Eine umfassende Antwort findest du schon bei Wikipedia. Das muss man hier nicht wiederholen.
Kurzfilm zu dieser Thematik geht nicht. Aber hier wirst du fündig:
http://www.medienprojekt-wuppertal.de/site.php?site=v_187
Eine umfassende Antwort findest du schon bei Wikipedia. Das muss man hier nicht wiederholen.
Kurzfilm zu dieser Thematik geht nicht. Aber hier wirst du fündig:
http://www.medienprojekt-wuppertal.de/site.php?site=v_187
Zu diesem Thema gibt es KEINE kritische 'Frage' und schon gar keine 'wissenschaftliche'. Das klingt vermessen, hat aber mit dem grundlegenden Menschenrecht der 'Selbstbestimmung' zu tun. Individuelle Bedenken kann man natürlich aus religiöser Sicht oder wegen der Gefahr der 'Geschäftemacherei' äußern. Aber all das darf nicht dazu führen, einem selbstbestimmten Menschen sein Grundrecht einschränken zu wollen.
Mehr Info hier: www.sterbenduerfen.de
Mit Schöpferordnung meinte ich natürlich das, was Theologen aus der Genesis herauslesen (wollen), z.B. dass es von Gott gewollt NUR eine liebevolle Verbindung zwischen Mann und Frau geben 'darf'. Wenn ich das ÜBER das Liebesgebot Jesu setze, muss ich eine noch so liebevolle und dauerhafte gleichgeschlechtliche Beziehung als SÜNDE (weil Verstoß gegen die Schöpferordnung) bezeichnen.
Es hilft also nichts, beides 'theoretisch' als gleichwertig zu bezeichnen. Dies löst nicht meine obige Fragestellung!
Auch ich bin ein Gegner der Todesstrafe, aber zu fragen, ob ein 'Mittel in Sachen Todesstrafe zu wenig GRAUSAM' ist, ist schon ziemlich dummes Zeug, weil diese Stammtischebene sonst noch nirgends ernsthaft in Erwägung gezogen worden ist!
Guckst du Wikipedia! Dann merkst du, dass alle bisherigen Antworten hier FALSCH sind!
Guckst du auch hier: www.sterbenduerfen.de
In der Schweiz gibt es das sogar ohne dass man einen Anlass braucht glaube ich.<
So ein QUATSCH! In Holland NUR für Holländer! In der Schweiz nach einem aufwändigen Verfahren!
Mehr Infos hier: www.sterbenduerfen.de
Eine Antwort ist aktuell NICHT möglich!
Die Patientenverfügungen beim Notar sind leider oft die schlechtesten/unbrauchbarsten und mit Sicherheit die teuersten. Meinen Tipp bekommst du als PN, wenn du Interesse hast.
Hallo, ich erschrecke immer ein wenig, wenn ich höre, wie Menschen von 'schönen Weihnachten' sprechen, aber nicht zu erkennen ist, ob ihnen die ursprüngliche Bedeutung von Weihnachten (und warum wir es 'feiern') bewusst ist.
Die Freude, die das Weihnachtsfest vermitteln möchte, ist die Freude über die Geburt Jesu. Aber Weihnachten deutet für kritische, bewusste Menschen auch schon hin auf das unvorstellbar grausame Foltern und Sterben am Kreuz. Jesus ist nach christlicher Auffassung für UNSERE Schuld diesen furchtbaren Weg gegangen, damit WIR befreit werden können von unserer Schuld (die jeder Mensch auf sich lädt). Und deshalb ist nach meiner christlichen Überzeugung JEDER Mensch berechtigt, sein Leiden zu beenden, wenn er es nicht mehr ertragen kann oder möchte!
Dein Opa hat sich - so wie du es schilderst - genau dafür entschieden. Das ist sein Selbstbestimmungsrecht, und ich finde es schlimm, wenn Außenstehende ihm diesen Entschluss erschweren. Es gibt KEINEN Zwang zum Leben unter Schmerzen und Würdelosigkeit (die nur der Betroffene beurteilen kann).
