Habt ihr keine Antworten für mich?
Was ist die günstigste dieser methoden?
kann mir noch jemand helfen?
Danke für eure Hilfe!!
Du schriebst: ----- Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer, der eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausübt und jeder Auszubildende versicherungspflichtig und müssen einer von ihnen wählbaren gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere Personengruppen versicherungspflichtig. Hierzu zählen unter anderem Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, Künstler und Publizisten, Jugendliche in besonderen Einrichtungen, behinderte Menschen, Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters und grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, Rentner und Rentenantragsteller. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt nur auf Antrag in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
Hast Du son Schein??------
Ich schreibe:
Der uentgeltiche Arbeitende hat einen 400,- Job. Zusätzlich möchte er unengeltlich weil es ihm Freude macht für einen Unternehmer arbeiten. Darf der Unternehmer diesem unentgeltlich Arbeitenden Geschenke materieller Art machen, ohne, dass das Finanzamt davon erfahren muss? Oder werden die Geschenke angerechnet irgendwie?------
Ich weiß, es ist eine sehr schwierige Frage, hab auch selber nichts bei google gefunden. Vielleicht habt ihr ja nen Tipp wo ich im Web was finden könnte?