Wichtige Gründe... - einer reicht.
"1."
Ohne Zustimmung des Vaters kann ein 'wichtiger Grund' überhaupt nur vorliegen, wenn NÄ für das Kindeswohl erforderlich. Der Erhalt des Namensbandes ist ein wesentliches Kriterium im Hinblick auf das Kindeswohl (so der BGH schon vor der Jahrtausendwende zu § 1618 BGB [Einbenennung])
(Die Mutter hat ihren Geburtsnamen nicht zurückbekommen (sie hatte ihn ja nie abgegeben), sie hat ihn wieder angenommen.)
"2".
Wie 1
Wenn Papa zustimmt, dann reicht für die Bejahung des wichtigen Grundes 'förderlich' aus.
Wenn das minderjährige Kind Glück hat, dann heiratet Papa und nimmt Namen der Frau an. Dann hat er das Namensband geknipst.
"3". WILL reicht als wichtiger Grund nie aus.
Wenn Kind volljährig, dann kommt es naturgemäß nicht mehr auf das Kindeswohl an. Der wichtige Grund kann dann im Namen selbst liegen (Sammelname, lächerlich oder anstößig, schwer schreib- oder sprechbar) oder in der Psyche des Antragstellers.
Adoption hängt nicht von Lust und Laune des Standesamts ab. Das hat mit einer Adoption nichts zu schaffen.