Ich bin mal unserem Kater nach gegangen. Es ist nicht einfach so einem Tier zu folgen.Taschenlampen oder Licht kann man nicht nutzen.

Ich habe aber rechtinteressante Beobachtungen gemacht. Neben Jagen Lauern, undbeobachten wobei ich mich mit einigen Katzen „angefreundet“ habekonnte ich Katzentreffen beobachten.

Im Internet habe ich  nix dadrüber gefunden.

Wer ähnliches gesehen hat, bitte ich mit zu schreiben.

Unkastrierte Katzen und Kater haben ein sehr komplexes Sozialverhalten. Sie treffen sich in Gruppen mit allen Freigängern aus der Gegend. Wir bekommen kaum 10% dessen mit, wie Katzen untereinander kommunizieren. Ich konnte beobachten, das sie mit kleinen Gesten kommunizieren und am nächsten Tag waren dann offenen Streitigkeiten beigelegt, Wegerechteeingeräumt und Rangfragen geklärt.

Ich nenne das den Katzenstammtisch.

Kastrierte Katerkönnen daran aber nicht teilnehmen und werden sogar nach einer Kastration sogar verjagt. Auch Katzen, die nicht mehr den typischen Geruch haben, sitzen nur am Rande und dürfen nicht stören. Sterilisierte Tiere genießen aber offensichtlich noch volles Ansehenund werden Akzeptiert. Deswegen vermute ich, das es was mit demGeruch zu tun hat.

Orte an denen sich Kater und Katzen treffen, riechen oft recht deutlich nach Katerurin. Jeder scheint seine Unterschrift unter die „Verträge“ zu setzen;-)

Am Geruch  mancher Stellen im Stadtpark habe ich 3 Stellen in einem Park ausmachen können.

An 2 Stellen konnte ich dann auch nachts gehäuft Katzen begegnen.

Wenn kastrierteTiere sich den Menschen zu wenden, kann da was damit zu tun haben,das sie von Artgenossen nicht mehr als vollwertig angesehen werden. Mein Kater ist vollständig und gesund. Es nimmt immer noch an den „Sitzungen“ teil. Unser Nachbar ist seit 2014 kastriert. Es gibt bei uns leider keinen Arzt, der nur die S.Leiter durchtrennt- immer gleich in die Vollen. Nachbars Kater konnte ich beobachten bis zur OP. Seit dem ist ernicht mehr bei den Treffen der „Katzengemeinde“ dabei.

Ich würde michfreuen, wenn jemand weitere Beobachtungen gemacht hat und diese mitteilt. Vermutungen auf der Grundlage von so wenig Tieren finde ich unbefriedigend. Eine Bestätigung für meine Vermutungen würde mich sehr freuen.

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Hallo ragazzzo

Ich habe lange darüber nachgedacht und kenne ähnliche Situationen. Ich habe 4 Jahre eine Selbsthilfe für Erwerbslose-geminderte vorangetrieben. Nicht wenige sind an dem Druck eine Tätigkeit auf zu nehmen zerbrochen – ich schreibe absichtlich nicht ARBEIT sondern Tätigkeit. Zumindest Depressionen sind nicht nur in der Arbeitswelt weit verbreitet. Auch unter Erwerbslosen ist es fast die Normalität. An Ihrer Stelle wäre ich froh darüber, das Ihre Arge so human ist und auf Ihre Gebrechen Rücksicht nimmt. Auch der Rententräger hat zur oberen Prämisse, dass Sie wieder arbeiten (können). Natürlich will man arbeiten aber ist das wirklich möglich? Wenn man länger in den (oft bedrohlich wirkenden) Strukturen des SGB2 auf der Stelle tritt - und nur z.B. von Maßnahme in Maßnahme verschoben wird
- oder genötigt wird weit unter richtigem Lohn - oder sogar ohne Entlohnung (Arbeitserprobung) zu arbeiten, wird man nicht gesünder und/oder verliert auch den Glauben an sich selbst usw. Das wäre in der Situation, die Sie beschreiben viel schlimmer.

