. Als Gewerbetreibender (mit Vorsteuerabzugsberechnung) kannst du die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ansetzen, somit dieser Betrag nur ein "durchlaufender Posten" ist...

...zur Antwort

Wieder einmal kann man hier viel "Unsinn" lesen. Fakt ist, wie bereits "mediamarkt" geschrieben hat, dass das Führungszeugnis entscheidend ist. Sofern dort kein Eintrag vorhanden ist, spielt es keine Rolle (==> fordere bei deiner Gemeindeverwaltung mal ein Führungszeugnis an - kostet um die 15 Euro).

Ein Bekannter von mir hat sogar etwas mit Drogen gehandelt, er wurde erwischt und verurteilz - Jugendstrafe - (mit Hausdurchsuchung und alles was dazu gehört) und nun ist er Beamter (Lehrer)...

...zur Antwort

Die Ausführungen von "Coriolanus" kann ich bestätigen. Ich habe auch ein paar "nicht all zu schlimme" Allergien und dies war jedoch kein Hinderungsgrund für die Einstellung in die Laufbahn eines Beamten (Ausbildung beim Zoll ab 1999). Gehe mal davon aus, dass sich seit dieser Zeit nichts verändert hat.

Nur so eine Frage am Rande: Da du eine sehr gute mittlere Reife hast, könnte man auch darüber nachdenken, die Fachhochschulreife "nachzuholen". Dann könntest du im gehobenen Dienst anfangen, was finanziell sich sehr schnell "bezahlt" macht...

PS: War mehr als 7,5 Jahre beim Zoll und bin dann in die freie Wirtschaft gewechselt. Zum Zeitpunkt meiner Einstellung beim hatte ich auch nur die mittlere Reife. Da ich schnell bemerkt habe, dass die Tätigkeit im mittleren Dienst eher "uninteressant" waren, habe ich dann während meiner Dienstzeit die Fachhochschulreife sowie ein berufsbegleitendes Studium abgelegt... Die Möglichkeiten einen sog. Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen, sind nicht wirklich gegeben bzw. nur schwer realisierbar...

...zur Antwort

Zollgebühren fallen definitiv nicht an, da hier der Wert der Sendung die Schwelle von 150,- € nicht übersteigt. Wie bereits richtig geschrieben wurde, wird der Schwellenbetrag für die Einfuhrumsatzsteuer (22,- €) überschritten, so dass grds. 19% EUSt zu bezahlen ist (hier: 6,27 €). Leider liegen die 6,27 € über der Schwelle von 5,00 €, d.h. in diesen Fällen würde man von der Erhebung absehen.

Einzige Ausnahme könnte noch in Betracht kommen, wenn du die Ware von einer Privatperson beziehst. Denn hier gilt die 45,00 €-Schwelle, d.h. in diesem Fall würden keine Einfuhrabgaben (Zoll+EUSt) anfallen.

Gruß vom Zöllner

...zur Antwort

Ich sehe mal wieder viele grauenhafte bzw. fehlerhafte Antworten g

Hier handelt es sich um eine Sendung, deren Wert 150,- Euro (Schwelle für "Sendungen mit geringem Wert") übersteigt, daher muss grds. die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren entrichtet werden.

Der Zollsatz beträgt hier 2%, da der Kopfhörer der Zolltarifnummer 85183095900 zuzuordnen ist (diese benötigst du übrigens bei der Importverzollung). Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19% gemessen am sog. "EUSt-Betrag".

Berechnung (habe die Portokosten i.H.v. 30,- € angesetzt):

Zollwert = (Preis + Portokosten) x Zollsatz

hier: (200,- + 30,-) x 2% = 4,60 €

EUSt-Wert = (Preis + Portokosten + Zollgebühren) x 19%

(200,- + 30,- +4,60) x 19% = 44,57 €

Ergo, musst Du mit Einfuhrabgaben i.H.v. insgesamt 49,17 € rechnen.

So, nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser Kopfhörer in DE/EU zum gleichen oder besseren Preis bezogen werden kann.

Gruß

Thomas

...zur Antwort

Entscheidend ist die Strecke, welche tatsächlich getätigt wurde und auch üblich ist, d.h. es wäre nicht gestattet, jeden Tag extra eine Strecke von 15 km mehr zu fahren.

