Transgender kann man nicht "werden", sondern man ist Transgender oder nicht. Es handelt sich um eine angeborene Geschlechtsidentitätsstörung, eine Behinderung.

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Bei einer Anzeigenerstattung genügt eine Glaubhaftmachung. Das heißt du schilderst bei der Polizei, was vorgefallen ist. Beweise aufzuheben ist die Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Wie lange du Zeit hast jemanden anzuzeigen hängt von der Deliktart ab, denn es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen. Bei manchen Straftaten ist ein Strafantrag erforderlich, damit die Tat verfolgt werden kann. Die Frist beträgt dabei bis zu drei Monate nach dem Kenntnis der Tat und der Identität des Tatverdächtigen. Ansonsten verjähren "kleinere" Straftaten nach drei Jahren; bei manchen noch länger (fünf, zehn, zwanzig Jahre oder nie).

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