Das SGB 12 kann eine Möglichkeit sein wieder auf die Beine zu kommen. Ich sehe das so, das Sie da eine Chance haben, die andere oft nicht haben. Arbeiten zu wollen und zu können ist so eine Sache – insbesondere wenn die Wirkung, die das SGB2/ Hartz IV (H.IV) auf die Betroffenen haben soll, schon länger auf einen Menschen einwirkt. Nicht selten geht der Weg aus H.IV nur in den Niedriglohnsektor. Sind Sie dem gewachsen? Die Vermittlung über den Staat, bingt Sie nicht auf den Weg den Sie wollen, sondern auf einen Weg, den Sie ohne die Sanktionen nicht einschlagen würden. Vergessen Sie nicht, das Hartz4 als Kampfansage aus einer Politischen Bewegung gegen die angeblichen faulen Arbeitslosen heraus geboren wurde. Ohne diese pauschale Vorverurteilung wäre ein Gesetz dieser Brutalität nie zu rechtfertigen gewesen. Ich lese bei Ihnen das Sie nicht die Kraft haben zu kämpfen. Das Arbeitsleben kann auch ein Haifischbecken sein und Sie das Futter. Seien Sie froh, das Sie Ihren Weg ins Arbeitsleben aus einem anderen SGB heraus planen können. Ohne die Androhung von Sanktionen oder den Erwartungen zu versagen. Sie wollen arbeiten und machen sich sicher selber genug Druck. Das SGB 12 und der Rententräger hat andere Möglichkeiten unterstützend tätig zu werden. Insbesondere bei gesundheitlichen Problemen kann das der bessere Weg sein. Sie verbauen sich so sicher nicht den Weg zurück ins Arbeitsleben wenn es Ihnen wieder besser geht. Aseien Sie froh, das Ihnen niemand die Schuld an ihrer Situation einredet und Schuldgefühle als Druckmittel einsetzt um eine Hoffnung auf „Dazugehören“ zu erzwingen, die noch nie gerechtfertigt war. Ich sehe im SGB12 mehr Chancen als im SGB2 einen Weg zurück in das Arbeitsleben zu finden. Ich wünsche Ihnen viel Glück, Gesundheit und das Sie Ihre Erwartungen und Hoffnungen realisieren können.

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Wenn einer Band der Kommerz wichtiger ist als die eigenen Fans, können sie die GEMA ins Spiel bringen und die kostenlose Verbreitung verhindern. Wenn Du "Die Ärzte" hören möchtest, findest Du eine Band, denen die Fans wichtiger sind als die Kohle. Du findest eben die falschen Leute toll. Die haben es nicht verdient, das man ihnen das Geld hinterher schmeißt. Vergiss Sie - genau wie Metallica!

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Hausbesuche sind so eine Sache. Die Wohnung ist geschützt. BGB §123 beschreibt den Hausfriedensbruch. Du kannst darauf bestehen, das die Aussendienstmirarbeiter nicht in die Wohnung kommen. Bei BEGRÜNDETEM Verdacht können diese darauf bestehen, dass sie die Wohnung in Augenschein nahmen zur Klärung der Beweislage, wenn es nicht anders geht – und nur dann. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn es anders nicht zu belegen ist. Du bist aber in der Wohnung gemeldet und ob und wann Du Post abholst ist deine Sache. Nachbarn sind nicht kompetent zu beschreiben was in deiner Wohnung abgeht. Das können sie nicht wissen, weil sie keinen Zugang haben. Das Geschwätz von Leuten steht der amtlichen Anmeldung des Wohnsitzes gegen über. Solange Du keine Termine verpasst, weil Du wirklich da nicht wohnst, können sie Dir gar nichts. Versucht die Arge Gelder zurück zu halten, sind sie in der Beweispflicht. Auf Verdacht können sie nix machen außer Dich unter Druck zu setzen. Das dieses so oft geschieht, verdeutlicht den totalitären Ansatz der neuen Sozialgesetzgebung. Ich bekomme das Kot...en, wenn ich sehe wie Leute eingeschüchtert werden, obwohl die Arge eigentlich nix in der Hand hat. Ich hatte das Problem auch, hab mich geweigert die Leute rein zu lassen und habe geschrieben, das man mir doch bitte den Betrug nachweisen solle oder mich in Ruhe lassen solle. Nun habe ich seit 3 Jahren Ruhe. Du kannst auch die Arge auffordern einen Termin zu machen und sie rein lassen. Dann geht die Sache aber weiter und Du musst die Zahnbürste erklären und die Socken usw. Dann können sie Dich ärgern und weiter einschüchtern. Dafür ist das ALG2 ja gemacht worden. Betreten sie deine Wohnung ohne dein Einverständnis ist es Hausfriedensbruch. Lässt Du sie aber rein und die Mitarbeiter empfinden die Wohnung als „zu wenig bewohnt“, kommst Du wieder in Rechtfertigungszwang. Erst mal sollen die Mitarbeiter der Arge belegen, das die Verhältnismäßigkeit der Mittel einen Hausbesuch und Augenscheinnahme zwingend erforderlich macht und die Fragen nicht anders geklärt werden können. Deine amtlich Meldung bei der Adresse spricht dagegen. Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, können drastische Methoden wie Hausbesuche gefordert werden.

