Was du tun sollst? Deinem Herzen folgen! Sie ist deine NIchte und wenn ihr beide in legalem Alter seid dann ist das vollkommen erlaubt! Wenn hier einer mit dem Inzest Paragraphen kommt kann ich ganz klar sagen, der gilt NUR bei "direkter" Blutlinie! Bedeutet Bruder mit Schwester usw. ist verboten! Aber Nichte ist NICHT verboten! Moment ich suche mal Fakten als Beleg:
Punkt Verwandschaftsgrad: In Deutschland ist es gesetzlich erlaubt, dass Cousin und Cousine sexuelle Beziehungen haben und heiraten.
Rechtslage in Deutschland: Inzest wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern verfolgt.
Verwandte 1 Grades sind verboten (Schwester, Bruder, Vater, Mutter usw.)
Verwandte 2 Grades sind NICHT verboten (Nichte, Neffen, Onkel, Tante usw.)
Und hier der Beweis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Gerade_Linie_.E2.80.93_Seitenlinie
Ich zitiere:
Die Linie einer Verwandtschaft zwischen zwei Personen kann gradlinig sein (vergleiche die biologische Abstammungslinie), oder indirekt vermittelt über eine Geschwisterschaft:
gerade Linie = direkt, linear = voneinander abstammende Personen (auch adoptierte oder anerkannte): Elternteil → Kinder, Großelternteil → Enkel, Urgroßelternteil → Urenkel, und so fort
Seitenlinie = indirekt, kollateral = sämtliche Brüder und Schwestern, eigene und die von Voreltern (auch adoptierte oder anerkannte), zusammen mit allen ihren jeweiligen Nachkommen Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch legt im Paragraph 1589 Verwandtschaft fest:[22]
„Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“
In der Seitenlinie verwandt sind Bruder und Schwester, da sie nicht voneinander abstammen, sondern von (mindestens) einem gemeinsamen Vorfahren: in ihrem Fall von einem oder beiden Elternteilen. Das gilt auch für ihre gesamte Nachkommenschaft: Nichten und Neffen, Großnichten und Großneffen und so weiter sind alle indirekt, über Seitenlinien miteinander verwandt. Gleiches gilt in aufsteigender Reihe für sämtliche Onkel und Tanten, Großonkel und -tanten und so weiter, zusammen mit all ihren Kindern und Kindeskindern: Cousinen und Cousins beliebigen Grades sind indirekt, kollateral verwandt (siehe dazu auch Lineare und kollaterale Verwandtschaft).
Zwischen sämtlichen gradlinigen Verwandten besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft (sowie zwischen Voll-, Halb- und Adoptivgeschwistern), ebenso ist der Geschlechtsverkehr zwischen ihnen verboten (siehe Deutsche Inzestverbote), wobei dies in Österreich nur für Blutsverwandte gilt.
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Das bedeutet, Neffen und Nichten sind nicht in gerader Linie, sondern in Seitenlinie miteinander verwandt. Und im Gesetz ist NUR die "gerade Linie" verboten!
Zitat "zwischen sämtlichen gradlinigen Verwandten besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft".
Neffe und Nichte ist NICHT gradlinig sondern Seitenlinie und somit also nicht verboten! :)
Ich hoffe ich konnte helfen ^-^