Da wäre ich vorsichtig! Pfänden darf er das Auto grundsätzlich schon!
Was gepfändet wird, entscheidet letztendlich nicht der Gerichtsvollzieher, sondern der Gläubiger. Und wenn der Gläubiger darauf besteht, dass dieses Auto gepfändet wird, dann muss der Gerichtsvollzieher dies auch tun. Ob er will oder nicht.
Ob Du Deine Möbel, Handy, Laptop etc. geschenkt bekommen hast oder nicht, interessiert hier auch nicht. Interessant ist nur, ob die Sachen noch was wert sind. Und dann ist es wie beim Auto. Grundsätzlich muss der Gerichtsvollzieher all diese Gegenstände in einem Vermögensverzeichnis vermerken. Was davon dann tatsächlich gepfändet wird, entscheidet der Gläubiger.