SGB 10, §21 Abs.1 ...nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts..

SGB 10, §21 Abs.2 Die Beteiligten sollen bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zur Aussage, besteht nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist. –Die Beteiligten – nicht die Nachbarn –Erscheinen und Aussage nur wenn eine Vorschrift das Vorsieht

Ein Hausbesuch kann nicht erzwungen werden durch vorläufigen Einbehalt der Sozilleistungen SGB1 §66 : AZ L7AS 1/06ER von 2006 beim LSG Münster

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Du hast leider sehr wenig Infos gegeben. Hast Du zu wenig verbraucht, hast Du zu viel gezahlt. Diese „Kosten der Unterkunft“ (KdU) werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Also müsstest Du von dem Vermieter Geld gut geschrieben, zurück gezahlt bekommen. Als ALG2-Berechtigter ist zu viel Geld zu haben oft ein größeres Problem als zu wenig zu haben. Nun kommt die Arge an und will das Geld zurück haben. Es kann sein, das die Arge wissen will, wie Du das gemacht hast um andere ALG2-Berechtigte unter Druck zu setzen, weil sie mehr verbraucht haben oder Du stehst unter Verdacht des Sozialbetruges, weil Du im Vorjahr mehr NK gehabt hast und die Arge nun wissen will ob es stimmt oder ob Du unwirtschaftlich gehandelt hast. Ich würde sagen, dass Du Dich auf die NK-Abrechnung beziehst und Dir nicht erklären kannst, was passiert ist, weil z.B. der Vermieter die Abrechnung nicht aufschlüsselt – vorausgesetzt das ist so.. .. oder das Du nicht so oft zu Hause gewesen bist … Das geht die Arge aber alles nix an. Solange Du dir nix zu schulden gekommen hast, können sie Dir eigentlich keine Probleme machen. Etwas konnotativer wäre wenn Du die Arge auffordern würdest, Dir exakte Fragen zu stellen. Alle Fragen, die nicht wichtig sind um die NK zu berechnen, sind dabei unwichtig. Warum will die Arge die Stellungnahme – das wäre meine Frage an die Arge. Was haben sie vor? Ich denke, dass die Arge will, das Du nächstes Jahr auch z.B. so wenig zu Hause bist um wieder weniger zu verbrauchen. Schaffst Du es nicht, wird die Arge deine Stellungnahme heraus kramen und sagen, dass Du dieses Jahr mehr/zu viel verbraucht hast und das sie deswegen nur noch diesen Betrag übernimmt. Wie gesagt: zu wenig Infos macht eine Antwort schwierig und bei der Arge musst Du mit allem rechnen – insbesondere (meiner Erfahrung nach) mit nicht legitimen Mitteln. Frage nach was sie wissen wollen, dann kannst Du den Grund eventuell erkennen. Eine Stellungnahme kann die Arge nur verlangen, wenn ein Verdacht vorliegt. Was will die Arge machen, wenn Du dich nicht äußerst? Wenn Du schriftlich anfragst, stell heraus, das Du Differenzbeträge selbstredend zurück zahlen möchtest.

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Hallo

zu viert – Du und deine Freundin haben je ein Kind? Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft (BG) die im ganzen ALG2 beziehen könnte , wenn zu wenig Einkommen da ist. Kinder unterschiedlichem Geschlechtes stehen getrennte Zimmer zu (ab 14 Jahre) Eltern stehen von den Kindern getrente Zimmer zu (ab 14 Jahre)

Euer Einkommen ist zu hoch um ALG2-Berechtigt zu sein (die gesamte BG) Unterkunft ist Sache der Kommune. Wie das bei Euch kommunal geregelt ist kann erfragt werden. Einige Argen haben nach Informationsfreiheitsgesetz die Diensthinweise zum $22 SGB2 bei Harrald Thomé ins Internet gestellt. In der Regel wird das „Geheimnis“ aber gehütet wie mit Arbeitslosen verfahren wird. Teilweise werden zusätzliche sog. „interne Diensthinweise“ erstellt und ein anderer veröffentlicht In der Regel Brauch man einen Umzugsgrund (z.B. med.). Das man umziehen möchte ist irrelevant.

Siehe → http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

In der Regel stehen Dir im ALG2-Bezug so ca. 100€ für den Umzug und die Kaution leihweise zu. Manche Argen rechnen die Differenz des „zu hohen“ Einkommen auf 6 Monate mit dem tehoretischen Bezug des ALG2 gegen.

