Da wäre ich vorsichtig! Pfänden darf er das Auto grundsätzlich schon!

Was gepfändet wird, entscheidet letztendlich nicht der Gerichtsvollzieher, sondern der Gläubiger. Und wenn der Gläubiger darauf besteht, dass dieses Auto gepfändet wird, dann muss der Gerichtsvollzieher dies auch tun. Ob er will oder nicht.

Ob Du Deine Möbel, Handy, Laptop etc. geschenkt bekommen hast oder nicht, interessiert hier auch nicht. Interessant ist nur, ob die Sachen noch was wert sind. Und dann ist es wie beim Auto. Grundsätzlich muss der Gerichtsvollzieher all diese Gegenstände in einem Vermögensverzeichnis vermerken. Was davon dann tatsächlich gepfändet wird, entscheidet der Gläubiger.

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Kevin Costner engagiert sich seit Jahren in diesem Bereich. Deppen sind die Ölkonzerne, die ihn bisher nur ausgelacht haben, weil sie dachten, so eine Maschine, die seine Firma entwickelt hat, braucht niemand. Jetzt haben wir den Mist. Wir brauchen ganz dringend diese Maschinen und zwar in so großen Mengen, dass die mit der Produktion kaum nachkommen. Das ist das eigentliche Problem.

Alle anderen sitzen ja bloß rum und jammern. Er tut wenigstens was.

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Widerspruch gegen den Mahnbescheid war vollkommen in Ordnung. Die Schulden fallen auch in die Insolvenzmasse, so dass Du auf jeden Fall schuldenfrei wirst. Lass Dich von dem Anwalt nicht verwirren. Er versucht es nur noch einmal auf die sanfte Tour. Ruf ihn an und sag ihm, dass Du Insolvenz machen wirst. Dann zieht er seine Forderung bestimmt zurück, weil er sonst noch mehr Kosten für seinen Auftraggeber verursacht für nix.

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Inkassobüros haben keine gesetzliche Gebührenordnung. Aber sie müssen sich an dem orientieren, was ein Rechtsanwalt bekommen würde. Maximal 20 % mehr.

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Geh zu einem Anwalt und lass die Sache prüfen. Die Kosten muss der ehemalige Vermieter tragen.

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Der Gerichtsvollzieher braucht Deine Unterschrift auf der Ratenzahlungsvereinbarung. Außerdem kann er dann Wegegeld abrechnen ;-)

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Nicht ich glaube, sonder es ist so: Der Mahnbescheid ist zugestellt. Wenn der Schuldner nicht mehr dort wohnt, hätte die Mutter den MB nicht annehmen dürfen. Er gilt nun als zugestellt. Beantrage den VB nun mit der neuen Adresse und die Sache ist gut.

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Inkassomitarbeiter dürfen genaus wie Gerichtsvollzieher jederzeit den Schuldner besuchen. Eine EV hält sie davon nicht ab. Die Unterschrift bestätigt nur, dass der Mitarbeiter da war; er braucht sie als Bestätigung für seinen Auftraggeber. Andererseits berechtigt dies das Inkassobüro nun Kosten für die Außendienstmitarbeit abzurechnen, was die Schulden Deiner Freundin noch erhöht. Schließlich ist der Schuldner dem Gläubiger zum Ersatz des entstehenden Verzugsschadens verpflichtet - und dazu zählen eben auch Inkassokosten.

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Einen RA würde ich nicht beauftragen. Rechtsanwälte machen neben Forderungsbeitreibung auch Verkehrsunfälle und Nachbarschaftsstreitigkeiten, er kann sich um die Inkassosache gar nicht so kümmern und hat meist eine Angestellte die die Sachen erledigt. Er kassiert Dein Geld, hat im Grund aber keine Ahnung. (Habe viele Jahre in verschiedenen RA-Kanzleien gearbeitet - überall das gleiche). Ich würde auch keines der großen Inkassobüros beauftragen. Dort bist Du nur ein Fall unter vielen und wirst auch entsprechend nach Schema F behandelt. Such Dir lieber ein kleines Inkassobüro, wo Du einen Ansprechpartner hast, der sich um Deinen Fall kümmert. Er reagiert dann auch flexibel in jeder Sache, je nach den Anforderungen die der Fall stellt. Ich habe gute Erfahrungen mit Paaralex-inkasso gemacht. Die sind auch Deutschlandweit tätig und haben echt was drauf.

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Also 1. Niemand darf Deine Wohnung ohne Deine Zustimmung betreten, auch kein Gerichtsvollzieher und keine Polizei!!!! Wenn es klingelt, mach die Tür auf und red mit denen, dann haben die auch keinen Grund mehr ein weiteres Mail zu kommen. Solange Du nicht aufmachst, kommen die natürlich jeden Tag wieder aufs neue! Ansonsten dürfen Inkassounternehmen genauso wie Gerichtsvollzieher natürlich an Deiner Türe klingeln und klopfen, solange bis Du aufmachst. Im Grunde kann auch niemand etwas dagegen tun, wenn sie im Treppenhaus sitzen bleiben und warten, bis Du heimkommst oder Deine Wohnung verlässt. Wenn sie den Vollstreckungstitel gegen Dich vorzeigen, kann auch die Polizei sie nicht davon abhalten. Sie haben ja ein berechtigtes Interesse, Dich aufzusuchen. Also - bezahlen - und Tür aufmachen und mit denen reden, dann ist bald Ruhe.

