Brückentag hin Brückentag her. wenn es dir deine schule nicht erlaubt, dann kannst du nichts machen, auch wenn dir deine eltern ne entschuldigung schreiben. solltest du allerdings nach ankündigung fehlen z.b. durch krankheit, kann dir vorsatz unterstellt werden und du sogar von der schule fliegen. also höflich und nett in der schule nachfragen, am besten direkt beim direktor :-)
also ins gefängnis muss dafür niemand, ne geldstrafe ja, nur verstehe ich nicht was das runterladen des explorers (ist ja nicht strafbar) mit runterladen vonmusik zu tun hat.
handelskammer oder industrie- und handelskammer, jenachdem wozu der arbeitgeber gehört.
aber das kannst du auch über die zuständige berufsschule herausfinden und diese wissen meistens auch rat.
dann bist du zur kauf verpflichtet. du hast einen gültigen kaufvertrag abgeschlossen.
wenn du dich garnicht meldest beim verkäufer kann dieser sogar rechtsmittel einlegen.
sprich mit dem verkäufer, schlage ihm vor die ebaygebühren zu übernehmen wenn er zurücktritt.
so kann er nach einiger zeit den artikel sogaer erneut einstellen.
viel glück
nimm dir einen eigenen anwalt, meist übernimmt die rechtschutzversicherun. aber generell hast du keine chance, da dein sohn mit 14 zum teil geschäftsfähig ist. desweiteren hast du ihm den zutritt zum internet gewährt und somit kannst du haftbar gemacht werden. du kannst nur versuchen zu die kosten zu lindern.
du hast dafür sorge zu tragen das für kinder solche seiten unzugänglich sind bzw das sie nicht benutzt werden.
ich kenn das habe selber drei kinder und bei mir war es zum glück keine erotik aber selbst ein anmeldung zu einem kostenfplichtigen onlinespiel reicht.
ABSOLUTES NEIN. Nur wegen ein paar Unterschriften wirst Du doch wohl nicht die Fürsorge Deines Kindes aufgeben. Mit dem Sorgerecht hast auch Du Einfluss auf die Entwicklung Deines Kindes. Deine Ex muss Dich in alle lebenswichtigen Entscheidungen mit einbinden. Nimmt sie Dir das Sorgerecht hat sie mehr Einfluss und Gewalt über die Gestaltung des Umgangsrechts und kann mehr und mehr über das Kind verfügen. Und Unterhalt musst Du so oder so zahlen.
Glaube mir ich spreche aus eigener Erfahrung und bin froh darüber damals nicht das Sorgerecht abgegeben zu haben. Und nur weil Deine Ex zu faul ist ein paar Unterschriften zu holen. Und glaube mir das braucht sie höchstens einmal im Jahr.
Also es ist auch Dein Kind. Denke immer daran.
Generell nein, da Du anscheinend alle Artikel einzeln ersteigert hast. Somit hast du für jede Ersteigerung einen Kaufvertrag mit den festgesetzten Versandkosten abegeschlossen. Wenn der Verkäufer nicht mit sich handeln lässt so ist er im Recht und du musst du vorher festgesetzten kosten tragen.
Estadio Eva Perón
in Junin in Argentienen
Club: Atletico Sarmiento
Fassungsvermögen 18.000
erbaut am 9. Juli 1951