Einkommen (ganze BG)

minus theoretoscher Leistungsbezug
(mit Miete der aktuellen Wohnung und Regelsatz der 4 Personen)

= Differenz (mal 6 Monate)

Diese Differenz geben manche Argen zur Unterstützung für Geringverdiener die nicht ALG2-Berechtigt sind. In Sachen "Kosten der Unterkunft" (KdU §22 - SGB2) macht aber jede Stadt/Kommune was sie will und es gibt keine einheitlichen bundesweiten Regelungen. Wenn es eben geht würde ich die Arge aber aussen vor lassen. Die Sozialgesetzgebung ist keine "soziale Sache" mehr, sondern eine Sozialistische. Wie in der DDR wird der Staat Dir/Euch sagen wollen wann Ihr wo wohnen dürft und wie Ihr zu leben und zu arbeiten habt. Darüber hinaus wechseln die Sachbearbeiter so oft, das Entscheidungen über das Leben anderer oft nur aus den Bauch heraus getroffen werden (können). Euch steht eigentlich eine grössere Wohnung zu und mit einer grösseren Miete werdet Ihr eventuell auch ALG2-Berechtigt. Dann seit Ihr und euer Leben aber dem Staat und der Kommune ausgeliefert. Bei zu engem Wohnraum kann sich aber auch das Jugendamt einschalten. Auch das kann hilfreich sein - will aber auch dann Euer Leben (mit) bestimmen. Es ist immer besser, wen man seine Probleme ohne Institutionen bewältigen kann, die im eigenen Leben "herrumfuhrwerken" wollen. Eine echte Hilfe stellen staatliche und kommunale Institutionen schon lange nicht mehr da.

Viel Erfolg

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Hallo, aber sicher kann man ein Privatdarlehn annehmen. Einkommen wäre es nur, wenn das Geld für einen Zweck verwendet wird, der über den Regelsatz abgedeckt wäre. Das gilt auch für Geschenke. Werr das Geld ZWECKBESTIMMT (das ist wichtig) verwendet wird, kann es kein Einkommen im Sinne des SGB sein.. Weil im Regelsatz kein Posten für Rechtsstreite enthalten ist, überschneidet sich der Zweck nicht mit den Aufgaben der Leistungen nach dem SGB2. Bei Geschenken gebe ich immer den Zweck der Bildung an. Weil dieser Posten im Satz (Posten 10) gestrichen wurde, können Geschenke an einen ALG2-Berechtigten fliessen. Beim ersten mal musste ich das auch per Gericht bestätigen lassen. Dann hat die Arge das aber gelernt und es klappt.

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Leider sind keine genauen Zahlen angegeben. Oft sind Kinder aber in der Lage mit Unterhalt und Kindergeld den Bedarf fast ganz zu decken. Die Arge zahlt also keine KdU für das Kind. Bei Blutsverwandten erster Linie geht die Arge aber davon aus, das man „für einander einsteht“. Wegen des Einzelberechnungsanspruches des Kindes, und weil Kinder nicht zwangsläufig für Ihre Eltern einstehen müssen – NUR umgedreht – halte ich die Forderung nicht für gerechtfertigt. Diese Einschätzung beruht nicht auf der Gesetzgebung, sondern auf der Rechtsumsetzung.

.. bezieht sich also auf Urteile. Die Aktenzeichen habe ich nicht parat. Ich rate zu einem Gespräch mit einem Anwalt.

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§ 141 SGB III .. mindestens aber 165€ .. - finde ich eindeutig
erst ab dieser Grenze wird 20% gerechnet. Alle Ausgaben, die Du hattest um das Einkommen zu erziehen, werden VORHER vom Verdienst abgezogen - Belege vorlegen (KFZ -> 0,06€ pro Km An- und Rückfahrt). KFZ-Haftpflicht-Versicherung ist auch NICHT im Freibetrag und kann vorher abgezogen werden (Jahresbetrag / 12).
Weil aber auch SGB II im Spiel ist, greift der Freibetrag von 100€ vorher. Gleiche Anrechnung der Aufwendungen zur Arbeitsaufnahme. Ab da werden Dir wieder nur 20% gelassen. Kommst Du dann mit der Anrechnung des Betrages aus dem SGB II über 165€, greift erst das SGB III auch und de Betrag aus dem SGB III (ca.500€ bei Dir) wird auch gesenkt.Anders ist bei Einkommen nicht aus Erwerbsarbeit (Kindergeld, Alimente, Lottogewinn, Aktiengewinne usw.). Da ist der Freibetrag im SGB II nur 30€. Wir hamm's ja