Bsp.: Fahrt von Hamburg nach Elmshorn

Variante a: über Landstraße = 25km Variante b: über Autobahn = 30 km

Wenn du aus "zeitlichen" Gründen die Variante b gewählt hast, so kannst du auch die 30 km ansetzen...

Tipp: Falls Du bei einer "Zeitarbeitsfirma" beschäftigt bist, so kannst du die zurückgelegte Strecke zur "Ausleihfirma" als Dienstreise ansetzen (hier ist der Hin- und Rückweg ansetzbar, also doppelt so hoch!) und innerhalb der ersten drei Monate sogar noch Verpflegungsmehraufwand abrechnen (Urteil des Bundesfinanzgericht aus 2009 sowie Anweisung an die Finanzämter durch das Bundesministerium für Finanzen Ende Dezember 2009) ;-)

Viel Erfolg mit der Steuererklärung!

Vergiss nicht die Pauschale für Arbeitsmittel anzusetzen g

...zur Antwort

Dies kann man pauschal nicht sagen, da man zunächst wissen muss, um welche Art von Möbeln es sich handelt (Material, Verwendungszweck, Antiquität,...). Grund hierfür ist, dass jede einzelne Ware unterschiedlich eintarifiert wird, d.h. ein Holz-Tisch mit einer Höhe unter 80cm hat die Zolltarifnummer 9403 3019 000. Hier würde es nicht einmal einen Zollsatz geben. Ein Drehstuhl, mit Rollen, gepolstert... hat die Zolltarifnummer 9401 3010 00 0. Auch hier würde kein Zoll zu entrichten sein. Jedoch fällt auf alle Fälle die Einfuhrumsatzsteuer an.

Diese berechnet sich wie folgt (vorausgesetzt, dass der Zollsatz stets 0% beträgt): Warenwert 2.000,- € + Beförderungskosten (bspw. 500,- €)


= EUSt-Wert: 2.500,- €

x 19%


Abgabenbetrag = 475,- €

...zur Antwort

Wenn du mit der Einstellung zur Bundeswehr willst ("..ich will Scharfschütze werden..."), so kann ich dir Brief und Siegel geben, dass Du bereits in der Vorauswahl des Auswahlverfahrens scheitern wirst!

Vernünftiger wäre es, wenn man sich "normal" verhält, seinen normalen Dienst verrichtet (zuvor jedoch Vertragsunterzeichnung SAZ 8/12) und dann durch gute Leistungen "auffällt". Wenn sich dann im Anschluss was ergeben sollte, so wäre es um so schöner...

Fakt ist aber auch, dass du tauglich sein musst, dazu gehören: - Fitness - 1A-Gesundheit (inkl. Augen) - physische Belastbarkeit -...

...zur Antwort

Die Energiesteuer (Mineralölsteuer gibt es seit 2006 nicht mehr) ist normaler Bestandteil einer Rechnung, sofern diese überhaupt ausgewiesen wird. Neben weiteren Kosten (bspw. gibt es "Sonderabgaben" für Tankstellen an Autobahnen) wird zusätzlich die Umsatzsteuer erhoben.

Bsp.:

An Tankstelle X möchtest du 1 ltr. Superbenzin kaufen = Preis = 1,35 €

Enthaltene Kosten:

Energiesteuer = 0,6545 €

Umsatzsteuer = 0,2155 €


"Rest" = 0,48 €

Demnach betragen die "sonstigen Kosten" lediglich 0,48 €.

Jedoch ist dies nicht der Gewinn der einzelnen Mineralölkonzerne (Conoco Philips, BP, Shell, OMV, Exxon,...).

Wenn man alle Einstandskosten (Raffinerieanlagen, Transportkosten, Transportversicherungen, Personalkosten, Kosten für das Rohöl, Kosten für das Ethanol, Kosten für Additive,...) betrachtet, so bleiben für die einzelnen Konzerne nur ein sehr geringer Betrag übrig. Wir reden hier von einem einstelligen Cent-Bereich (und der Tankstellenbetreiber möchte auch noch etwas verdienen).

Insgesamt betrachtet, können die o.g. Unternehmen jedoch immer noch schwarze Zahlen schreiben (zumindest im Retail/Tankstellen-Bereich). In anderen Bereichen (z.B. Produkte für Chemie) sieht es komplett anders aus (hier werden fette rote Zahlen geschrieben und nur noch keine positive Tendenz)...