Ich hoffe, dass dein Opa einen vertrauten Arzt hat, der ihn bei seiner letzten Entscheidung unterstützt, z.B. mit schmerzlindernden u.a. Medikamenten, die deinem Opa letztlich auch das Bewusstsein nehmen, damit er nicht mehr leiden MUSS. Wenn dein Opa in Zukunft nur weniger isst, kann das Sterben sehr, sehr lange dauern. Sofern er (noch) bei klarem Bewusstsein ist, könnte er sich auch dafür entscheiden, KEINE Flüssigkeiten mehr zu sich zu nehmen. Das ist sein gutes RECHT und niemand (auch kein Arzt!) darf sich anmaßen, ihm in diese Entscheidung hineinzureden! Dann dauert es wahrscheinlich höchstens vier Tage bis zum friedlichen Sterben.
Ich kann nicht einschätzen, ob es dir möglich ist, darüber mit deinem Opa zu sprechen. Aber eines muss klar sein: nur SEIN Wille entscheidet, niemand sonst darf ÜBER IHN entscheiden, okay?
Mehr Infos hier:
www.sterbenduerfen.de
Du gibst mit deiner Frage genau das wieder, was die Mehrheit in Deutschland glaubt, obwohl es NICHT richtig ist. Das selbstbestimmte Sterben (Freitod) ist in Deutschland nicht (mehr) strafbar.
Dabei darf dir sogar JEDER helfen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Du musst 'geschäftsfähig' sein, und du musst im Bewusstsein handeln, dass dies ein letzter, unwiderruflicher Schritt ist.
Nähere Infos siehe hier: www.sterbenduerfen.de
Leider wird in deiner Frage nicht deutlich, was du unter AKTIVER Sterbehilfe verstehst, aber offensichtlich nicht das, was dieser Begriff tatsächlich meint. Das kann man googlen, z.B. bei Wikipedia! Auch in den Antworten wird vieles verwechselt und falsch verstanden.
AKTIVE Sterbehilfe im engeren Sinne ist das, wofür Ärzte in den Niederlanden unter eng definierten Umständen nicht bestraft werden. Ich muss das so umständlich ausdrücken, weil Sterbehilfe auch in den Niederlanden juristisch NICHT ERLAUBT ist, aber unter Umständen eben nicht bestraft wird. Ähnlich und doch wesentlich anders ist die Lage in der Schweiz.
Genauer: In den Niederlanden kann ein Arzt, wenn er alle Voraussetzungen abgeklärt hat, zwischen zwei Optionen wählen. Entweder macht der Betroffene den letzten Schritt selbst (z.B. durch Einnahme bestimmter Medikamente) oder der Arzt gibt ihm AKTIV eine tötliche Spritze. Das ist dann AKTIVE Sterbehilfe, weil sie ein anderer und nicht der Betroffene selbst durchführt.
Ich persönlich wünsche mir in Deutschland KEINE gesetzliche Regelung wie in den Niederlanden (also auch AKTIV), wohl aber eine gesetzliche Grundlage, die das selbstbestimmte Sterben ermöglicht und aus dem 'Graubereich' herausholt, in dem es sich zur Zeit leider befindet.
Übrigens (weil auch das fast immer falsch berichtet und angenommen wird): Sterbehilfe - also Hilfe beim selbstbestimmten Sterben - ist unter zwei Bedingungen in Deutschland NICHT verboten und NICHT strafbar!
Nähere Infos siehe hier: www.sterbenduerfen.de
Siehe für mehr Info hier:
www.sterbenduerfen.de
Du solltest vor allem über die Situation deines Vaters nachdenken und dich weniger damit beschäftigen, was es mit dir tut. Vielleicht hätten dich deine Eltern frühzeitiger einbeziehen können, aber das ist nun nicht mehr zu ändern. Dein Vater wird sich die Entscheidung über ein selbstbestimmtes Sterben sicherlich nicht leicht gemacht und dabei auch an seine Familie gedacht haben. Es ist sein ureigenes Menschenrecht, sein Sterben selbstbestimmt in die Wege zu leiten, wenn er das Leben mit seiner Würde nicht mehr vereinbaren kann.
Übrigens - zum xten Male: Sterbehilfe ist in Deutschland NICHT verboten und NICHT strafbar (unter zwei Bedingungen). Allerdings kann sie nicht in der gleichen Weise durchgeführt werden wie in der Schweiz.
Mehr Info hier:
www.sterbenduerfen.de
Warum fragst du nicht einfach bei Dignitas nach? Aber die Antwort wird sehr wahrscheinlich NEIN sein.