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Ich kenne den Fall aus meiner Beratung. Antrag natürlich schriftlich und Ablehnung auch nur schriftlich. Dann Widerspruch und dann klagen. Du bekommst auf der ArGe oder der Agentur keine Weiterbildung, wenn Du eine haben möchtest. Im besten Fall bekommst Du eine Andere. (laut FM: kein Wunschkonzert) Die 3 Voraussetzungen im §77 SGB3 sind optional. Wenn eine zutrifft, und seit 2 Jahren keine Förderung erfolgt ist, hast ein Recht auf Förderung. Deswegen wird Dir oft auch eine andere Maßnahme angeboten. Belege schriftlich warum diese und keine Andre und sie vorher nach ob DIESE Maßnahme in KursNet verzeichnet ist. http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp Nur dann übernimmt die ArGe/Agentur die Förderung überhaupt. Echte Bildung ist für Erwerbslose eigentlich ohne hin nicht vorgesehen (laut eines Bildungsträger in Bielefeld brauchen Arbeitslose "so was" nicht). Es wird ein harter Kampf. Die Kosten können ein gutes Argument sein. §3 SGB2 Abs.1 - ganz unten

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Es handelt sich nur um Leitungen nach dem SGB3. Der Jobcenter wurde informiert und hat die Zahlungen eingestellt? Wenn das so ist, gelten die §46 - §50 SGB10. Es wird auf die Frage hinnauslaufen ob Du GROB fahrlässig gehandet hast oder ob Dir Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das durch zu setzen und das Geld zu behalten witd aber sehr schwer, weil eine moralische Verpflichtung bestejt. Es kommt auch drauf an ob der Bescheid richtig aufgehoben wurde nach dem er rechtskräftig geworden ist oder ob einfach nach §50 zurück gefordert wird. Betrug setzt Vorsatz voraus und ohne diesen Vorsatz kein Betrug. Hast Du sofort reagiert als das Geld gekommen ist und der Sachbearbeiter hat nix gemacht, ist das eindeutig nicht dein Fehler. Kannst Du so was beweisen, kannst Du das Geld behalten. Viele zahlen Gelder zurück weil der moralische Grundsatz verpflichtet, wenn abe der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat oder Du nur fahrlässig und nicht GROB fahrlässig gehandelt hast (siehe z.B. §48,SGB10) könntest Du das Geld behalten. Die BA wäre da meiner Ansicht nach in der Beweißpflicht. Ist hart, so steht es aber im Gesetz (SGB10)

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Ein Mietzuschuss kann es auf verschiedenen Wege geben. Leider sind im BaföG die meisten Zuschüsse ausgeschlossen. Für Studis gilt: Wenn man nachweist, dass die Miete höher liegt als 48€ (woht bei Eltern) oder 148€ (wohnt nicht bei Eltern) so kann ein Zuschuss von 72€ gezahlt werden. Siehe §13 BaföG.

Bei Schüler ist der Mietanteil 57€. Auch hier können bis zu 72€ dazu kommen. Siehe §12 BaföG.

Weil es aber für unterschiedliche Situationen und unterschiedliches Bafög gibt muss das für Euch nicht zutreffen. Der Betrag 438€ entspricht ungefär dem Schüler-BaföG. Dafür ist der §12 zuständig ->57€ plus bis zu 72€. Wohngeld steht Bafög-berechtigten nicht zu und im SGB2 besteht ein Ausschluss für jegliche Bildung außer die über das Arbeitsamt. Diese Bildung (vom Amt) ist aber keine Bildung im eigentlichen Sinne, ehr so was wie Unterhaltung/Beschäftigung. Das der gleiche Name „Bildung“ verwendet wird ist irreführend. Wer Leitungen mach dem SGB2 bekommt, muss auf vieles verzichten auch und insbesondere auf Bildung. Jegliche echte Bildung die auch über BaföG-gefördert werden kann, verhindert den Anspruch auf Leitungen nach dem SGB2,3 und 12 und auf Wohngeld. Die Ausnahmen sind nicht der Rede wert und müssen in der Regel eingeklagt werden (Härtefallregelung §23,SGB2). BaföG hat aber eine ganz gute Zugverdienstregelung. Der Gesetzgeber erwartet, das nach der Schule/Studium gearbeitet wird und damit die Defizite ausgeglichen werden. Deswegen wird von einem Zuschuss für Miete abgesehen.

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> sorry, ich verstehe jetzt nicht > genau, was Deine Frage ist. Davon ab, > wie die auf die Stellen hinter dem > Komma kommen, hätte ich schon gern > gewusst.

