Ist zwar schon etwas her, aber das ist genau, was ich mache. Ich habe das Auto auf mich angemeldet, weil ich wollte, dass das Auto was ich mit meinem Geld gekauft habe, auch offiziell mir gehört. Der Versicherungsvertrag besteht seit etlichen Jahren, sodass er sehr günstige Konditionen hatte. Da ich meinen Führerschein noch nicht so lange hatte, hätte ich nicht alle Schadenfreiheitsjahre mit rübernehmen können und hab mich daher in der Versicherung meines Vaters als abweichender Wagenhalter eintragen lassen. Ich mein, in dem Fall hat das 180 Euro mehr gekostet pro Jahr bei der Vollkaskoversicherung des Audi A3. Ich weiß nicht, was er mit der Versicherung machen dürfte, aber im Zweifelsfall muss ich dann halt doch eine eigene Versicherung abschließen, aber dann halt nicht mehr als Fahranfänger. Die Besitzurkunde vom Auto gehört jedenfalls mir, sodass er nicht einfach mein Auto verkaufen könnte.

...zur Antwort

Lies dir die Nutzungsbedingungen durch. Ist es dir grundsätzlich erlaubt, lies dir durch, was im Schadensfall auf dich zukommt (Selbstbeteiligung, sonstige Haftung, Ausschluss für weitere Nutzung,...). Fühlst du dich mit den Bedingungen wohl, such dir auf jeden Fall Anfängerautos (klein, übersichtlich, wenig Leistung, günstig), damit du leichter ein Gefühl für das Autofahren bekommst. Ich persönlich habe damals das begleitete Fahren ab 17 gemacht und war froh, meinen Papa für Tipps an der Seite zu haben, bis ich wirklich sicher im Verkehr war.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.