Hallo,
ich habe ein zivilrechtlichen Verfahren "zum Teil (2/3)" verloren.
Von dem geforderten Betrag wurden dem Kläger 2/3 zugesprochen. In dem Urteil wurde auch genannt, dass der Kläger 1/3 der Kosten des Gerichtsverfahren tragen muss und ich 2/3.
Das Urteil wurde vor ca. 3 Monaten zugeschickt und ist denke ich seit dem auch rechtskräftig.
Nun hatte ich mir die Frage gestellt, ob ich die Kosten des Anwalts der Gegenseite tragen muss (Ich hatte Prozesskostenhilfe bekommen, der Kläger ebenso). Im Internet wird genannt, dass man trotz PKH die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen muss.
Mal abgesehen davon, dass ich sowieso zahlungsunfähig bin, habe ich bisher nichts vom Anwalt der Gegenpartei bekommen, obwohl die ganze Sache bereits im Januar entschieden wurde.
Und sind in diesen 1/3 und 2/3 die Anwaltskosten enthalten oder sind es nur die Kosten, die dem Gericht anfallen, um das Verfahren führen zu können?
Danke