@Panikgirl: Kommastellen ergeben sich durch die Berechnung. Ich möchte dafür ein bisschen ausholen. Zuerst wird ein Verbrauch ermittelt. Dann wird das mit dem Prozentsatz verrechnet, der „regelsatzrelevant“ sein soll. Bei den Nahrungsmittel sich das 86% (aus den Kopf). Wenn also ein Referenz-Haushalt, 100€ für Essen ausgibt, dann steht dem ALG2-er nur 86€ für den Posten „Nahrung“ zu. So kommen krumme Zahlen zustande. Die Vorgabe des Verfassungsgerichtes war ja eh nur, das die Zahlen nachvollziehbar sein sollen. Fraglich ist immer noch, ob die Referenzgruppe, Ausgaben der Einzelposten und Verhältnis der Haushalte zueinander realitätsnah sind/waren. Ohne Transparenz konnte man vorher nicht mal klagen, weil die Zahlen nicht verstanden werden konnten. Nun können ALG2-ler nachvollziehen wo und wie sie über den Tisch gezogen werden. Dadurch werden weitere Klagen erst möglich. Diese sind auch bitter nötig. Beispiel: Wenn ein Haushalt der Ref.-Gruppe 144€ für Nahrung ausgibt und 124€ für alkoholische Getränke, so kann man davon ausgehen, dass der Posten „Nahrungsmittel“ höher gewesen währe, wenn kein Geld für Alkohol ausgegeben währe. Da Alkohol im Regelsatz nicht mehr vorkommt, kann man klagen und einen höheren Satz für z.B. Nahrungsmittel einfordern, weil man keinen Alkohol trinken kann (Im Reegelsatz nicht vorgesehen). Man behauptet, dass nun nur Haushalte in die Ref.-Gruppe gerechnet werden dürfen/müssen, in denen auch kein Alkohol getrunken wird und daher mehr Geld für Nahrung zur Verfügung steht und auch ausgegeben werden kann.

.. oder das der Haushalt mehr für Nahrungsmittel ausgeben würde, wenn kein Geld für Alkohol verschwendet werden würde. Ohne transparente Berechnung währe diese Argumentation nicht möglich gewesen.

Oder anderes Beispiel: Auf die 22€ für öffentlichen Verkehr komme ich nur, wenn ich von 15% der unteren Haushaltseinkommen ausgehe. In der VO zum §28, SGB12 steht aber, dass es 20% sein sollen. Des weiteren ist Tabak in der VO als Beispiel für Genussmittel aufgeführt. Es ist fraglich ob die Regierung den raus rechnen darf, obwohl er explizit als Beispiel aufgeführt wird. Diese Einzelposten müssen nun vor Gericht abgeklärt werden. Deswegen transparente Berechnung, Die Prozentangaben der Verbrauchsberechnung, die ALG2-lern zugestanden werden ergeben die Kommazahlen. Nur Prozente die regelsatzrelevant sind, der tatsächlichen Ausgaben der zugestandenen Einzelposten in den unteren Einkommensgruppen, werden den ALG2-lern zugestanden. Sonst würde es ja viel weniger zu der -politisch gewollten- Unterversorgung kommen, die als Motivation verstanden werden soll, jede Arbeit auf zu nehmen.

Stichwort: Lohnabstandsgebot.

Es ist ja nicht erst seit gestern (2005), das politisch das Lohnabstandsgebot uns wichtiger ist, als menschenwürdiges Leben. Ein Urteil allein kann das Defizit in der zwischenmenschlichen Wahrnehmung nicht korrigieren. Der Weg zur Menschlichkeit in der Sozialgesetzgebung heute währe zu groß.

Kurz gesagt: die Kommastellen ergeben sich weil die notwendigen Ausgaben der unteren Einkommensgruppen den ALG2-lern, wenn sie regelsatzrelevant sind, nur anteilig zugestanden werden. Es soll auf keinen Fall ein Leistungsbezug erreicht werden, der sich unteren Einkommensgruppen sich annähert. Deswegen werden nicht alle Bedürfnisse im Regelsatz berücksichtigt und der Bedarf der zugestandenen Posten wird nur teilweise berücksichtigt.