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Die Anwaltsgebühren sind trotzdem angefallen. Er hat Dir ja immerhin eine Mail geschrieben. Der RA kann auf jeden Fall auf die Zahlung seiner Gebühren bestehen.

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Dann hat sich Deine Zahlung mit dem Schreiben der Inkassofirma überschnitten. Schick an das Inkassounternehmen eine Kopie deines Kontoauszuges und der Bestätigung, dass Du bezahlt hast. Dann dürfte die Sache erledigt sein.

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Warte einfach ab, was passiert. Solange Du keinen Mahnbescheid erhältst, können sie Dir eh nix. Gegen den Mahnbescheid einfach Widerspruch einlegen und dann sollen die mal vor Gericht ziehen. Das kannst Du meiner Meinung nach ganz entspannt absitzen...

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  1. Von einer Anzeige bei der Polizei bekommst Du Dein Geld nicht zurück. Und ermitteln werden die wegen so einer Bagatelle auch nicht.
  2. Wenn die Forderung schon 11 Jahre her ist, dann ist sie längst verjährt. Hier wirkt altes BGB-Recht, wonach Forderungen nach 4 Jahren verjähren. Du hast zu lange gewartet. Da ist nix mehr zu machen.
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Wenn das die Möglichkeiten sind, die Dir Deine Anwältin aufgezeigt hat, würde ich mir schleunigst eine neue Anwältin suchen, denn diese hat keine Ahnung. Denn so einfach geht das nicht. Und ob der Gerichtsvollzieher Möbel und Fernseher wirklich pfändet, entscheidet der Gerichtsvollzieher und nicht Ihr. Kontopfändung ist nur möglich, wenn Du weißt, bei welcher Bank der Schuldner sein Konto hat. Kontonummer brauchst Du nicht. Ich würde mich damit aber beeilen, denn am 01.07. tritt das neue Kontopfändungsgesetz in Kraft und dann geht es Gläubigern schlecht...

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Also, eine Strafanzeige hilft gar nichts - davon bekommst Du Dein Geld nicht wieder! Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du schon einen Mahnbescheid beantragt. Wenn Du den Vollstreckungsbescheid hast, kannst du natürlich auch selbst einen Gerichtsvollzieher beauftragen(wer zuständig ist, erfährst Du beim zuständigen Amtsgericht). Zwangsvollstreckung ist manchmal aber nicht so einfach wie es sich anhört. Du musst die richtigen Anträge zur richtigen Zeit stellen. Und es gehört Erfahrung dazu, mit welchem Tricks man arbeiten kann. Vor allem, wenn sich die Schuldnerin so anstellt, wie Deine. Ich würde Dir empfehlen, hier ein Inkassobüro einzuschalten. Ich habe mit paaralex-inkasso.de gute Erfahrungen gemacht). Die sind etwas teurer als Rechtsanwälte, aber die wissen, was sie tun. Achte darauf, dass Du nur einen Auftrag zur Forderungsbeitreibung ans Inkassobüro gibt, nicht zum Forderungskauf. Forderungskauf bedeutet, dass Du ca. 2 % der Forderung erhältst, den rest erhält das Inkassobüro. Natürlich hängt dann alles noch davon ab, ob die Forderung vollstreckt werden kann, aber einen Versuch würde ich starten.

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Bezahl die damalige Forderung. Und warte ab. Wenn Du überhaupt nich mal ein Schreiben erhältst, einfach ignorieren. Irgendwann schläft es ein. Wenn sie tatsächlich Mahnbescheid beantragen sollten, leg widerspruch ein. dann müsse sie vor Gericht die Kosten rechtfertigen.

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Die Einigungsgebühr steht dem Rechtsanwalt zu, die musst Du bezahlen, wenn Du eine Ratenzahlungsvereinbarung haben willst. Die Inkassokosten werden wahrscheinlich die bisherigen Kosten der Zwangsvollstreckung sein. Wie hast Du von der Forderung denn erfahren? Du hast bestimmt ein Schreiben vom Rechtsanwalt erhalten, auf das Du dann um Ratenzahlung gebeten hast. Für dieses 1. Schreiben sind wahrscheinlich die 400 € angefallen. Rechtsanwälte arbeiten nicht umsonst...

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Schreib zurück, dass Du keinen Vertrag abgeschlossen hast und sie sollen Dir die angeblichen Vertragsunterlagen zum Nachweis der Forderung übersenden. Dann dürfte sich die Sache schnell klären.

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Ich kann mich den anderen nur anschließen: Genau lesen, was Du für Verträge abschließt, wenn Du sie nicht verstehst - Finger weg. Ansonsten leg Dir ein Bankkonto zu, damit Du nicht mehr Dritte mit hineinziehst. Das schadet denen im Endeffekt mehr als Dir. Sie bekommen schließlich die negativen Ratings bei Schufa etc. wegen Dir.

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