Vor einigen Wochen habe ich (19) die Bafög-Unterlagen an meinen leiblichen Vater geschickt. Kontakt hatte ich bisher noch nie zu ihm, und Unterhalt hat er auch noch nie gezahlt, obwohl wir geklagt haben.
Gestern kamen die Unterlagen zurück, mit Angaben mit denen ich nix anfangen kann da sie von 2020 sind, obwohl der Stand von 2018 gefordert ist, und einem Schreiben in dem er mir angekündigt hat, er wolle sein Recht auf einen Vaterschaftstest einfordern. Er bräuchte eine positive Zusage von mir, sonst würde das Familiengericht entscheiden.
Ein Vaterschaftstest wurde aber schon einmal durchgeführt, ein paar Monate nach meiner Geburt. Er ist aber damals nicht zur Auswertung erschienen.
Kann er jetzt schon wieder einen einfordern? Außerdem ziehen ich Ende September nach Dresden für mein Studium. Kann von mir verlangt werden das ich die ganzen 3 Stunden zurück fahre für diesen Test?