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Hallo ich kenne das Jugendamt – selber ehemaliges Pflegekind – und ich denke, das das Jugendamt nicht sorgfältig arbeitet. Es wird immer argumentiert, das es um das „Wohl des Kindes“ geht und damit werden Dinge gerechtfertigt, die sicher nicht zum Wohl des Kindes sind. Untermauert mit klischeehaften Sichtweisen vertritt das Jugendamt eine Anti-Eltern-Position. Je niedriger der soziale Status der Eltern ist, desto mehr arbeitet das Jugendamt gegen die Eltern. Eingepackt in das „soziale Helfermäntelchen“ werden Kindern - insbesondere finanzschwachen Eltern – Probleme bereitet, die Eltern überfordert und dann mit sog. Hilfen die Kinder zu entfremden. Ich mache heute Sozialberatung für ALG2-Berechtigte und immer häufiger haben die Personen in meiner Beratung mit dem Jugendamt zu tun. Ein Argument kommt fast immer: „Bei Pflege-Eltern mit Geld geht es deinem Kind besser.“ So deutlich sagt das keiner aber der Tenor läuft oft darauf hinaus. Natürlich kann ein Kind bei ärmeren Eltern kaum studieren und ist von vorn herein sozio-kulturell ausgegrenzt. Das ist aber nicht das Fehlverhalten der Eltern, sondern unserer Gesellschaft. In besser betuchten Familien wird das Jugendamt erheblich seltener tätig, mit weniger Nachdruck und da werden sogar Misshandlungen „übersehen“. Das Jugendamt ist meiner Ansicht nach eine Institution mit der tendenziellen Aufgabe, Kinder aus ärmeren Haushalten herauszuholen und bei finanzstärkeren Familien (mit Kinderwusch) ein zu binden. - alles zum Wohle des Kindes? Die Sichtweise auf „finanziell Unterversorgte“ in unserem Land dominiert meiner Ansicht nach die Arbeit des Jugendamts. Personen mit Stigma können sich um ihre Kinder kümmern wie sie wollen. Sie haben politisch gesehen sogar den Ruf, das „Schulgeld“ im ALG2 zu versufen abstatt es den Kindern zu gute kommen zu lassen. Deswegen auch diese Chip-Karten für Schule, Sportvereine usw. Das Jugendamt ist eine zusätzliche Institution zur sozialen Diskriminierung. Meine Pflegeeltern haben meine Waisenrente in ihr Haus gesteckt. Es hat keinen Interessiert, das das Geld nicht bei mir angekommen ist. Hätten meine Pflegeeltern Sozialhilfe bekommen, währe das Jugendamt sicher eingeschritten.

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@corsacarm möchte anders behandelt werden als Leute in der Vorstellung - den "bösen" Erwerbslosen. Es muss doch Leute geben, die rechtfertigen, das HartzIV so brutal ist. Nur hat niemand so was verdient! @corsacarm: Es gibt sie nicht wirklich, die "Bösen", die rechtfertigen würden, das unsere Politik so menchenverachtend mit seinen Mitmenschen umgeht. Du selber gehörst zu den "bösen" Arbeitslosen, wenn Du (zugegeben aus Notwehr) an den Regeln vorbei spielst. Zum einen solltest Du nicht glauben, dass Berufsanfänger noch brutaler behandelt werden sollten - hast Du Kinder? Zum anderen hast Du 40 Jahre gearbeitet und nicht ausgesorgt- also hast Du was falsch gemacht - gearbeitet oder nicht. Andere Menschen sind nicht schlechter als Du. Das sagt mehr über deine Sichtweise aus, als über die "Anderen" - die "Bösen". Du musst Dich auf die Hinterbeine stellen und einen vernünftigen Lohn fordern. Nur so kommst Du da wieder raus.

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Hallo, Zum einen ist in diesem Fall der Weg zum Anwalt der einzig richtige.

Das die Arge die Beratung nicht übernehmen möchte ist auch klar. Sie wissen, dass ihr Vorgehen nicht korrekt ist:-) Eine BW richtet sich nach dem gemeinsamen Haushalten und weder ein Kühlschrank oder ein Stromanschluss ist da allein aussagekräftig. Im Gesetzestext wird auf die sog. Glaubhaftmachung“ hingewiesen. Die gesamte Situation ist zu berücksichtigen. Ehemalige Kontoauszüge können auch zur Glaubhaftmachung beitragen. Wenn belegt werden kann, dass in der Vergangenheit die Stromkosten geteilt wurden, ist das Argument mit dem gemeinsamen Stromzähler vom Tisch.

„Ist es anzunehmen, dass hier nur ein Haushalt vorhanden ist?“

Wenn außer dem Stromanschluss keine gemeinsame finanzielle Verpflichtung gegenüber den anderen Haushalt besteht, kann nicht davon ausgegangen werden (ausgenommen Unterhaltsansprüche). Es ist möglich, dass es eine pauschale Regelung geben kann (z.B. Vertrag, der regelt, dass jeweils 50% der Stromrechnung übernommen werden).

