Deine Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Kein guter Anwalt wird sich leisten können, sich nicht fortzubilden. Und bei den FachanwĂ€lten (zum Beispiel fĂŒr Strafrecht) sind 15 Stunden ernsthaft betriebene und nachgewiesene Fortbildung jĂ€hrlich Pflicht.

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Es ist vielleicht ganz gut, wenn Du Deinen Studien- und Berufswunsch noch einmal ĂŒberdenkst. Nur auf das erzielbare Einkommen zu schielen, ohne sich fĂŒr den Beruf selbst zu interessieren, das passt nicht.

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Da ist ja einiges durcheinander geraten. 1. Wenn eine Strafaussetzung zur BewĂ€hrung widerrufen wurde und dieser Beschluss - es gibt dagegen noch die sofortige Beschwerde - rechtskrĂ€ftig ist, dann muss die Freiheitsstrafe vollstreckt werden. - 2. Ob der Verurteilte vorzeitig entlassen wird, also nur einen Teil der Strafe tatsĂ€chlich absitzen muss, entscheiden weder das frĂŒher zustĂ€ndige Gericht, das ihn verurteilt hat, noch ein neues Gericht in einem Strafprozess. Das entscheidet eine sogenannte Strafvollstreckungskammer des Landgerichts, in dessen Bezirk sich der Verurteilte in Strafhaft wegen des Widerrufs befindet. Denkbar ist eine vorzeitige Entlassung frĂŒhestens nach VerbĂŒĂŸung der halben Strafe, realistischer aber wĂ€re sie erst nach zwei-Drittel-VerbĂŒĂŸung. - 3. Sollte der Widerruf wegen einer neuen Straftat erfolgt sein, muss der Verurteilte insoweit natĂŒrlich auch noch mit einem neuen Strafprozess und einer weiteren Verurteilung rechnen. - 4. Das hat nun allerdings nichts, aber wirklich rein gar nichts, mit einer von einem Kommentator erwĂ€hnten Gesamtstrafenbildung zu tun. Da wollte offenbar jemand sein juristisches Halbwissen unterbringen. Leider jemand, sorry, der die Gesamtstrafenbildung selbst nicht verstandennhat.

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Da haben Sie sich in selbstgerechter Art gehörig vergaloppiert! FlĂŒchtlinge und Migranten können nun wirklich nichts dafĂŒr, wenn Ihnen ein Betrug vorgeworfen wird. 

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Das ist so nicht ganz richtig. Wenn es um die Steuerfestsetzung geht, also die sogenannte Veranlagung (Abgabe von SteuererklÀrungen), sind Steuerberater meist die richtigen Ansprechpartner. Wenn es aber um den Vorwurf der Steuerhinterziehung geht, wirft man ihnen also strafbares Verhalten vor, ist der Weg zum Strafverteidiger ganz sicher die bessere Option.

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ja, das kann alles sein.

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"ich kann leider meine Schulden nicht bezahlen, werde aber in den Urlaub fliegen." Merken Sie nicht selbst, dass da etwas nicht stimmt?

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Noch billiger, Beratung durch den Anwalt fĂŒr 50 €? - Dass ich nicht lache, was fĂŒr eine Idee!

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Die Beratung beim Anwalt kostet 70,- Euro? - Originelle Idee 😀

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Das GesprĂ€ch mit dem Staatsanwalt suchen...? - Na der wird sich bedanken 😀

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Ein Deutscher darf grundsĂ€tzlich nicht an einen fremden Staat ausgeliefert werden, Ausnahme ist eine sogenannte Überstellung an einen anderen EU-Staat auf Grundlage eines EuropĂ€ischen Haftbefehls. Also: "Ab nach Thailand" oder "Deutscher MitbĂŒrger, viel Spaß mit der amerikanischen Justiz ", all das funktioniert nicht.

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Oma57: Leider voll daneben.

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"....die werden sich dann auch darum kĂŒmmern".... Pustekuchen!

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Sofort zum Anwalt, einem Fachanwalt fĂŒr Strafrecht oder einem fĂŒr Verkehrsrecht. Unkluges Handeln kann den FĂŒhrerschein gefĂ€hrden!

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frage zu straf und zivilrecht...

Hallo. Versuche es so kurz wie möglich zu machen. Also vor Monaten hat mich ein MĂ€dchen per WhatsApp bedroht und ĂŒbel beleidigt. Ich habe mich schön drauf eingelassen und zurĂŒck beleidigt. Als sie dann meine Familie bedroht hat und sagte sie bringt mich um ist mir echt die Hut schnurr geplatzt und ich habe sie gebeten mir doch zu zeigen wie sie mich umbringt. So als sie dann abends kam mit einer freundin die mich gleich festgehalten hat schlug sie mich und spuckte mir ins Gesicht ich habe natĂŒrlich zurĂŒck geschlagen das ganze ging so 3 bis 4 mal hin und her schlag auf schlag bis sie dann zum weinen angefangen hat und zur Polizei gegangen ist. Ich hatte meinen Verlobungsring am Finger der ihr eine Platzwunde am kopf verursacht hat. Wir haben uns gegenseitig angezeigt. So Sie hat eine Zeugin ich habe zwei die mitgekommen haben als sie sagte sie bringt mich um und eine zeugin die gesehen hat wie alles abgelaufen ist und das ich in notwehr gehandelt habe. Sie hat behauptet ich hatte einen Schlagring benutzt was gelogen War und von der kripo auch nicht in meiner Wohnung gefunden wurde. So jetzt habe ich Post bekommen das sie Schmerzensgeld will und das eine Verhandlung kommt. Meine Frage nun wieso kann sie wegen einer Sache Schmerzensgeld verlangen die noch nicht mal vor dem Strafgericht war? Wenn die zivil sache eingestellt wird kommt es dann noch zu einer strafrechtlichen verhandlung? Meine AnwĂ€ltin sagt ich brauche keine sorgen haben.weil ich genug beweise habe. Meine AnwĂ€ltin ist jetzt nur im Urlaub und ich habe den Brief heute bekommen. Was kann passieren. Kann ich wegen notwehr verurteilt werden? Ganz abgesehen davon habe ich auch Verletzungen erlitten und diese attestieren lassen das ist doch alles total unsinnig wenn die sache mit den ganzen beweisen auch so klar ist oder nicht? Danke schön schon mal. Lg

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Der Nachteil bei GF ist, dass auch Leser posten können, die gar keine Ahnung haben und sich irgend etwas ausdenken. Ich halte das den Ratsuchenden gegenĂŒber fĂŒr unfair.

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Das wÀre nicht strafbar.

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Das ist sicher völliger Unsinn.

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