Mehr Info: www.sterbenduerfen.de
Wenn man eine Frage NICHT beantworten kann, warum tut man es dann trotzdem, frage ich mich?
Hier steht nun wieder mehrfach, dass Sterbehilfe in Deutschland 'illegal' oder 'verboten' sei. DAS IST FALSCH!
Strafbar ist (und bleibt hoffentlich auch) die AKTIVE Sterbehilfe. JEDE andere Form der 'Hilfe zum Sterben' ist NICHT strafbar, NICHT verboten, NICHT illegal, da der Freitod in Deutschland auch nicht (mehr) strafbar ist. Zwei Punkte sind dabei zu beachten: der Mensch muss 'geschäftsfähig' sein und im Bewusstsein, dass der Freitod ein endgültiger, nicht umkehrbarer Schritt ist.
www.sterbenduerfen.de
Was in Deutschland JETZT schon legal ist, ist vielen unbekannt:
www.sterbenduerfen.de
Schwafelt ruhig weiter! Umso deutlicher wird der Unsinn, den geistige Amateure für philosophische Gedanken halten. Grauenhaft!
Mit dem Wunsch selbstbestimmt zu sterben auf dem Hintergrund alltäglichen LEIDENS hat dies nichts, aber auch wirklich GAR NICHTS zu tun!
Habt ihr schon EINMAL(???) mit einem solchen betroffenen Menschen gesprochen? Oder wäre das für euch keine angemessene Ebene für euer Geschwafel?
Denkt einmal darüber nach! Für die Herausforderungen des alltäglichen Lebens ist Philosophie realer 'Hirnschiss'! Sorry, ich wiederhole mich.
Mir schaudert bei dem Gedanken, bei der komplexen Frage des selbstbestimmten Sterbens in ethisch-philosophischem 'Hirnschi..' zu wühlen, sorry!
Hast du für dich(!) zumindest die Problematik zwischen 'Beihilfe zum selbstbestimmten Sterben' und AKTIVER Sterbehilfe geklärt?
Wenn du in diesem Zusammenhang dich unbedingt mit philosophischen Gedanken befassen möchtest, dann ventiliere einmal die Begriffe 'Selbstbestimmung' und 'Würde'. Sich in diesem Zusammenhang mit dem sogenannten 'Utilitarismus' zu beschäftigen, halte ich für vollkommen abwegig und sinnlos 'kopfgesteuert'.
Weitere Infos gerne hier: www.sterbenduerfen.de
Wieder einmal steht hier viel Falsches! Das Selbstbestimmungsrecht über sein Leben - und damit auch über seinen eigenen Tod - hat allein der Mensch SELBST - KEINE Eltern, KEINE Ärzte oder sonst jemand. Deshalb sind Patientenverfügungen auch so wichtig - in frühestem Alter!
Sofern keine Verfügung vorliegt, gilt der 'mutmaßliche' Wille des Betroffenen. Dazu bedarf es der Einschaltung eines Richters, der verpflichtet ist, den 'mutmaßlichen' Willen des Betroffenen zu ergründen, z.B. durch glaubhafte Zeugenaussagen von Freunden, aber selbstverständlich auch von Angehörigen. Eine schwere Entscheidung, aber so ist es gesetzlich geregelt und anders kann es wohl auch nicht sinnvoll laufen.
Es gilt also NUR, was der Mensch selber will oder eben wollte und deutlich geäußert hat!
www.sterbenduerfen.de
Eigentlich ist es gar nicht so schwer, diese Frage für sich selbst - nicht als allgemeines Blabla! - zu beantworten, indem man sich unser (höchstes) Grundgesetz anschaut. In Artikel 1 (also dem mit der höchsten und vorrangigen Bedeutung) steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Es ist Konsens, dass nur das Individuum selbst bestimmen kann, was es als 'Würde' oder als 'würdelos' empfindet.
Wenn mir also diese 'Würde' nicht genommen werden darf, kann ich auch nicht zu einem Weiterleben gezwungen werden, wenn es gegen meine Würde wäre. Dies wird in Artikel 2 ausdrücklich unterstrichen: "... Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Es geht also um die SELBSTBESTIMMUNG des Einzelnen. Ein Gesetz, das das Recht des selbstbestimmten Sterbens (Freitod) verbietet, gibt es in Deutschland NICHT!
Siehe auch:
www.sterbenduerfen.de