Deine Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Kein guter Anwalt wird sich leisten können, sich nicht fortzubilden. Und bei den FachanwĂ€lten (zum Beispiel fĂŒr Strafrecht) sind 15 Stunden ernsthaft betriebene und nachgewiesene Fortbildung jĂ€hrlich Pflicht.
Es ist vielleicht ganz gut, wenn Du Deinen Studien- und Berufswunsch noch einmal ĂŒberdenkst. Nur auf das erzielbare Einkommen zu schielen, ohne sich fĂŒr den Beruf selbst zu interessieren, das passt nicht.
Da ist ja einiges durcheinander geraten. 1. Wenn eine Strafaussetzung zur BewĂ€hrung widerrufen wurde und dieser Beschluss - es gibt dagegen noch die sofortige Beschwerde - rechtskrĂ€ftig ist, dann muss die Freiheitsstrafe vollstreckt werden. - 2. Ob der Verurteilte vorzeitig entlassen wird, also nur einen Teil der Strafe tatsĂ€chlich absitzen muss, entscheiden weder das frĂŒher zustĂ€ndige Gericht, das ihn verurteilt hat, noch ein neues Gericht in einem Strafprozess. Das entscheidet eine sogenannte Strafvollstreckungskammer des Landgerichts, in dessen Bezirk sich der Verurteilte in Strafhaft wegen des Widerrufs befindet. Denkbar ist eine vorzeitige Entlassung frĂŒhestens nach VerbĂŒĂung der halben Strafe, realistischer aber wĂ€re sie erst nach zwei-Drittel-VerbĂŒĂung. - 3. Sollte der Widerruf wegen einer neuen Straftat erfolgt sein, muss der Verurteilte insoweit natĂŒrlich auch noch mit einem neuen Strafprozess und einer weiteren Verurteilung rechnen. - 4. Das hat nun allerdings nichts, aber wirklich rein gar nichts, mit einer von einem Kommentator erwĂ€hnten Gesamtstrafenbildung zu tun. Da wollte offenbar jemand sein juristisches Halbwissen unterbringen. Leider jemand, sorry, der die Gesamtstrafenbildung selbst nicht verstandennhat.
Da haben Sie sich in selbstgerechter Art gehörig vergaloppiert! FlĂŒchtlinge und Migranten können nun wirklich nichts dafĂŒr, wenn Ihnen ein Betrug vorgeworfen wird.
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn es um die Steuerfestsetzung geht, also die sogenannte Veranlagung (Abgabe von SteuererklÀrungen), sind Steuerberater meist die richtigen Ansprechpartner. Wenn es aber um den Vorwurf der Steuerhinterziehung geht, wirft man ihnen also strafbares Verhalten vor, ist der Weg zum Strafverteidiger ganz sicher die bessere Option.
Ja natĂŒrlich, ein deutscher Reisepass verleiht dem Inhaber doch keine ImmunitĂ€t!
ja, das kann alles sein.
"ich kann leider meine Schulden nicht bezahlen, werde aber in den Urlaub fliegen." Merken Sie nicht selbst, dass da etwas nicht stimmt?
Noch billiger, Beratung durch den Anwalt fĂŒr 50 âŹ? - Dass ich nicht lache, was fĂŒr eine Idee!
Die Beratung beim Anwalt kostet 70,- Euro? - Originelle Idee đ
Das GesprĂ€ch mit dem Staatsanwalt suchen...? - Na der wird sich bedanken đ
Wenn er "sterrilisiert" ist nicht, nur wenn er sterilisiert ist kann das sein đ.
Ein Deutscher darf grundsĂ€tzlich nicht an einen fremden Staat ausgeliefert werden, Ausnahme ist eine sogenannte Ăberstellung an einen anderen EU-Staat auf Grundlage eines EuropĂ€ischen Haftbefehls. Also: "Ab nach Thailand" oder "Deutscher MitbĂŒrger, viel SpaĂ mit der amerikanischen Justiz ", all das funktioniert nicht.
Oma57: Leider voll daneben.
"....die werden sich dann auch darum kĂŒmmern".... Pustekuchen!
Sofort zum Anwalt, einem Fachanwalt fĂŒr Strafrecht oder einem fĂŒr Verkehrsrecht. Unkluges Handeln kann den FĂŒhrerschein gefĂ€hrden!
Der Nachteil bei GF ist, dass auch Leser posten können, die gar keine Ahnung haben und sich irgend etwas ausdenken. Ich halte das den Ratsuchenden gegenĂŒber fĂŒr unfair.
Das wÀre nicht strafbar.
Das hÀngt davon ab....
Das ist sicher völliger Unsinn.