Transgender kann man nicht "werden", sondern man ist Transgender oder nicht. Es handelt sich um eine angeborene Geschlechtsidentitätsstörung, eine Behinderung.
Nein. Behindert ist behindert.
Nein, es sollte so bleiben wie es ist.
(1) Wer im Straßenverkehr
- ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
- die Gefahr fahrlässig verursacht oder
- fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei einer Anzeigenerstattung genügt eine Glaubhaftmachung. Das heißt du schilderst bei der Polizei, was vorgefallen ist. Beweise aufzuheben ist die Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Wie lange du Zeit hast jemanden anzuzeigen hängt von der Deliktart ab, denn es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen. Bei manchen Straftaten ist ein Strafantrag erforderlich, damit die Tat verfolgt werden kann. Die Frist beträgt dabei bis zu drei Monate nach dem Kenntnis der Tat und der Identität des Tatverdächtigen. Ansonsten verjähren "kleinere" Straftaten nach drei Jahren; bei manchen noch länger (fünf, zehn, zwanzig Jahre oder nie).
Geht an alle aus Baden-Württemberg.Darf man noch mit einer Freundin raus?
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Da wird alles beantwortet.
LG stoppegida