Darf man Spenden sammeln, obwohl man kein registrieter Verein ist?

Hallo, meine Freundinnen und ich wollen uns für Tiere einsetzen (bzw. für Tierheime) und haben einen Verein gegründet. Und keine Sorge, es ist jetzt nicht so: "Oh ja, kleine Mädchen haben die süße Idee, einen Tierverein zu gründen..."!!! Wir haben bereits Flyer gedruckt (die sehr professionell aussehen), Werbung gemacht und Spenden (für Tierheime) gesammelt. Wir haben insgesamt schon über 40 Euro und wir selbst spenden natürlich auch noch was dazu. Nur das Problem ist, dass wir halt nicht als Verein im Vereinsregister unserer Stadt registriert sind und jetzt Angst haben, dass wir Ärger bekommen könnten, weil man dann ja (habe ich gehört) eigentlich keine Spenden sammeln darf. Wir spenden das Geld aber wirklich und kriegen dann eine Bestätigung vom Erhalt des Geldes vom Tierheim. Trotzdem ist das ja nicht so, wie bei einem offiziellen Verein ein (also keine "Satzung", "Paragraph", "Spendenkonto"...) und dürfen wir das denn trotzdem machen, oder nicht? Ums nochmal zusammen zu fassen: Wir haben einen Verein gegründet, dem schon mehrere Mitglieder angehören! Wir verteilen Flyer, auf denen wir unsere Forderungen und Ziele schreiben. Wir sammeln Spenden, die wir an unser städtisches Tierheim spenden. Jedoch sind wir kein offiziell registrierter Verein und wissen nicht, ob wir trotzdem weiter Spenden sammeln dürfen, wenn wir die Bestätigung vom Erhalt des Geldes vom Tierheim vorzeigen können. Bitte helft mir (bzw. uns)!!!!! Viele tierische Grüße, SiennaRose

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INFO!!! Aussage Finanzamt am 18.04.17Das Wort Spende existiert nicht im Gesetzbuch es nennt sich Zuwendung oder Schenkung -der Steuerfreibetrag liegt dabei so , ""wenn man das Geld denn behalten würde """geschenktes Vermögen (brutto) 20.000,00 Euro- Freibetrag 20.000,00 Euro= Zu versteuernder Betrag 0,00 EuroSteuersatz 30,0 %- Schenkungssteuer 0,00 Euro= Netto Schenkung 20.000,00 EuroGilt für NRWNovember 2010 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. Januar 1998 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW das Sammlungsgesetz von Nordrhein-Westfalen ersatzlos aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten sämtliche Sammlungen beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt werden. Ziel der Aufhebung des Sammlungsgesetzes war es, Verwaltungsbürokratie abzubauen. Heute darf jeder ohne Anmeldung und Genehmigung Sammlungen durchführen

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