...zur Antwort

Stell dich mal auf eine Diskussionsrunde ein, d.h. es werden 4-5 Bewerber in eine Runde geworfen und vom Moderator (Vertreter des HZA) ein Thema - meist aktuell, politisch - vorgeschlagen (bei mir war es: Was halten Sie von der Todesstrafe?).

Ferner werden noch Einzelgespräche geführt. Hier solltest du auf alle Fälle gut vorbereitet sein. Hier will man nämlich wissen, wie gut der Bewerber vorbereitet ist (was macht der Zoll - Aufgabengebiete...) ==> Ein Zöllner steht nämlich nicht nur an der Grenze (gibt ja eigentlich fast keine mehr, mit Ausnahme der Flughäfen)...

Hast du bspw. gewusst, dass der Zoll auch für die Biersteuer zuständig ist? Oder wie wäre es mit der Branntweinsteuer? Oder wie wäre es mit der Einnahmequelle Nr. 1 - der Energiesteuer (alt: Mineralölsteuer)? Oder aber auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit? Die "Eintreibung" von Geldern (bspw. wenn jemand Arbeitslosengeld zuviel bezogen hat,...).

Tipp: Klicke mal auf www.zoll.de und schaue mal die einzelnen Rubriken an (Bekämpfung von Schwarzarbeit, Überwachung des Grenzverkehrs, Prüfung von Unternehmen, ob die zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Angelegenheiten eingehalten wurden,...).

Ferner musst du klar und eindeutig deine Motivation demostrieren, d.h. du musst genau wissen, weshalb du zum Zoll willst (sage niemals "sicherer Job"...). Und v.a. musst klar rüber bringen, dass du besser als der Durchschnitt bist (==> wollen keine "Mitläufer").

Na ja, viel Spaß und Erfolg!

Kann dir aber garantieren, dass der Job wirklich Spaß macht (zumindest wenn du in den richtigen Sachgebieten eingesetzt bist g).

Gruß Thomas (war einige Jahre beim Zoll - sogar Beamter auf Lebenszeit - und habe dann 1:1 die Fronten gewechselt, d.h. ich sitze nun in der Zollabteilung eines sehr großen Konzerns)

...zur Antwort

Na ja, eigentlich sollte man alle bisherigen Antworten "beanstanden"

UK gehört zur EU und daher liegt nach dem Zollrecht kein Importvorgang vor. Demnach muss weder eine "Einfuhrumsatzsteuer" noch jedwelche Zollgebühren bezahlt werden!

Zollgebühren würden nur anfallen, wenn die Waren aus einem sog. Drittland versendet werden, d.h. aus China, USA,..., denn dann wäre es eine sog. "Nichtgemeinschaftsware"... (==> hier könntest du ggf. prüfen/nachfragen, ob die Waren aus einem Drittland versendet werden).

Selbst wenn die Ware aus einem Drittland kommen würde, so würde hier eine "Sendung mit geringem Wert" vorliegen und auch hier müssten keine Einfuhrabgaben bezahlt werden...

(Hinweis: Abgaben werden erst ab einer Höhe von 5,- Euro erhoben)

Grüße von einem ausgebild. Zöllner

...zur Antwort

Hallo!

meinst du mit Ausland ein sog. Drittland (USA, China,...)? Oder handelt es sich um eine EU-Mitgliedsland?

Grund: Drittland = 1 Stange (200 Zigaretten) erlaubt EU = grds. 4 Stangen (800 Zigaretten)

Die zweite Stange (falls Einreise über ein Drittland) kann nicht auf den minderjährigen Sohn "übertragen" werden.

Gruß Thomas (ausgebild. Zollbeamter)

...zur Antwort

Es ist tatsächlich so, dass keine Einfuhrabgaben erhoben werden, wenn der Betrag unter 5,- € liegt.

Schau mal hier: http://www.zoll.de/c0reiseundpost/b0postverkehr/b0geringwertigesendung/index.html

Beachte: Die Einfuhrabgaben werden anhand der Zoll- bzw. EUSt-Wertes berechnet und hier werden die Portokosten mit hinzugerechnet.

PS: Manche schreiben hier immer wieder was von einer Wertgrenze von 430,- €, aber diese Wertgrenze kommt nur dann in Betracht, wenn du die Ware als "Reisender" in das Zollgebiet der Gemeinschaft einführst.

...zur Antwort