Das Wichtigste ist, dass du eine verbindliche Aussage eines Arztes bezüglich deiner Reisefähigkeit einholst. Die dann so schnell wie möglich bei der Versicherung abgeben. Lässt du dir damit zu viel Zeit, so könnte dies zu Probleme führen. Ansonsten dürftest du dann auf der sicheren Seite sein.
Der Vermieter kann die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage dann als Werbungskosten abziehen, wenn Geld aus dieser Rücklage für Reparaturen verwendet wird.
Der Mietvertrag kommt erst mit Unterschrift des Mieters zu Stande. Insofern besteht in deinem Fall keine Pflicht zur Wohnungsübernahme. Gleiches gilt für die Pflicht zur Zahlung der Provision, erst wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, muss der Mieter an den Makler zahlen, sein Honorar ist erfolgsabhängig.
Sie soll zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Sofern sie auch keine Teilschuld trifft, so muss ohnehin die Gegenseite alle Kosten tragen. Der Anwalt wird für sie alles weitere regeln.
Das ohnehin beste FTP-Programm auf dem Markt (weil kostenlos und am leistungsfähigsten) ist Filezilla. Dieses kannst du auch direkt vom USB Stick aus starten. Download oder Upload Aufträge können pausiert und später fortgeführt werden.
Sobald die Abweichung zwischen tatsächlicher und vom Vermieter angegebener Wohnfläche mehr als 10 Prozent beträgt, hat der Mieter das Recht, die Miete entsprechend zu mindern.
Ja, solange sie in einer deutschen Universität immatrikuliert ist, muss sie auch hier die studentische Krankenversicherung zahlen, daran ändert auch ein Aufenthalt im Ausland nichts.
Grundsätzlich musst du sofort zahlen, wenn sich aus den Umständen oder der Vereinbarung nichts anderes ergibt (siehe § 271 I BGB). Wenn du also nicht gezahlt hast, ist es das gute Recht des Verkäufers, die ihm versprochene Leistungspflicht (den Kaufpreis) einzufordern. Er wird dir also, wie ich annehme, eine Leistungsfrist gesetzt haben, die du einhalten solltest, da sonst diverse Kosten (Mahnkosten, Verzugszinsen etc.) auf dich zukommen.
Du musst deine Hausratsversicherung grds. informieren, wenn du deine Wohnung für mehr als 60 Tage verlässt. Tust du dies nicht, so übernimmt die Versicherung keine Schäden, die während dieser Zeit entstanden sind.
Nein, diese Regel gilt nur für viele, da die Meisten sich abends nicht mehr viel bewegen und sonstige Unternehmungen durchführen, die Energie benötigen. Die überschüssige Energie, vor allem von kohlenhydratreichem Essen, wird dann vom Körper in Form von Fettzellen gespeichert. Wenn du aber einen außergewöhnlichen Tagesablauf hast, der eine Aktivität am Abend enthält, so ist ein entsprechend darauf eingestelltes Ernährungsverhalten kein Problem. Wichtig ist ja nur, dass du nur so viel Energie zu dir nimmst, wie du auch benötigst, da spielt die Zeit eher eine untergeordnete Rolle.
Najaaa, das ist wohl Auslegungssache. An sich kann natürlich niemand die konkrete Nutzung nachweisen und wenn du so ehrlich bist, könnte sich die steuerliche Absetzbarkeit negieren, da meines Erachtens eine berufliche Mindestnutzung von 50 % (das Finanzamt geht zumindest ohne Gegenaussage vom Verhältnis 50 / 50 aus) vorgesehen ist. Aber Ehrlichkeit währt am Längsten.