Somit ist zu „GLAUBEN“ dass die Haushalte in der Realität getrennt sind. Um so deutlicher muss die Trennung der Haushalte sein, wenn die Tochter unter 25 Jahre ist. Hat die Tochter aber nur 2 Zimmer ohne Bad oder Küche im Obergeschoss , ohne eigenen Mietvertrag (- vertraglich getrennte Haushalte -) hat man eigentlich keine Chance.

Um 2 Haushalte belegen zu können, sind 2 Mietverträge die Grundvoraussetzung und stärkste Priorität zur Glaubhaftmachung.

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SGB 2 §15 bei "Gesetze im Internet - SGB2 - $15.
Ergenzend würde ich auch die VO un die Diensthinweise zum §15 lesen. Findest Du bei Harald bei "Harrald Thomé" - SGB2-Hinweise - §15.
Nichts spricht dagegen, das Dokumente zur Unterschrift zugeschickt werden können. Es macht aber bei Krankheit keinen Sinn die sog. "Eingliederung in Arbeit" zu planen. Ich denke die "Jungens" lassen es ruhig angehen, bis die Gesundheit wieder hergestellt Du hast bei jedem Vertrag das Recht dich beraten zu lassen und stehst mit deiner Unterschrift für den Inhalt des Vertrages gerade. Achte also darauf was Du unterschreibst. Dinge die Dich nicht weiter bringen kann man natürlich nicht verantworten. Ich würde dann schriftlich argumentieren warum nicht unterschreiben werden kann und Gegenvorschläge machen. Sollte die EinV dann doch als Beschluss erlassen werden, - dieses geschied in der Regel auch postalisch - kann Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt werden. Einmal unterschreiben ist die Sache in trockenen Tüchern und Du bist mit verantwortlich für alles was schief geht.

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Mit Sanktionen ist das so 'ne Sache, Es ist lange nicht alles so wasserdicht, dass es ein Überprüfung vor Gericht stand hält. Bei einer Maßnahme muss die Arge vor Gericht erklären warum diese Maßnahme FÜR DICH das Richtige ist. Das kann sie oft nicht und die Sanktion ist hinfällig. Achte auf §2 -> Wirtschaftlichkeit, Eignung, Persönliche Situation. Oft sine Sachbearbeiter nicht sorgfältig genug damit die Massnahme für Dich in betracht kommt - in anderen Fällen kennt die Arge die Inhalte der Massnahme nicht. Das selbe gilt, wenn Du z.B. med. Gründe hast eine Arbeit nicht an zu treten. (80% aller Sanktionen sind meiner Erfahrung nach unberechtigt-> http://www.sanktionen-weg.de/

Die 30% beziehen sich auf DEINEN Regelsatz (bei U25 also auf 80% des RS). Ist der Zuverdienst gross genug, wird der RS kleiner und die KdU kann betroffen werden. Das Geld geht in jedem Fall verloren, auch wenn der RS zu klein ist. Um beurteilen zu können ob es in diesem Fall berechtigt ist, brauche ich mehr Infos.

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Das Problem haben auch viele Schüler an der FH. Sie müssen erst ein Praktikum machen um mit einem Fachabi in einem Bereich weiter zur FH gehen zu können, Wenn das Praktikum BAFög-fähig ist, kannst Du immer wechseln, weil der Einflussbereich des FallmanagerIn mit dem BAFög endet. BAFög und SGB " schliessen sich aus. Wo kähmen wir den hin, wenn ALG2-Berechtigte was richtiges lernen könnten :-) Sogar der Posten >Bildung< ist aus dem Regelsatz gestrichen worden. Grund: Erwerbslose sind bildungsunfähig; laut Initiative für neue soziale Marktwirtschaft. Wenn Dein Praktikum nicht BAFög-fähig ist, kanst Du mit dem SGB2 agumentieren. Im §1 wird Eigenverantwortung gefordert und im §3 wird die Anforderungen an Maßnahmen festgelegt: - Eignung - persönliche Situation - die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit - die Dauerhaftigkeit der Eingliederung Bildung heist für ALG2-Berechtigte Nach Münder (Autor juris. Fachbücher)ist der Fallmanger so mächtig, das Du eine "ihm anvertraute und schutzbedürftige Person" bist. Die notwendige Sorgfaltspflicht müsste ein zu klagen sein. Stellt sich die Frage ob Du die Zeit hast, auf Deinem Recht zu bestehen. In besonders heftigen Fällen der Ausbildungsverweigerung kann auch die Fach- oder Dienstaufsicht informiert werden. Auch wenn der/die FallmangerIn Deine Ausbildung verhindert, macht das Sinn, weil es kommen noch Generationen nach uns, die unter der selben Form von "Staatsgewalt" zu leiden haben. Du kannst eventuell verhindern, dass andere vergewalt.... werden.

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