Ja, der Arbeitgeber setzt den Arbeitnehmer der „gesundheitlichen Gefahr“ aus, insofern ist es gerechtfertigt, dass er die Kosten für den dbzgl. Schutz (die Impfung) übernehmen muss. Wenn man bedenkt, wie teuer manchen Impfungen sind, wäre es ganz schön kostspielig, diese aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Bei Windows XP musst du dafür das „ausführen“ Fenster öffnen, darin dann gpedit.msc eingeben. In dem dann erscheinenden Fenster „Computerkonfiguration, Administrative Vorlagen, Windows-Komponenten, Windows Update“ anwählen und im rechten Fenster den Eintrag „Keinen automatischen Neustart für geplante Installationen durchführen“ doppelklicken. Zuletzt „Einstelung, Aktiviert“ wählen und übernehmen. Das wars.
Ja, wenn offensichtlich ist, dass diese Gegenstände zu deinem Hausrat gehören und nur für eine kurze Zeit, also nicht dauerhaft, an einem anderen Ort abgestellt werden, so muss die Hausratversicherung im begründeten Bedarfsfall zahlen.
Du musst da zwischen dem Kurzzeitgedächtnis und dem Langzeitgedächtnis unterschieden. Für erstes empfiehlt sich die Zeit zwischen 9h-12h. Dann ist unsere Konzentrationsfähigkeit auch am besten. Letzeres ist idealerweise zwischen 15h-16h zu beanspruchen, zu dem Zeitpunkt soll es am leistungsfähigsten sein (Habe beide Infos aus meiner Apothekenzeitschrift).
Ich schaue immer bei www.free-hotspot.de vorbei. Wenn man dort seinen Aufenthaltsort eingibt kann man sofort sehen, wo die nächste Möglichkeit besteht, an einen kostenlosen Internetzugang zu gelangen. Zu beachten ist aber, dass regelmäßig nur WLAN unterstützt wird.
Ich hab das mal mit einer Gitarre versucht. Im Prinzip bekommst du halt immer die Druckstellen für die Seiten aufgezeigt und musst diese nachmachen. Wie ein Lehrbuch früher. Ist aber schon ganz gut gemacht, aber einen Unterricht oder so ersetzt es jetzt nicht^^.
Schaut auf jeden Fall einmal bei der Kneipe „Das Ding“ vorbei, eigentlich eine sehr bekannte Kneipe in den inneren Ringen. Immer wenn ich dort zu Besuch war herrschte eine gute Stimmung, hatte sich auf jeden Fall gelohnt. Die Preise sind auch recht günstig. Einziger Nachteil: Manchmal steht man echt lange für die Getränke an, aber das ist es wert!
Grundsätzlich muss die Reinigung die Kleidung nur gegen Vorzeigen des Abholscheins heraus geben. Ich würde dir aber empfehlen, es damit zu versuchen, die Kleidung so genau wie möglich zu beschreiben. Besondere Merkmale können dabei unter Umständen hilfreich sein, solche, die nur du als Besitzer kennen kannst. Ansonsten käme noch ein Einkaufsbeleg der Kleidung in Betracht.
Nein, ein gerichtlicher Mahnbescheid wird vom Gericht einfach auf Antrag ausgestellt, ohne dass das Gericht überhaupt geprüft hat, ob die Forderung berechtigt bzw. rechtens ist. Er gibt wirklichen Gläubigern einfach nur die Möglichkeit, offen stehende Forderungen ohne großen Aufwand (Gerichtsprozess etc. ) einzufordern. Trotzdem musst du auf jeden Fall zumindest reagieren, denn wenn du dies unterlässt, so hat der vermeintliche Gläubiger die Möglichkeit seine Forderung mittels eines Gerichtsvollziehers einzutreiben. Lege also Widerspruch ein (ein dafür geeignetes Formular ist dem Schreiben beigelegt) und der Anspruch ist abgewehrt. Wenn der Gläubiger dann an sein Geld möchte, so muss er sein Begehren in einem Gerichtsverfahren begründen. Falls nun die Forderung tatsächlich aus dem Nichts gegriffen ist brauchst du dir also dann keine Sorgen zu machen. Lass dir auch nicht zu viel Zeit mit dem Widerspruch, du hast nur 2 Wochen Zeit.